Verkehrsmesstechnik
Bußgeldkatalog 2026: Strafen und Anfechtungsmöglichkeiten im Überblick
von M.Sc. Caner Aygün · 20. Mai 2026

Der Bußgeldkatalog regelt bundeseinheitlich, mit welchen Sanktionen Verstöße im Straßenverkehr geahndet werden. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sieht sich oft mit Beträgen, Punkten und Fahrverboten konfrontiert, deren Höhe sich auf den ersten Blick nicht erschließt. Dieser Überblick zeigt die aktuellen Sanktionen für die häufigsten Verstöße – Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Alkohol und Drogen, Handy am Steuer sowie Parken – und erläutert für jede Kategorie, an welchen Punkten sich eine Messung sachverständig überprüfen lässt.
Als Sachverständigenbüro für Verkehrsmesstechnik begutachten wir täglich Messungen aus allen genannten Bereichen. Dieser Beitrag fasst die rechtlichen Grundlagen zusammen und ergänzt sie um die technische Sicht: Welche Fehlerquellen sind bei welchem Verfahren typisch, und wo lohnt sich eine Überprüfung?
Was ist der Bußgeldkatalog?
Der Bußgeldkatalog ist Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Er listet alle Verkehrsordnungswidrigkeiten mit den jeweils vorgesehenen Regelsätzen für Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote auf. Rechtsgrundlage ist § 26a Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 24 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Die heute geltende Fassung beruht im Wesentlichen auf der BKatV-Reform von 2021, die die Strafen für Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße deutlich verschärfte. Seither wurden einzelne Tatbestände – etwa zu Cannabis am Steuer und zum unzulässigen Befahren von Rettungsgassen – ergänzt oder angepasst.
Wichtig zu verstehen: Die im Katalog genannten Beträge sind Regelsätze. Im Einzelfall können sie nach oben oder unten abweichen – etwa bei Wiederholungstätern, bei Vorsatz, bei Gefährdung oder Sachbeschädigung. Der Bußgeldbescheid muss die zugrunde gelegte Norm benennen; eine Abweichung vom Regelsatz muss begründet sein.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), abrufbar unter gesetze-im-internet.de/bkatv.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsverstöße sind die mit Abstand häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr – allein in Deutschland werden jährlich rund drei Millionen Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens erlassen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet streng zwischen Verstößen innerorts und außerorts, da das Gefährdungspotenzial innerorts deutlich höher bewertet wird.
Bußgeldtabelle Geschwindigkeit innerorts
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat bei Wiederholung) |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Bußgeldtabelle Geschwindigkeit außerorts
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat bei Wiederholung) |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | – |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Wiederholungstäter-Regel
Eine besondere Konstellation regelt § 4 Abs. 2 BKatV: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell fährt, dem droht ein Regelfahrverbot, auch wenn die einzelne Überschreitung allein noch kein Fahrverbot ausgelöst hätte. Diese Regel führt regelmäßig zu unangenehmen Überraschungen bei sonst unauffälligen Fahrerinnen und Fahrern.
Wie sich Geschwindigkeitsmessungen anfechten lassen
Geschwindigkeitsmessungen erfolgen in Deutschland überwiegend mit standardisierten Verfahren – PoliScan FM1 (Vitronic), TraffiStar S350 und S330 (Jenoptik Robot), ES 8.0 (eso), MULTANOVA und Handlasern wie Riegl FG21-P oder ProLaser 4-DE. Standardisiert bedeutet: Das Gericht muss die Messung nicht im Einzelnen prüfen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen Mess- oder Bedienfehler vorliegen.
Genau auf diese Anhaltspunkte zielt die sachverständige Begutachtung. Typische Prüfpunkte sind:
- Eichgültigkeit: Liegt zum Tatzeitpunkt eine gültige Eichung vor? Wurden nach der letzten Eichung Reparaturen oder Eingriffe am Gerät vorgenommen, die die Eichung aufheben?
- Einrichtgüte und Aufstellgeometrie: Wurde das Gerät korrekt aufgestellt? Stimmt der Messwinkel? Befanden sich Hindernisse oder reflektierende Objekte im Messbereich?
- Software-Version: Entspricht die eingesetzte Geräte-Software einer für den Tatzeitpunkt zugelassenen Version? Es gab in der Vergangenheit mehrfach Versionen, die nicht den PTB-Vorgaben entsprachen.
- Bedienerqualifikation: Liegt eine dokumentierte Schulung des Messbeamten vor?
- Messprotokoll: Wurde das Messprotokoll vollständig und korrekt nach den Vorgaben des Herstellers und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geführt?
Abstandsverstöße
Der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist in § 4 StVO geregelt. Die Faustregel „halber Tachowert in Metern“ (also etwa 50 Meter bei 100 km/h) ist eine grobe Orientierung; der tatsächlich erforderliche Abstand richtet sich nach der individuellen Reaktions- und Bremszeit. Bußgeldrelevant wird ein zu geringer Abstand jedoch erst ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und einem Unterschreiten von weniger als 5/10 des halben Tachowerts.
Bußgeldtabelle Abstandsverstöße (ab 80 km/h)
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | – |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | – |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 1 | (1 Monat) |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate |
Wie sich Abstandsmessungen anfechten lassen
Abstandsmessungen sind technisch deutlich anspruchsvoller als Geschwindigkeitsmessungen, weil sie die Distanz zwischen zwei bewegten Fahrzeugen über einen definierten Zeitraum erfassen müssen. In Deutschland werden überwiegend zwei Verfahren eingesetzt:
Videogestützte Brückenmessung (VKS 4.5): Die Messung erfolgt aus einem festen Standort auf einer Autobahnbrücke. Auf der Fahrbahn unterhalb sind Referenzpunkte markiert. Die Kamera zeichnet die Überquerung dieser Punkte durch beide Fahrzeuge auf; aus dem zeitlichen Versatz wird der Abstand berechnet.
Nachfahrmessung (ProViDa 2000 Modular): Ein Polizei-Einsatzfahrzeug verfolgt das beobachtete Fahrzeug und misst über die eigene kalibrierte Wegstreckenerfassung in Verbindung mit der Videoaufzeichnung Geschwindigkeit und Abstand. Wichtig: ProViDa ist für Abstandsmessungen kein standardisiertes Verfahren (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008, 3 Ss OWi 871/08). Das bedeutet, dass jede Einzelmessung sachverständig nachprüfbar sein muss.
Typische Prüfpunkte:
- Kalibrierstrecke (VKS): Wurden die Referenzpunkte auf der Fahrbahn korrekt vermessen und dokumentiert?
- Wegimpulse (ProViDa): Ist die Kalibrierung der Wegstreckenerfassung des Einsatzfahrzeugs für den Tatzeitpunkt nachgewiesen?
- Auswertegenauigkeit: Wurden die ausgewerteten Videobilder zum richtigen Zeitpunkt entnommen? Sind die Referenzpunkte im Bild eindeutig erkennbar?
- Messstrecke: Liegt der Verstoß vor – also wurde der Abstand über die in der Rechtsprechung geforderte Mindeststrecke (typischerweise mindestens 250 bis 300 Meter) unterschritten? Eine kurzzeitige Unterschreitung beim Ein- oder Ausscheren ist nicht ahndungsfähig.
Rotlichtverstöße
Bei Rotlichtverstößen unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß. Maßgeblich ist die Dauer, die die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits Rot zeigte. Lag die Rotphase bis zu einer Sekunde, gilt der Verstoß als einfach; mehr als eine Sekunde macht ihn zum qualifizierten Rotlichtverstoß mit deutlich strengeren Folgen.
Bußgeldtabelle Rotlichtverstöße
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (bis 1 Sekunde) | 90 € | 1 | – |
| Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Wie sich Rotlichtmessungen anfechten lassen
Rotlichtüberwachungsanlagen erfassen typischerweise zwei Bilder pro Verstoß: ein Bild beim Überfahren der Haltelinie und ein zweites einige Meter dahinter. Aus dem zeitlichen Abstand der beiden Auslösungen und der Position des Fahrzeugs lässt sich die Rotzeit zum jeweiligen Bildzeitpunkt errechnen. In Deutschland sind überwiegend stationäre Anlagen des Typs PoliScan FM1 (Vitronic) und Gatso GTC-GS11 / RS-GS11 im Einsatz.
Prüfpunkte bei Rotlichtmessungen:
- Schaltzeitpunkt der Ampel: Wurden die Schaltzeiten der Lichtsignalanlage zum Tatzeitpunkt korrekt protokolliert? Die Bußgeldakte muss den Signalplan enthalten.
- Gelbphase: War die Gelbphase ausreichend lang? Für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten sind in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Mindestdauern vorgegeben (3 s bei 50 km/h, 4 s bei 60 km/h, 5 s bei 70 km/h).
- Auslöselogik: Erfasst die Anlage tatsächlich den Tatzeitpunkt korrekt? Insbesondere bei Übergängen von Gelb auf Rot kommt es vor, dass die Anlage zu früh auslöst.
- Eindeutige Zuordnung: Ist auf dem Beweisfoto eindeutig erkennbar, dass das Fahrzeug die Haltelinie nach Beginn der Rotphase überquert hat – und nicht etwa noch in der Gelbphase eingefahren ist?
Alkohol und Drogen am Steuer
Verstöße gegen die Promillegrenze gehören zu den am härtesten sanktionierten Verkehrsverstößen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet hier zwischen Ordnungswidrigkeiten (bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen) und Straftaten nach §§ 315c, 316 StGB (ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen).
Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 0,5 – 1,09 ‰ (erstmalig, ohne Ausfallerscheinungen) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| 0,5 – 1,09 ‰ (zweiter Verstoß) | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| 0,5 – 1,09 ‰ (dritter Verstoß) | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
| 0,0-Promille-Grenze (Probezeit / unter 21 Jahre) | 250 € | 1 | – |
| ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) | Straftat, Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | – |
| ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen/Unfall | Straftat (relative Fahruntüchtigkeit) | 3 | – |
| ab 1,6 ‰ | Straftat + MPU-Pflicht vor Wiedererteilung | 3 | – |
Cannabis und andere Drogen am Steuer
Seit der Legalisierung von Cannabis im Jahr 2024 gilt für THC im Blutserum ein Grenzwert von 3,5 ng/ml. Wer mit dieser Konzentration oder darüber Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Erstverstoß (THC ab 3,5 ng/ml) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Zweitverstoß | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| Drittverstoß | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Wie sich Alkohol- und Drogenmessungen anfechten lassen
Anders als Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen erfolgen Alkohol- und Drogenmessungen nicht mit den klassischen Verkehrsmessgeräten. Die Feststellung erfolgt in der Regel über einen Atemalkoholtest am Straßenrand und – bei Verdacht auf strafrechtliche Relevanz – über eine richterlich angeordnete Blutprobe.
Aus diesem Grund gehören Alkohol- und Drogenverstöße nicht zum klassischen Bereich der Verkehrsmesstechnik-Begutachtung. Anfechtungspunkte liegen hier auf einer anderen Ebene:
- Verfahrensfehler bei der Blutentnahme: Wurde die Blutentnahme richterlich oder zumindest mit ausreichender Eilbedürftigkeit angeordnet?
- Belehrung: Wurde der Beschuldigte ordnungsgemäß belehrt?
- Messgerät beim Atemalkoholtest: Ist das eingesetzte Gerät zur Feststellung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24a StVG zugelassen und geeicht?
- Wartezeit: Wurde die vorgeschriebene Wartezeit vor dem Atemalkoholtest eingehalten?
Handy am Steuer
Die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer ist in § 23 Abs. 1a StVO geregelt. Erfasst sind Mobiltelefone, Tablets, E-Reader, Notebooks und ähnliche Geräte – grundsätzlich also alles, was zur Kommunikation, Information oder Organisation bestimmt ist. Verboten ist die Aufnahme oder das Halten des Geräts.
Bußgeldtabelle Handy am Steuer
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy in der Hand während der Fahrt | 100 € | 1 | – |
| Handy + Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Handy + Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Handy als Radfahrer | 55 € | – | – |
Wie sich Handy-Verstöße anfechten lassen
Seit 2024 werden in Deutschland zunehmend sogenannte Handy-Blitzer eingesetzt – KI-gestützte Kamerasysteme, die Fahrer mit Handy am Steuer automatisch erkennen. Die ersten Geräte sind in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz erprobt worden.
Bei der Anfechtung eines Handy-Verstoßes liegt der Schwerpunkt typischerweise nicht auf der Verkehrsmesstechnik, sondern auf der Beweisführung:
- Ist auf dem Beweisfoto eindeutig erkennbar, dass es sich um ein elektronisches Gerät handelt?
- War das Gerät tatsächlich in der Hand des Fahrers, oder lag es etwa auf dem Beifahrersitz?
- Wurde das Gerät zur Kommunikation oder Information genutzt oder lediglich umgelegt?
Bei KI-basierten Handy-Blitzern stellt sich zusätzlich die Frage nach der Zulassung des Verfahrens. Da die meisten dieser Systeme noch nicht als standardisierte Messverfahren von der PTB zugelassen sind, kann jeder Einzelfall sachverständig nachprüfbar sein. Diese Entwicklung steht am Anfang und wird die Anfechtungslandschaft in den kommenden Jahren stark verändern.
Parkverstöße
Parkverstöße werden überwiegend mit Verwarnungsgeldern geahndet und führen in den meisten Fällen nicht zu Punkten oder Fahrverboten. Allerdings sind die Sätze seit der BKatV-Reform 2021 deutlich angehoben worden, und bei behindernden oder gefährdenden Parkverstößen drohen mittlerweile spürbare Beträge.
Bußgeldtabelle Parkverstöße
| Tatbestand | Bußgeld |
|---|---|
| Unzulässiges Parken (allgemein) | 25 € |
| Mit Behinderung | 40 € |
| Länger als 1 Stunde | 40 € |
| Länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
| Im eingeschränkten Halteverbot | 25 € |
| Im absoluten Halteverbot | 25–55 € |
| Auf dem Gehweg | 55–100 € (Behinderung), Punkt bei längerer Dauer |
| In zweiter Reihe | 55–110 €, 1 Punkt |
| Auf Schwerbehindertenparkplatz ohne Berechtigung | 55 € + Abschleppkosten |
| Auf Feuerwehrzufahrt | 55–100 € + Abschleppkosten |
| In Kreuzung / Einmündung | 30–55 € |
Anfechtung bei Parkverstößen
Parkverstöße werden überwiegend durch Verkehrsüberwachung – kommunale Politessen oder die Polizei – festgestellt, nicht durch automatisierte Messgeräte. Eine sachverständige Begutachtung im Sinne der Verkehrsmesstechnik kommt hier in der Regel nicht in Betracht. Anfechtungspunkte liegen in der Regel auf rechtlicher Ebene:
- War die Beschilderung des Park- oder Halteverbots eindeutig und korrekt aufgestellt?
- Lag tatsächlich ein Parken oder nur ein kurzes Halten vor?
- Wurde die Bestimmung des Halters korrekt vorgenommen?
- Bei Abschleppmaßnahmen: War die Behinderung tatsächlich konkret, oder lag eine bloße Behinderungsbefürchtung vor?
Punktesystem und Folgen
Das Fahreignungsregister (FAER) wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt und dokumentiert rechtskräftige Entscheidungen über punktebewährte Verstöße. Das aktuelle Punktesystem unterscheidet drei Stufen:
| Punkte | Folge |
|---|---|
| 1–3 Punkte | Vormerkung ohne weitere Maßnahmen |
| 4–5 Punkte | Schriftliche Ermahnung; freiwilliges Fahreignungsseminar möglich (Abbau eines Punktes) |
| 6–7 Punkte | Verwarnung |
| 8 Punkte | Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 StVG) |
Tilgungsfristen
- 1 Punkt für gewöhnliche Ordnungswidrigkeiten: 2,5 Jahre
- 2 Punkte für besonders verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten: 5 Jahre
- 3 Punkte für Straftaten (mit oder ohne Entziehung der Fahrerlaubnis): 10 Jahre
Ein freiwilliger Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar ist nur einmal alle fünf Jahre möglich und nur bei höchstens fünf Punkten. Ab sechs Punkten ist kein freiwilliger Abbau mehr möglich.
Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG). Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig. Ein Einspruch ist insbesondere in folgenden Konstellationen sinnvoll:
Drohendes Fahrverbot. Sobald ein Fahrverbot im Raum steht, ist der Einspruch praktisch immer eine Überlegung wert – auch dann, wenn die Schuldfrage unstrittig erscheint. Über die Anfechtung der Messung lässt sich in vielen Fällen das Fahrverbot vermeiden, selbst wenn das Bußgeld bleibt.
Punkte in Flensburg. Wenn Punkte hinzukommen, die das Konto in einen kritischen Bereich heben, kann sich der Einspruch ebenfalls lohnen.
Berufliche Konsequenzen. Für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Selbstständige, die auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, sind selbst kurze Fahrverbote existenziell.
Konkrete Anhaltspunkte für Mess- oder Bedienfehler. Wenn Sie selbst Zweifel an der Korrektheit der Messung haben – etwa durch Beobachtungen am Messort, durch ungewöhnlich hohe Messwerte oder durch erkennbare Aufstellungsmängel – ist eine technische Prüfung sinnvoll.
Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsbereich haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für Anwalt und Sachverständigengutachten. In dieser Konstellation entstehen Ihnen durch den Einspruchsversuch typischerweise keine eigenen Kosten.
Der typische Ablauf
- Einspruch innerhalb von zwei Wochen – formfrei, aber schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle.
- Beauftragung einer Verkehrsrechts-Kanzlei – die Akteneinsicht und die strategische Führung des Verfahrens übernimmt.
- Sachverständige Prüfung – die Kanzlei beauftragt einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, die Messung anhand der Akte zu prüfen.
- Auswertung – im Gutachten werden Stärken und Schwächen der Messung benannt; auf dieser Grundlage führt die Kanzlei das Verfahren weiter.
- Ergebnis – je nach Stärke der gefundenen Mängel reicht das Spektrum von der Einstellung des Verfahrens über die Reduktion der Sanktion bis zur Bestätigung des Bescheids.
Häufige Fragen
Was kostet ein Bußgeldbescheid-Einspruch?
Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?
Ist ein Bußgeldbescheid ohne Foto wirksam?
Was bedeutet ein standardisiertes Messverfahren?
Welche Verstöße zählen als Wiederholungstaten?
Übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch die Gutachterkosten?
Verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Lohnt sich ein Einspruch auch ohne Anwalt?
Quellenverzeichnis
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Bundesministerium für Digitales und Verkehr, abrufbar unter gesetze-im-internet.de/bkatv
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), abrufbar unter gesetze-im-internet.de/stvg
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), abrufbar unter gesetze-im-internet.de/stvo_2013
- Fahreignungsregister – Statistik, Kraftfahrt-Bundesamt
- OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008, 3 Ss OWi 871/08 (zur ProViDa-Abstandsmessung)
Stand: Mai 2026. Sämtliche Beträge entsprechen den Regelsätzen der aktuellen Bußgeldkatalog-Verordnung. Im Einzelfall können Abweichungen nach oben oder unten möglich sein. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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