Messgeräte
VKS 4.5 Messfehler: Was Sachverständige am Vidit-Verkehrskontrollsystem prüfen
von M.Sc. Caner Aygün · 21. Mai 2026

Das VKS 4.5 ist ein videobasiertes Verkehrskontrollsystem der Vidit Systems GmbH, das von Brücken aus Geschwindigkeiten, Abstände und Differenzgeschwindigkeiten erfasst. Die Messung erfolgt nicht durch Radar oder Laser, sondern photogrammetrisch über vier Passpunkte auf der Fahrbahn – und genau dort entstehen die meisten verwertbaren Einspruchsansätze. Wir prüfen VKS-4.5-Messungen aus ganz Deutschland aus Hamburg.
Was ist das VKS 4.5?
Das VKS 4.5 ist ein PC-gestütztes Verkehrskontrollsystem zur photogrammetrischen Geschwindigkeits- und Abstandsmessung aus erhöhter Position. Hergestellt wird es von der Vidit Systems GmbH; die aktuelle Gebrauchsanweisung trägt das Datum 04.04.2022. Eingesetzt wird das System überwiegend von Polizeibehörden auf Autobahnbrücken.
Das VKS 4.5 besteht aus zwei Einheiten – der Aufnahmeeinheit am Messort und der Auswerteeinheit in der Dienststelle:
| Komponente | Funktion |
|---|---|
| VKS 4.5 Tat-Kamera | Erfasst den Verkehr am Messort, Sony-FCB-Kameramodul mit Wetterschutzgehäuse |
| ICone (Image Clock One) | Versieht jedes Bild mit Zeitstempel und digitaler Signatur, prüft Bildfrequenz |
| VKS 4.5 Ident-Kamera (SD / HD) | Bildet Fahrer und Kennzeichen ab |
| Select-PC | Erkennt potenzielle Verstöße automatisch und speichert sie als Vorlagensatz |
| Auswerte-PC mit Referenz-Auswerteprogramm | Spätere messtechnische Auswertung mit Signaturprüfung |
| VKS KeyCard und Backup-KeyCard | Enthalten die öffentlichen Schlüssel zur Signaturprüfung |
Ein Vorlagensatz besteht aus 23 Tatbildern und 6 Identbildern plus mehrerer VKS-Vorlagen mit den Referenzpositionen. Auf dieser Datenbasis arbeitet später der Sachverständige.
Wie misst das System Geschwindigkeit und Abstand?
Das VKS 4.5 misst nicht direkt – es berechnet Geschwindigkeit und Abstand aus der Position von Radaufstandspunkten in mehreren Videobildern. Grundlage ist die zuvor vermessene Messstelle mit vier Passpunkten und zwei Kontrollpunkten.
Vor der Messung wird die Fahrbahn vermessen und in einer Messstellendatei dokumentiert. Aus den Koordinaten der vier Passpunkte und ihrer Lage in der VKS-Vorlage berechnet das System die sogenannte VKS-Schablone – ein maßstabsgerechtes Oberflächenraster im Meter-Intervall. Die zwei Kontrollpunkte dienen der Überprüfung der Projektionsgenauigkeit; weicht der Ist-Wert vom Soll ab, muss die Projektion neu berechnet werden.
Für die eigentliche Messung wird die VKS-Messlinie auf den Radaufstandspunkt der Fahrzeug-Vorderachse gelegt – einmal im hinteren, einmal im vorderen Messbereich. Aus der Differenz der Positionen und der zwischen den beiden Bildern verstrichenen Zeit ergibt sich die Geschwindigkeit nach v = s/t. Bei Abstandsmessungen wird die VKS-Messlinie zusätzlich an das vorausfahrende Fahrzeug gelegt.
9 typische Messfehler, die Sachverständige am VKS 4.5 prüfen
Eine VKS-4.5-Messung ist ein standardisiertes Messverfahren – das bedeutet, der Toleranzabzug deckt allgemeine Messunsicherheiten ab, nicht aber konkrete Bedienungs- oder Aufbaufehler. Aus der Gebrauchsanweisung lassen sich neun konkrete Prüfpunkte ableiten.
1. Aufstellhöhe der Tat-Kamera unterhalb der Referenz
Die Tat-Kamera muss laut Gebrauchsanweisung mindestens 3 Meter über der Fahrbahn aufgestellt werden – und zwingend mindestens auf der Höhe der ursprünglichen Referenzaufzeichnung. Wurde die Messstelle ursprünglich von einer 5-Meter-Brücke vermessen und am Messtag von einem niedrigeren Standort aufgenommen, ist die Projektion verzerrt. Diese Höhe gehört zwingend ins Messprotokoll.
2. Passpunkte und Kontrollpunkte sichtbar verschoben
Die vier Passpunkte und zwei Kontrollpunkte werden im Bild als Kreise eingeblendet. Sind diese sichtbar gegenüber den realen Markierungen verschoben – etwa durch Kamerawackeln, Zoomen oder einen kleinen Standortwechsel – darf die Auswertung nicht ohne neue Projektionsberechnung erfolgen. Der Sachverständige prüft den SOLL-/IST-Vergleich der Kontrollpunkte auf 0,2-Pixel-Genauigkeit.
3. Texteinblendung „ACHTUNG“ auf der VKS-Vorlage
Greift der Bediener während der Aufnahme in die Zoom-Funktion ein oder wird der Shutter über 1/200 Sekunde verstellt, blendet die Tat-Kamera an Stelle des Datums den Schriftzug „ACHTUNG“ ein. Bilder mit dieser Einblendung dürfen für die Auswertung nicht verwendet werden. Sind sie dennoch in der Auswertung enthalten, ist die Messung angreifbar.
4. Mindestabstand von 25 Metern zwischen den Messungen unterschritten
Zwischen der ersten und zweiten Messung muss das Betroffenenfahrzeug mindestens 25 Meter zurückgelegt haben. Wird dieser Wert unterschritten, bricht das Programm normalerweise automatisch ab. Findet sich in der ausgewerteten Datei dennoch eine Messung mit kürzerer Strecke, ist das ein gravierender Befund.
5. Verwechslung zwischen Drängler und vorausfahrendem Fahrzeug
Bei der Abstandsmessung muss der Drängler stets als Drängler und das vorausfahrende Fahrzeug stets als Vorausfahrer eingemessen werden. Eine Vertauschung führt zum Auto-Abbruch. Eine weitere wichtige Regel der Gebrauchsanweisung: Ist allein das Verhalten des vorausfahrenden Fahrzeugs ursächlich für die Abstandsunterschreitung – etwa abruptes Einscheren oder starkes Bremsen – darf grundsätzlich keine Messung durchgeführt werden.
6. Beschädigte oder fehlende Sicherungsmarken
Tat-Kamera, ICone, Hauptschalter und Auswerte-PC tragen jeweils Sicherungsmarken (Plomben). Sind diese ungültig oder beschädigt, darf die Anlage für amtliche Messungen nicht betrieben werden – die Auswertung der Vorfalldatei wäre unzulässig. Der Sachverständige prüft den Eichschein gegen die im Messprotokoll dokumentierten Komponenten-Seriennummern.
7. Fehlende oder ungültige Eichung
Eichpflichtig sind unter anderem ICone, Tat-Kamera und Auswerte-PC. Die Eichgültigkeit umfasst typischerweise zwei Kalenderjahre. Bei einer Tatzeit zwischen Eichbeginn und 31. Dezember des Folgejahres ist die Eichung zwar formal gültig – aber das genügt nicht. Geprüft wird zusätzlich, ob die nach § 31 Absatz 2 Nummer 4 MessEG erforderlichen Nachweise über Eingriffe (Wartung, Reparatur) zwischen den Eichungen vorliegen.
8. Fehlende Messstellendatei in der Ermittlungsakte
Die Messstellendatei enthält die Geometrie der Fahrbahn (Passpunkt- und Referenzdaten) und ist über einen Hashwert digital mit jeder VKS-Vorlage verknüpft. Liegt die Messstellendatei nicht in der Akte vor, kann der Abgleich zwischen Bildgeometrie und hinterlegter Referenz nicht durchgeführt werden – eine Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse ist dann nicht möglich.
9. Unvollständiges Messprotokoll
Pflichtangaben im Messprotokoll sind unter anderem: Seriennummer der ICone, Softwareversion, Datum und Uhrzeit von Messbeginn und Messende, Standort, überwachte Fahrtrichtung, Spurzuweisung der Ident-Kameras, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Bestätigung über die Kontrolle der Sicherungszeichen sowie die Überprüfung der Beschilderung vor Messbeginn. Fehlen wesentliche Angaben oder ist das Protokoll nicht unterzeichnet, ist die Messung nach gängiger sachverständiger Bewertung nicht ordnungsgemäß dokumentiert.
Toleranzen und Verkehrsfehlergrenzen beim VKS 4.5
Die Verkehrsfehlergrenzen sind die Toleranzwerte, die vor Bekanntgabe des vorwerfbaren Wertes zugunsten des Betroffenen abgezogen werden. Sie sind in der Gebrauchsanweisung Kapitel 11.5 festgelegt.
| Messgröße | Verkehrsfehlergrenze | Eichfehlergrenze |
|---|---|---|
| Zeitmessung | 0,1 %, vermehrt um 1/200 s | 0,05 %, vermehrt um 1/200 s |
| Geschwindigkeitsmessung bis 100 km/h | ± 3 km/h | — |
| Geschwindigkeitsmessung ab 100 km/h | ± 3 % | — |
| Geschwindigkeitsdifferenzmessung | + 3 km/h | — |
Bei der Abstandsmessung wird zusätzlich die gemessene Fahrzeuglänge des vorausfahrenden Fahrzeugs vom Bruttoabstand abgezogen. Der vorwerfbare Abstandswert wird auf volle 0,5 Meter zugunsten des Betroffenen aufgerundet.
| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Messbereich Abstand | 0,0 m bis 500,0 m |
| Messbereich Geschwindigkeit | 0 km/h bis mindestens 300 km/h |
| Zeitauflösung | 0,04 s (entspricht 25 Bildern pro Sekunde) |
| Geschwindigkeitsauflösung | 1 km/h |
| Mindesthöhe Tat-Kamera | 3 m über Fahrbahn |
| Mindeststrecke zwischen Messungen | 25 m |
| Länge der VKS-Messlinie | 3 m |
Welche Unterlagen für ein VKS-4.5-Gutachten nötig sind
Für eine belastbare sachverständige Prüfung müssen mindestens folgende Unterlagen aus der Ermittlungsakte vorliegen:
- Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
- Messprotokoll (vollständig, unterschrieben)
- Messstellendatei
- Eichschein (mindestens Seite 1 von 2)
- Nachweise über Eingriffe nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG
- Schulungsnachweis des oder der Messbeauftragten
- Messvideo beziehungsweise vollständiger VKSaT4-Ordner inklusive VKSDB-Viewer
Fehlt die Messstellendatei, ist eine Plausibilitätsprüfung der Messung kaum möglich – dieser Befund allein begründet in vielen Fällen erhebliche Zweifel an der Verwertbarkeit.
Wann lohnt sich die Prüfung einer VKS-4.5-Messung?
Eine Gutachten-Prüfung ist in der Regel sinnvoll, wenn ein Fahrverbot, eine Eintragung von zwei oder mehr Punkten oder ein Bußgeld ab etwa 200 Euro im Raum stehen – oder wenn der Betroffene als Berufskraftfahrer von der Fahrerlaubnis abhängig ist. Auch bei Wiederholungsverstößen, ungewöhnlich hohen Geschwindigkeitsmessungen oder einem Abstand von unter zwei Zehntel des halben Tachowertes ergibt sich häufig ein erhebliches Risiko, das eine sachverständige Zweitprüfung rechtfertigt.
Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer in der Regel die Kosten vollständig – wir sind seit 2025 Partner von DEURAG und ALLRECHT. Die Bearbeitungsdauer beträgt drei bis fünf Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Mehr zum Ablauf finden Sie in unserem Hub zum Blitzer-Gutachten und unter Erfahrungen.
Häufige Fragen zum VKS 4.5
Welche Hersteller stehen hinter dem VKS 4.5?
Ist das VKS 4.5 ein standardisiertes Messverfahren?
Welche Toleranz wird beim VKS 4.5 abgezogen?
Was bedeutet die Texteinblendung „ACHTUNG“ auf einem VKS-Bild?
Wie lange ist eine VKS-4.5-Eichung gültig?
Kann das VKS 4.5 auch ohne Brücke eingesetzt werden?
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