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VKS 4.5 Messfehler: Was Sachverständige am Vidit-Verkehrskontrollsystem prüfen

von M.Sc. Caner Aygün · 21. Mai 2026

VKS 4.5 Tat-Kamera mit ICone-Einheit auf einer Autobahnbrücke im Messeinsatz

Das VKS 4.5 ist ein videobasiertes Verkehrskontrollsystem der Vidit Systems GmbH, das von Brücken aus Geschwindigkeiten, Abstände und Differenzgeschwindigkeiten erfasst. Die Messung erfolgt nicht durch Radar oder Laser, sondern photogrammetrisch über vier Passpunkte auf der Fahrbahn – und genau dort entstehen die meisten verwertbaren Einspruchsansätze. Wir prüfen VKS-4.5-Messungen aus ganz Deutschland aus Hamburg.

Was ist das VKS 4.5?

Das VKS 4.5 ist ein PC-gestütztes Verkehrskontrollsystem zur photogrammetrischen Geschwindigkeits- und Abstandsmessung aus erhöhter Position. Hergestellt wird es von der Vidit Systems GmbH; die aktuelle Gebrauchsanweisung trägt das Datum 04.04.2022. Eingesetzt wird das System überwiegend von Polizeibehörden auf Autobahnbrücken.

Das VKS 4.5 besteht aus zwei Einheiten – der Aufnahmeeinheit am Messort und der Auswerteeinheit in der Dienststelle:

KomponenteFunktion
VKS 4.5 Tat-KameraErfasst den Verkehr am Messort, Sony-FCB-Kameramodul mit Wetterschutzgehäuse
ICone (Image Clock One)Versieht jedes Bild mit Zeitstempel und digitaler Signatur, prüft Bildfrequenz
VKS 4.5 Ident-Kamera (SD / HD)Bildet Fahrer und Kennzeichen ab
Select-PCErkennt potenzielle Verstöße automatisch und speichert sie als Vorlagensatz
Auswerte-PC mit Referenz-AuswerteprogrammSpätere messtechnische Auswertung mit Signaturprüfung
VKS KeyCard und Backup-KeyCardEnthalten die öffentlichen Schlüssel zur Signaturprüfung

Ein Vorlagensatz besteht aus 23 Tatbildern und 6 Identbildern plus mehrerer VKS-Vorlagen mit den Referenzpositionen. Auf dieser Datenbasis arbeitet später der Sachverständige.

Wie misst das System Geschwindigkeit und Abstand?

Das VKS 4.5 misst nicht direkt – es berechnet Geschwindigkeit und Abstand aus der Position von Radaufstandspunkten in mehreren Videobildern. Grundlage ist die zuvor vermessene Messstelle mit vier Passpunkten und zwei Kontrollpunkten.

Vor der Messung wird die Fahrbahn vermessen und in einer Messstellendatei dokumentiert. Aus den Koordinaten der vier Passpunkte und ihrer Lage in der VKS-Vorlage berechnet das System die sogenannte VKS-Schablone – ein maßstabsgerechtes Oberflächenraster im Meter-Intervall. Die zwei Kontrollpunkte dienen der Überprüfung der Projektionsgenauigkeit; weicht der Ist-Wert vom Soll ab, muss die Projektion neu berechnet werden.

Für die eigentliche Messung wird die VKS-Messlinie auf den Radaufstandspunkt der Fahrzeug-Vorderachse gelegt – einmal im hinteren, einmal im vorderen Messbereich. Aus der Differenz der Positionen und der zwischen den beiden Bildern verstrichenen Zeit ergibt sich die Geschwindigkeit nach v = s/t. Bei Abstandsmessungen wird die VKS-Messlinie zusätzlich an das vorausfahrende Fahrzeug gelegt.

9 typische Messfehler, die Sachverständige am VKS 4.5 prüfen

Eine VKS-4.5-Messung ist ein standardisiertes Messverfahren – das bedeutet, der Toleranzabzug deckt allgemeine Messunsicherheiten ab, nicht aber konkrete Bedienungs- oder Aufbaufehler. Aus der Gebrauchsanweisung lassen sich neun konkrete Prüfpunkte ableiten.

1. Aufstellhöhe der Tat-Kamera unterhalb der Referenz

Die Tat-Kamera muss laut Gebrauchsanweisung mindestens 3 Meter über der Fahrbahn aufgestellt werden – und zwingend mindestens auf der Höhe der ursprünglichen Referenzaufzeichnung. Wurde die Messstelle ursprünglich von einer 5-Meter-Brücke vermessen und am Messtag von einem niedrigeren Standort aufgenommen, ist die Projektion verzerrt. Diese Höhe gehört zwingend ins Messprotokoll.

2. Passpunkte und Kontrollpunkte sichtbar verschoben

Die vier Passpunkte und zwei Kontrollpunkte werden im Bild als Kreise eingeblendet. Sind diese sichtbar gegenüber den realen Markierungen verschoben – etwa durch Kamerawackeln, Zoomen oder einen kleinen Standortwechsel – darf die Auswertung nicht ohne neue Projektionsberechnung erfolgen. Der Sachverständige prüft den SOLL-/IST-Vergleich der Kontrollpunkte auf 0,2-Pixel-Genauigkeit.

3. Texteinblendung „ACHTUNG“ auf der VKS-Vorlage

Greift der Bediener während der Aufnahme in die Zoom-Funktion ein oder wird der Shutter über 1/200 Sekunde verstellt, blendet die Tat-Kamera an Stelle des Datums den Schriftzug „ACHTUNG“ ein. Bilder mit dieser Einblendung dürfen für die Auswertung nicht verwendet werden. Sind sie dennoch in der Auswertung enthalten, ist die Messung angreifbar.

4. Mindestabstand von 25 Metern zwischen den Messungen unterschritten

Zwischen der ersten und zweiten Messung muss das Betroffenenfahrzeug mindestens 25 Meter zurückgelegt haben. Wird dieser Wert unterschritten, bricht das Programm normalerweise automatisch ab. Findet sich in der ausgewerteten Datei dennoch eine Messung mit kürzerer Strecke, ist das ein gravierender Befund.

5. Verwechslung zwischen Drängler und vorausfahrendem Fahrzeug

Bei der Abstandsmessung muss der Drängler stets als Drängler und das vorausfahrende Fahrzeug stets als Vorausfahrer eingemessen werden. Eine Vertauschung führt zum Auto-Abbruch. Eine weitere wichtige Regel der Gebrauchsanweisung: Ist allein das Verhalten des vorausfahrenden Fahrzeugs ursächlich für die Abstandsunterschreitung – etwa abruptes Einscheren oder starkes Bremsen – darf grundsätzlich keine Messung durchgeführt werden.

6. Beschädigte oder fehlende Sicherungsmarken

Tat-Kamera, ICone, Hauptschalter und Auswerte-PC tragen jeweils Sicherungsmarken (Plomben). Sind diese ungültig oder beschädigt, darf die Anlage für amtliche Messungen nicht betrieben werden – die Auswertung der Vorfalldatei wäre unzulässig. Der Sachverständige prüft den Eichschein gegen die im Messprotokoll dokumentierten Komponenten-Seriennummern.

7. Fehlende oder ungültige Eichung

Eichpflichtig sind unter anderem ICone, Tat-Kamera und Auswerte-PC. Die Eichgültigkeit umfasst typischerweise zwei Kalenderjahre. Bei einer Tatzeit zwischen Eichbeginn und 31. Dezember des Folgejahres ist die Eichung zwar formal gültig – aber das genügt nicht. Geprüft wird zusätzlich, ob die nach § 31 Absatz 2 Nummer 4 MessEG erforderlichen Nachweise über Eingriffe (Wartung, Reparatur) zwischen den Eichungen vorliegen.

8. Fehlende Messstellendatei in der Ermittlungsakte

Die Messstellendatei enthält die Geometrie der Fahrbahn (Passpunkt- und Referenzdaten) und ist über einen Hashwert digital mit jeder VKS-Vorlage verknüpft. Liegt die Messstellendatei nicht in der Akte vor, kann der Abgleich zwischen Bildgeometrie und hinterlegter Referenz nicht durchgeführt werden – eine Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse ist dann nicht möglich.

9. Unvollständiges Messprotokoll

Pflichtangaben im Messprotokoll sind unter anderem: Seriennummer der ICone, Softwareversion, Datum und Uhrzeit von Messbeginn und Messende, Standort, überwachte Fahrtrichtung, Spurzuweisung der Ident-Kameras, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Bestätigung über die Kontrolle der Sicherungszeichen sowie die Überprüfung der Beschilderung vor Messbeginn. Fehlen wesentliche Angaben oder ist das Protokoll nicht unterzeichnet, ist die Messung nach gängiger sachverständiger Bewertung nicht ordnungsgemäß dokumentiert.

Toleranzen und Verkehrsfehlergrenzen beim VKS 4.5

Die Verkehrsfehlergrenzen sind die Toleranzwerte, die vor Bekanntgabe des vorwerfbaren Wertes zugunsten des Betroffenen abgezogen werden. Sie sind in der Gebrauchsanweisung Kapitel 11.5 festgelegt.

MessgrößeVerkehrsfehlergrenzeEichfehlergrenze
Zeitmessung0,1 %, vermehrt um 1/200 s0,05 %, vermehrt um 1/200 s
Geschwindigkeitsmessung bis 100 km/h± 3 km/h
Geschwindigkeitsmessung ab 100 km/h± 3 %
Geschwindigkeitsdifferenzmessung+ 3 km/h

Bei der Abstandsmessung wird zusätzlich die gemessene Fahrzeuglänge des vorausfahrenden Fahrzeugs vom Bruttoabstand abgezogen. Der vorwerfbare Abstandswert wird auf volle 0,5 Meter zugunsten des Betroffenen aufgerundet.

EigenschaftWert
Messbereich Abstand0,0 m bis 500,0 m
Messbereich Geschwindigkeit0 km/h bis mindestens 300 km/h
Zeitauflösung0,04 s (entspricht 25 Bildern pro Sekunde)
Geschwindigkeitsauflösung1 km/h
Mindesthöhe Tat-Kamera3 m über Fahrbahn
Mindeststrecke zwischen Messungen25 m
Länge der VKS-Messlinie3 m

Welche Unterlagen für ein VKS-4.5-Gutachten nötig sind

Für eine belastbare sachverständige Prüfung müssen mindestens folgende Unterlagen aus der Ermittlungsakte vorliegen:

  • Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
  • Messprotokoll (vollständig, unterschrieben)
  • Messstellendatei
  • Eichschein (mindestens Seite 1 von 2)
  • Nachweise über Eingriffe nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG
  • Schulungsnachweis des oder der Messbeauftragten
  • Messvideo beziehungsweise vollständiger VKSaT4-Ordner inklusive VKSDB-Viewer

Fehlt die Messstellendatei, ist eine Plausibilitätsprüfung der Messung kaum möglich – dieser Befund allein begründet in vielen Fällen erhebliche Zweifel an der Verwertbarkeit.

Wann lohnt sich die Prüfung einer VKS-4.5-Messung?

Eine Gutachten-Prüfung ist in der Regel sinnvoll, wenn ein Fahrverbot, eine Eintragung von zwei oder mehr Punkten oder ein Bußgeld ab etwa 200 Euro im Raum stehen – oder wenn der Betroffene als Berufskraftfahrer von der Fahrerlaubnis abhängig ist. Auch bei Wiederholungsverstößen, ungewöhnlich hohen Geschwindigkeitsmessungen oder einem Abstand von unter zwei Zehntel des halben Tachowertes ergibt sich häufig ein erhebliches Risiko, das eine sachverständige Zweitprüfung rechtfertigt.

Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer in der Regel die Kosten vollständig – wir sind seit 2025 Partner von DEURAG und ALLRECHT. Die Bearbeitungsdauer beträgt drei bis fünf Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Mehr zum Ablauf finden Sie in unserem Hub zum Blitzer-Gutachten und unter Erfahrungen.

Häufige Fragen zum VKS 4.5

Welche Hersteller stehen hinter dem VKS 4.5?
Das VKS 4.5 wird von der Vidit Systems GmbH hergestellt. Die aktuelle Gebrauchsanweisung trägt das Datum 04.04.2022. Die Bauartzulassung erfolgt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
Ist das VKS 4.5 ein standardisiertes Messverfahren?
Ja. Die Rechtsprechung erkennt das VKS 4.5 grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren an. Daraus folgt aber nicht, dass jede Einzelmessung verwertbar ist – bei Hinweisen auf Fehlbedienung, beschädigte Sicherungszeichen, unvollständige Akte oder Abweichungen vom dokumentierten Messaufbau ist eine sachverständige Prüfung weiterhin geboten.
Welche Toleranz wird beim VKS 4.5 abgezogen?
Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h sind es 3 Prozent (aufgerundet) des Messwertes. Bei der Geschwindigkeitsdifferenzmessung beträgt der Abzug pauschal 3 km/h. Bei Abstandsmessungen wird zusätzlich die Fahrzeuglänge des Vorausfahrenden abgezogen und auf 0,5 m zugunsten des Betroffenen aufgerundet.
Was bedeutet die Texteinblendung „ACHTUNG“ auf einem VKS-Bild?
Die Einblendung „ACHTUNG“ erscheint auf der VKS-Vorlage, wenn während der Aufnahme die Zoom-Funktion betätigt oder der Shutter außerhalb des spezifizierten Bereichs (über 1/200 Sekunde) gestellt wurde. Bilder mit dieser Einblendung dürfen laut Gebrauchsanweisung nicht für die Auswertung verwendet werden.
Wie lange ist eine VKS-4.5-Eichung gültig?
Die Eichgültigkeit beträgt in der Regel zwei Kalenderjahre. Maßgeblich ist das Datum auf dem Eichschein in Verbindung mit den Sicherungsmarken an den eichpflichtigen Komponenten (ICone, Tat-Kamera, Auswerte-PC). Zusätzlich muss der Anwender nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG sämtliche Eingriffe zwischen zwei Eichungen dokumentieren.
Kann das VKS 4.5 auch ohne Brücke eingesetzt werden?
Nein. Die Tat-Kamera muss mindestens drei Meter über der zu überwachenden Fahrbahn stehen und auf der Höhe der ursprünglichen Referenzaufzeichnung. In der Praxis kommen daher fast ausschließlich Autobahnbrücken oder vergleichbare Überführungen als Standort in Frage.

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