RIEGL: Messgeräte für die Verkehrsüberwachung

Die RIEGL Laser Measurement Systems GmbH mit Sitz in Horn in Niederösterreich ist ein 1978 gegründeter Pionier der LiDAR- und Laserentfernungstechnologie. Im deutschen Bußgeldverfahren tauchen zwei RIEGL-Geräte regelmäßig auf: die Laserhandmessgeräte FG 21-P und sein Vorgängermodell LR90-235/P, beide mit gültiger PTB-Bauartzulassung. Sie stammen aus dem ursprünglichen RIEGL-Verkehrsüberwachungs-Geschäftsfeld, das heute neben der dominanten LiDAR-Scan- und Vermessungstechnik des Unternehmens als Legacy-Sparte fortgeführt wird.

Hersteller-Profil

Das Unternehmen.

Der RIEGL-Konzern hat eine globale Struktur mit der österreichischen Hauptgesellschaft als Bauart-Herstellerin und Niederlassungen auf mehreren Kontinenten. Für die deutsche Verkehrsüberwachung sind zwei Gesellschaften relevant: die österreichische Mutter als Herstellerin und die deutsche Vertriebstochter.

RIEGL Laser Measurement Systems GmbH (Horn, Österreich), Hauptsitz und Herstellerin

Die RIEGL Laser Measurement Systems GmbH wurde 1978 von Dipl.-Ing. Johannes Riegl in Horn in Niederösterreich gegründet, rund 85 km nordwestlich von Wien. Das Unternehmen ist Pionier in der Entwicklung von LiDAR-Sensoren (Light Detection and Ranging) und Laserentfernungsmessgeräten und gilt heute zu den international führenden Anbietern für luftgestützte, mobile, terrestrische und UAV-basierte Laserscanning-Lösungen. Geschäftsführer der RIEGL-Gruppe ist Johannes Riegl Jr.

Die österreichische Hauptgesellschaft ist Bauart-Herstellerin der für deutsche Verkehrsüberwachung relevanten Laserhandmessgeräte FG 21-P und LR90-235/P. Daneben unterhält RIEGL Niederlassungen in Wien, Salzburg und der Steiermark.

Website: riegl.com (externer Link)

RIEGL Deutschland Vertriebsgesellschaft mbH (Gilching), deutsche Tochter

Die RIEGL Deutschland Vertriebsgesellschaft mbH mit Firmensitz in Gilching bei München ist die deutsche Vertriebs- und Servicetochter der RIEGL-Gruppe. Sie konzentriert sich nach Eigenangabe auf terrestrisches und UAV-basiertes Laserscanning sowie Mobile-Mapping-Lösungen für die Vermessungsbranche.

Für die in Deutschland in Verkehrsverfahren eingesetzten Geräte FG 21-P und LR90-235/P ist die deutsche Tochter nicht der primäre fachliche Ansprechpartner. Bauartzulassung, technische Dokumentation und Schulungsunterlagen stammen aus der österreichischen Hauptgesellschaft.

Anschrift

  • RIEGL Laser Measurement Systems GmbH
    Riedenburgstraße 48
    A-3580 Horn
  • Telefon: +43 2982 4211
  • E-Mail: office@riegl.co.at
  • Website: riegl.com (externer Link)

Heutiges Geschäftsfeld

Heutiges Geschäftsfeld und Legacy-Verkehrsüberwachung.

Das aktuelle Hauptgeschäftsfeld der RIEGL-Gruppe sind LiDAR-Scanner und -Systeme für die Vermessung, gegliedert in terrestrisches, mobiles, luftgestütztes, UAV-basiertes und bathymetrisches Laserscanning sowie industrielle Lösungen. Die aktuellen Produktreihen (VZ-Serie, VMQ-Serie, VQ-Serie, VUX-Serie) zielen auf Anwendungen in Vermessung, Bauwesen, Infrastruktur, Mining und Forstwirtschaft, nicht auf die polizeiliche Verkehrsüberwachung.

Die Laserhandmessgeräte FG 21-P und LR90-235/P stammen aus einem früheren Geschäftsfeld der RIEGL-Gruppe, in dem klassische Handlasermessgeräte für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung entwickelt und vertrieben wurden. Der LR90-235/P war bei seiner PTB-Zulassung in den 1990er-Jahren einer der ersten in Deutschland zugelassenen Laser-Handmessgeräte überhaupt; der FG 21-P folgte als Nachfolgemodell.

Beide Geräte werden heute nicht mehr aktiv beworben; ihre PTB-Bauartzulassungen sind aber weiterhin gültig und beide Modelle sind nach wie vor im aktiven Einsatz bei deutschen Polizeibehörden. Die zugehörigen Gebrauchsanweisungen wurden zum 1. Mai 2009 in einer neuen, PTB-genehmigten Fassung verbindlich gemacht.

Eingesetzte Messgeräte

2 Geräte von RIEGL.

Zwei Messgeräte der RIEGL-Gruppe sind für die amtliche Verkehrsüberwachung in Deutschland im Einsatz. Beide sind klassische Laserhandmessgeräte (Laserpistolen) und werden hauptsächlich mobil verwendet.

GerätMessprinzipEinsatzvariantenStatusDetail
FG 21-PLaser (Pulslaufzeit)Handlaser, mobilim UmlaufProfil
LR90-235/PLaser (Pulslaufzeit)Handlaser, mobilim UmlaufProfil

Beide Geräte folgen dem klassischen Laserhandmessprinzip: Der Messbeamte visiert das Tatfahrzeug durch eine Visiereinheit (Fernrohr mit Zielmarke) an und löst die Messung aus. Das Gerät sendet eine Folge von Laserimpulsen, deren Laufzeit zur Berechnung von Entfernung und Geschwindigkeitsänderung verwendet wird. Eine eigene Foto- oder Videodokumentation des Messvorgangs erzeugt das Gerät nicht, die Beweisdokumentation beschränkt sich auf das schriftliche Messprotokoll des Beamten. Der Toleranzabzug beträgt für beide Geräte 3 km/h bis 100 km/h und 3 % darüber.

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr, nach bestem Wissen und gemäß den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Hersteller- und PTB-Informationen.