Blitzer-Gutachten Bayern: Sachverständigenprüfung Ihrer Messung
In Bayern gilt ein Mindestabstand von 200 Metern zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild und Messstelle, bei einem Geschwindigkeitstrichter reduziert auf 100 Meter — eine der strengsten Vorgaben in Deutschland. Die obergerichtliche Rechtsprechung ist auf drei Oberlandesgerichte aufgeteilt: OLG München, OLG Bamberg und OLG Nürnberg. Wir begutachten Messungen aus München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg und ganz Bayern — bundesweit digital von Hamburg aus.
Mindestabstand
200 m · 100 m bei Trichter
Zuständiges OLG
OLG München · OLG Bamberg · OLG Nürnberg
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Rechtsgrundlagen
Geschwindigkeitsüberwachung in Bayern: Rechtsgrundlagen
Der Mindestabstand beträgt in Bayern grundsätzlich 200 Meter, bei einem Geschwindigkeitstrichter ist eine Verkürzung auf 100 Meter zulässig. Maßgebliche Vorschrift ist die VÜ-Richtlinie (VÜR), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.05.2006, Az. I C 4-3618.2-31.
Gerichte & Bußgeldstellen
Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Bayern
Drei Oberlandesgerichte sind arbeitsteilig zuständig: OLG München für Oberbayern, Schwaben und Niederbayern; OLG Nürnberg für Mittel- und Oberfranken sowie die Oberpfalz; OLG Bamberg für Unterfranken.
Für die polizeilich erfassten Geschwindigkeitsverstöße ist die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Viechtach zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen. Aus der Rechtsprechung des OLG Bamberg liegen mehrfache Präzisierungen zu den Anforderungen an standardisierte Messverfahren vor.
Messgeräte
Häufig eingesetzte Messgeräte in Bayern
Die bayerische Polizei setzt schwerpunktmäßig stationäre und mobile Messsysteme ein, darunter PoliScan-Geräte, TraffiStar S350 sowie videogestützte Verfahren wie ProViDa 2000 Modular.
Was wir prüfen
Was wir bei einer bayerischen Messung prüfen
Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Bei der bayerischen 200-Meter-Vorgabe und der 100-Meter-Trichter-Option ist die exakte Beschilderungssituation ein zentraler Prüfaspekt. Mehr im Beitrag Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren.
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Häufige Fragen
Was Kanzleien und Betroffene in Bayern fragen.
Gilt in Bayern ein Mindestabstand für Blitzer?
Ja. In Bayern gilt ein Mindestabstand von 200 Metern zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild und Messstelle. Bei Geschwindigkeitstrichtern ist eine Verkürzung auf 100 Meter zulässig. Maßgeblich ist die VÜ-Richtlinie vom 12.05.2006 (Az. I C 4-3618.2-31).
Welches OLG entscheidet in Bayern?
Drei OLGs arbeitsteilig: OLG München für Oberbayern, Schwaben und Niederbayern; OLG Nürnberg für Mittel- und Oberfranken sowie die Oberpfalz; OLG Bamberg für Unterfranken. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Tatort.
Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?
Digital von Hamburg aus. Aktenversand und Falldatensätze werden postalisch oder über unser Partner-Portal übermittelt. Eine Begutachtung vor Ort in München, Nürnberg oder anderen bayerischen Städten ist für die fachliche Qualität nicht erforderlich.
Welche Messgeräte werden in Bayern häufig eingesetzt?
PoliScan FM1, TraffiStar S350, ProViDa 2000 Modular und ES 8.0. Wir begutachten alle in Deutschland zur Eichung zugelassenen Messsysteme.
Wie lange dauert ein Gutachten?
3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht bei der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach typischerweise 4 bis 6 Wochen.
Werden die Kosten übernommen?
Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.
Angrenzende Bundesländer
Auch in Nachbarländern aktiv.
Verkehrsmesstechnik Nord · bundesweit
Gutachten für Bayern jetzt beauftragen.
Akte direkt online einreichen oder vorab Kontakt aufnehmen. Eine erste Einschätzung ist kostenfrei.
- Pestalozzistraße 25
22305 Hamburg - +49 40 239 69 90 20
- info@vmt-nord.de