Verkehrsmesstechnik

Poliscan FM1 Messfehler: Formelle & technische Prüfung

von M.Sc. Caner Aygün · 9. Oktober 2024 · Aktualisiert: Mai 2026

Messfehler PoliScan FM1, Gutachten

Der Poliscan FM1 von Vitronic (gesucht auch als „Poliscan Speed FM1 Messfehler") ist ein LiDAR-Geschwindigkeitsmessgerät, das auf dem Dreibeinstativ, im Fahrzeugeinbau, im Enforcement-Trailer und in der fest installierten City-Säule eingesetzt wird. Für die Verteidigung entscheidend ist die Unterscheidung zweier Prüfebenen: die formelle Prüfung (Aktenlage, Eichung, Personal, Messstelle, Inbetriebnahme) und die technische Prüfung (Falldaten, Messreihe und Statistikdatei). Dieser Beitrag beschreibt, welche Unterlagen beide Ebenen erfordern, an welchen Stellen Abweichungen entstehen und warum aufstellungsabhängige Fehler bei mobilen und teilstationären Messungen häufiger auftreten als bei stationären Anlagen.

Welche Dokumente und Daten werden für eine Prüfung beim Poliscan FM1 benötigt

Eine belastbare Überprüfung setzt voraus, dass die Unterlagen für beide Prüfebenen vollständig vorliegen. Fehlt ein Bestandteil, verschiebt sich die Bewertung von einer technischen Feststellung zu einer bloßen Plausibilitätsannahme.

Für die formelle Prüfung erforderlich

  • Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
  • Eichschein (mit Seriennummer, Eichgültigkeitsdauer, Softwareversion)
  • Messprotokoll
  • Nachweise über Eingriffe gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG (oder behördliche Erklärung über Eingriffsfreiheit)
  • Schulungsnachweise des Messpersonals, getrennt für Messbetrieb und Auswertung
  • Multiplikatoren-Bescheinigung der Lehrgangsleitung (bei nicht herstellerseitiger Schulung)
  • Dokumentation der Messstelle (Lageskizze, Foto, Kartenmaterial) sowie Beschilderungsnachweis bzw. WVZ-/SBA-Protokolle

Für die technische Prüfung zusätzlich erforderlich

  • Beweisbild im Originalformat (.tuff-Datei)
  • vollständige Messreihe des Tattages im Originalformat (.tuff-Dateien)
  • Schlüsseldatei (.tok) und zugehörige PIN zum Entschlüsseln im Tuff-Viewer
  • Statistikdatei (.xml)
Zentral: Die vollständige Messreihe und die Statistikdatei sind die einzige objektive Grundlage, auf der sich Aufstellgeometrie, Hindernisfreiheit und statischer Messbetrieb nachträglich beurteilen lassen. Ohne diese Daten ist die technische Prüfung auf die Einzelfalldatei beschränkt, systematische Abweichungen bleiben dann unsichtbar.
PoliScan FM1 Außengehäuse, Tower (City-Säule)
Abbildung: PoliScan FM1 Außengehäuse, Tower (City-Säule)(1/4)

Formelle Prüfung vs. technische Prüfung, warum die Trennung entscheidend ist

Die formelle Prüfung klärt, ob die Messung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens formal erfüllt: gültige Eichung, qualifiziertes Personal, ordnungsgemäße Messstelle und dokumentierte Inbetriebnahme. Sie erfolgt anhand der Aktenlage.

Die technische Prüfung klärt, ob die konkrete Aufstellung und der Messbetrieb mit dem Messprinzip und den Herstellervorgaben vereinbar waren. Sie erfolgt anhand der Falldaten, der Messreihe und der Statistikdatei.

Beim Poliscan FM1 ist diese Trennung von besonderer Bedeutung, weil das Gerät systembedingt keine vollständige Folge von Roh-Laufzeitwerten speichert. Gemäß PTB-A 12.05 ist eine solche Speicherung nicht vorgesehen; gesichert werden der berechnete Geschwindigkeitswert und der signierte Falldatensatz. Eine vollständige Nachrechnung der Einzelmessung aus Roh-Positionsdaten ist daher nicht möglich. Gerade deshalb verlagert sich das Prüfgewicht auf die exakte Einhaltung der formalen, eichrechtlichen und aufstellungsbezogenen Vorgaben, Abweichungen dort lassen sich nicht durch eine nachträgliche Messung kompensieren.

Fehlerquellen: Formelle Prüfung

Die formelle Prüfung stützt sich auf vier Säulen: Eichung, Personal, Messstelle und Inbetriebnahme.

Eichung

Rein formal sind Beanstandungen am Eichschein selten, ein vollständig fehlender oder zum Tatzeitpunkt abgelaufener Eichschein kommt in der Praxis kaum vor. Häufiger sind zwei andere Konstellationen:

  • Fehlender Eingriffsnachweis: Die beigezogene Akte enthält keinen chronologisch geführten Nachweis über Eingriffe nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG. Hier ist zu prüfen, ob eine behördliche Verwendererklärung über die Eingriffsfreiheit vorliegt, die diesen Nachweis ersetzt.
  • Unzureichende Protokollierung der Sicherungszeichen: Das Messprotokoll dokumentiert den Zustand von Eichsiegeln und Sicherungszeichen nicht ordnungsgemäß. Deren Unversehrtheit ist gemäß Baumusterprüfbescheinigung (DE-17-M-PTB-0033, Revision 3) zwingende Voraussetzung für die Annahme eines standardisierten Verfahrens.
Zu beachten ist die Bauartbindung der Software: Die Eichgültigkeit ist an die im Eichschein dokumentierte Softwareversion gebunden (aktuell 4.4.9 bzw. 4.4.10). Eichschein, Messprotokoll und die Signatur des Falldatensatzes müssen hinsichtlich Seriennummer und Softwarestand übereinstimmen.

Qualifikation des Bedienpersonals

Gemäß PTB-A 12.05, Abschnitt 2.5, dürfen amtliche Messungen nur von geschultem Personal durchgeführt werden; die Schulung erfolgt durch den Hersteller oder durch Aus- und Fortbildungsstellen der Polizei und ist schriftlich zu bestätigen. In der Praxis liegen die häufigsten Defizite hier:

  • Fremdschulung ohne Multiplikatoren-Nachweis: Erfolgt die Schulung nicht unmittelbar durch den Hersteller oder dessen autorisierte Stellen, sondern behördenintern, ist eine gültige Multiplikatoren-Bescheinigung der Lehrgangsleitung erforderlich. Diese wird herstellerseitig ausgestellt und besitzt nach Herstellerangaben üblicherweise eine Gültigkeit von drei Jahren.
  • Auswertepersonal ohne Nachweis: Schulungsnachweise fehlen häufiger für die Auswertung der Falldaten als für den Messbetrieb vor Ort. Beide Tätigkeiten erfordern jedoch einen eigenen, gültigen Nachweis.
  • Versionsbindung: Schulungszertifikate gelten versionsspezifisch, das heißt für dieselbe Software-Hauptversion der Messeinheit (z. B. 4.4.x) und des Referenz-Auswerteprogramms (Tuff-Viewer 3.58.x).

Messstelle und Umgebung

Geprüft werden Beschilderung und Aufstellsituation: die korrekte und sichtbare Ausschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung, die Einhaltung etwaiger landesrechtlicher Mindestabstände zwischen Verkehrszeichen und Messstelle sowie die Frage, ob das Gerät hinter einem Hindernis, zu hoch oder zu niedrig aufgestellt wurde. Grundlage sind Beschilderungsnachweis, WVZ-/SBA-Protokolle und die Dokumentation der Messstelle.

Inbetriebnahme

Die vollständige Inbetriebnahme ist nachträglich nicht in allen Einzelschritten rekonstruierbar, da die Bedienschritte nicht durchgängig gespeichert werden. Prüfbar ist jedoch, ob das Messprotokoll, insbesondere bei mobilen Messungen, die nach Vorgabe erforderlichen Angaben vollständig und korrekt enthält, etwa die Art der Schwenkwinkelbestimmung (automatisch/manuell) und den dokumentierten Seitenabstand.

Fehlerquellen: Technische Prüfung

Die technische Prüfung setzt voraus, dass über die Einzelfalldatei hinaus die vollständige Messreihe (.tuff), die Statistikdatei (.xml) sowie die Schlüsseldatei (.tok) mit PIN vorliegen. Sie umfasst die nachfolgenden Prüfschritte. Diese reichen von der Integrität der einzelnen Falldatei über die Plausibilität der konkreten Messung bis zur statistischen Auswertung der gesamten Messreihe, geprüft wird also sowohl die Qualität des Falldatensatzes des Betroffenen als auch, ob die Messreihe insgesamt Auffälligkeiten oder Ausreißer aufweist.

Schwerpunkt bei mobilen Messungen: Die in der Praxis häufigsten Beanstandungen betreffen nicht das Gerät selbst, sondern die Aufstellung durch das Messpersonal, eine Aufstellhöhe außerhalb der Vorgaben, eine Aufstellung hinter oder neben einem Hindernis sowie fehlerhafte Einstellungen wie ein zu großer Schwenkwinkel. Diese Punkte werden daher zuerst geprüft; die übrigen Prüfschritte vervollständigen die Bewertung.

Datenintegrität der Falldatei

Die signierten und verschlüsselten Falldaten dürfen ausschließlich mit dem zertifizierten Referenz-Auswerteprogramm (Tuff-Viewer) entschlüsselt werden. Nach dem Öffnen werden drei Sicherheitssymbole eingeblendet, Wasserzeichen, Signatur und Verschlüsselung. Fehlt eines dieser Merkmale oder ist es durchgestrichen, ist die Falldatei als Beweismittel ungültig. Der Befund tritt selten auf, ist bei Vorliegen jedoch eindeutig.

Auszug Gebrauchsanweisung Poliscan FM1
Abbildung: Abbildung: Sicherheitssymbole, Auszug aus der Gebrauchsanweisung, Vitronic, Poliscan FM1

Plausibilität des Auswerterahmens

Der Auswerterahmen (Auswertehilfe) ordnet den Messwert dem abgebildeten Fahrzeug zu; er ist nicht selbst Teil der Messwertbildung. Für eine plausible Zuordnung muss er definierte Kriterien erfüllen: Position vor dem Fahrzeug, Kennzeichen und Teile des Rades innerhalb des Rahmens, Höhe etwa 70 % über Fahrbahnniveau und Unterkante unterhalb der Radaufstandspunkte. Liegen bei einer Front- oder Heckmessung weder Rad noch Kennzeichen zumindest teilweise im Rahmen, oder befinden sich Teile anderer Verkehrsteilnehmer darin, ist die Zuordnung in Frage zu stellen. Geprüft wird zudem die automatische Fahrzeugklassifizierung (Pkw/Lkw), da bei unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten eine Fehlklassifizierung den maßgeblichen Grenzwert verschiebt.

Auswertrahmen, Auswerthilfe Poliscan FM1
Abbildung: Abbildung: Auswertrahmen, Auswertehilfe aus der Gebrauchsanweisung, Vitronic, Poliscan FM1

Auswertung der Statistikdatei (V85, Verkehrsfrequenz)

Die Statistikdatei dokumentiert sämtliche im Messzeitraum erfassten Fahrzeuge und erlaubt die Bewertung der gesamten Messreihe. Ausgewertet werden insbesondere:

  • die 85.-Perzentil-Geschwindigkeit (V85), der Wert, unterhalb dessen 85 % der erfassten Fahrzeuge fuhren; deutliche Abweichungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit können auf eine unzureichende Beschilderung oder besondere Streckeneigenschaften hindeuten,
  • die Verkehrsfrequenz und der mittlere Zeitabstand der Fahrzeuge, woraus sich die Wahrscheinlichkeit von Abschattungseffekten durch vorausfahrende Fahrzeuge ableiten lässt,
  • die Fotoverzugszeiten sowie die Vollständigkeit der Messreihe (Abgleich zwischen dokumentiertem Messbeginn/-ende und den vorhandenen Falldatensätzen).

Statischer Messbetrieb (Bildüberlagerung)

Laut Gebrauchsanweisung ist bei jeder Lageänderung des Geräts eine erneute Kalibrierung zwingend (Gebrauchsanweisung Poliscan FM1, Version 4.4.10, Abschnitt 4.1.1). Durch Überlagerung des ersten und des letzten Falldatensatzes derselben Kamera wird geprüft, ob das Gerät während des Messbetriebs in unveränderter Position verblieb. Eine „Verwischung" statischer Referenzobjekte, Schutzplanken, Fahrbahnmarkierungen oder die eingeblendete Datenleiste mit Datum, Uhrzeit und Geschwindigkeitslimit, zeigt eine Lageveränderung an, nach der ohne erneute Kalibrierung keine valide Messung mehr vorliegt.

PoliScan FM1, statischer Messbetrieb, Bildüberlagerung erster und letzter Falldatensatz, Lageveränderung an Referenzobjekten erkennbar
Abbildung: Abbildung: Statischer Messbetrieb, Bildüberlagerung des ersten und letzten Falldatensatzes; Pfeile markieren versetzte Referenzobjekte (Verkehrszeichen, Bordstein) als Hinweis auf eine Lageveränderung des Messgeräts

Fahrzeugverteilung im Erfassungsbereich (Hindernisse, blinde Stellen)

Der Erfassungsbereich wird über ein kartesisches Koordinatensystem beschrieben. Über die erste Erfassungsposition jedes Fahrzeugs (positionVeryFirstMeasurement) wird je Fahrstreifen eine Kerndichteschätzung (Kernel Density Estimation, KDE) gelegt sowie eine zwei- und dreidimensionale Heatmap erstellt. Da der Sensor am Fahrbahnrand steht, sind spurabhängige Muster physikalisch erwartbar: sensornahe Spuren zeigen einen steilen, frühen Erfassungspeak, mittlere Spuren häufig eine bimodale Verteilung durch zeitweise Verdeckung, sensorferne Spuren eine breitere Streuung. Über eine zeitliche Sequenzierung (temporales Slicing) wird unterschieden, ob Erfassungslücken auf dynamische Verdeckung durch fließenden Verkehr oder auf ein permanentes Hindernis (z. B. Leitplanke, Böschung) zurückgehen. Atypische Muster, ohne plausiblen Verdeckungsmechanismus, sind Ansatzpunkt für eine vertiefte Ursachenanalyse.

PoliScan FM1, Hindernisse im Erfassungsbereich, Messreihenauswertung
Abbildung: Abbildung: Messstellendokumentation, Hindernisse im Erfassungsbereich
PoliScan FM1, Hindernisse im Erfassungsbereich, Vogelperspektive
Abbildung: Abbildung: Messstellendokumentation, Hindernisse im Erfassungsbereich (Vogelperspektive)
PoliScan FM1, Überlagerung Messreihe und Vogelperspektive
Abbildung: Abbildung: Überlagerung, Messreihe und Vogelperspektive der Messstelle, Hindernisse

Schwenkwinkel und Erfassungswinkel

Der horizontale Öffnungswinkel des LiDAR-Sensors ist auf etwa 45° begrenzt; außerhalb dieses Bereichs ist keine valide Erfassung möglich. Liegen die in der Messreihe dokumentierten Fahrzeugpositionen bei dem im Messprotokoll angegebenen Seitenabstand geometrisch außerhalb dieses 45°-Kegels, ist die Angabe zum Seitenabstand entweder unzutreffend oder es wurden Positionen außerhalb des vorgesehenen Erfassungsbereichs verarbeitet, beides ist begründungsbedürftig. Der herstellerseitig empfohlene maximale Schwenkwinkel beträgt, auch bei Seitenabständen über 5,0 m, 25°; eine Überschreitung lässt sich aus der räumlichen Verteilung der Erfassungspositionen rekonstruieren.

PoliScan FM1, Auswertung Erfassungsbereich Linksmessung Kamera 1 C25mm, Schwenkwinkel manuell 15°, Kamera-FOV 28,1°, LiDAR-Kegel 45°, Fahrzeugpositionen Y1 und Y2
Abbildung: Abbildung: Auswertung des Erfassungsbereichs (Linksmessung), LiDAR-Kegel 45°, Kamera-FOV 28,1° und manueller Schwenkwinkel 15° mit eingetragenen Fahrzeugpositionen (Y1/Y2) zur geometrischen Plausibilisierung

Aufstellhöhe und Höhenprofil

Für den Stativbetrieb ist eine Aufstellhöhe zwischen 0,5 m und 1,8 m (Toleranz ±10 cm) vorgegeben. Überschreitet die effektive Aufstellhöhe, unter Berücksichtigung des Höhenprofils der Fahrbahn, die zulässigen Vorgaben, kann das Gerät die Fahrzeuge nicht in der erforderlichen Qualität vollständig abtasten. Im ungünstigen Fall erfolgt die Abtastung an der reflektierenden Windschutzscheibe statt an der Fahrzeugfront, was die Geschwindigkeitsberechnung beeinflussen kann.

PoliScan FM1, Aufstellhöhe und Höhenniveau, Auswerterahmen erfasst Fahrzeugfront, Höhenversatz zwischen Messgerät und Fahrbahn am Referenzobjekt markiert
Abbildung: Abbildung: Aufstellhöhe und Höhenprofil; der rote Pfeil markiert das Referenzniveau, anhand dessen der Höhenversatz zwischen Messgerät und Fahrbahn überprüft wird

Einzelmessungen pro Fahrzeug

Für jedes Fahrzeug ist im Falldatensatz die Anzahl der Einzelmessungen dokumentiert; sie bilden die Grundlage der Geschwindigkeitsberechnung. Das System tastet den 45°-Bereich mit 100 Hz ab; die Geschwindigkeitsbildung erfolgt über eine Messstrecke von bis zu etwa 30 m. Die Messwerte entstehen aus „Treffern", reflektierten Signalen, deren Zahl von Reflexion, Absorption und Transmission der Fahrzeugoberfläche abhängt (matte oder dunkle Lackierungen reduzieren die Trefferzahl). Bei einer angenommenen Winkelauflösung von rund 0,25° (Referenz: TraffiStar S350 mit 0,28°) und einer effektiven Detektionsrate von etwa 40 % ergeben sich im Fernbereich etwa 2–3, im Nahbereich etwa 6–8 effektive Treffer pro Fahrzeug. Eine ungewöhnlich geringe Trefferzahl oder ein deutlicher Ausreißer gegenüber dem übrigen Datenbestand ist ein Hinweis auf Hindernisse, eine eingeschränkte Sichtlinie oder eine instabile Erfassung.

Fahrzeugbreiten

Über die Y1- und Y2-Koordinaten der ersten Erfassung lässt sich die laterale Ausdehnung der erfassten Fahrzeuge bestimmen. Dies dient der Plausibilisierung der Erfassung und der Abgrenzung benachbarter Fahrstreifen.

Begrenzte Nachvollziehbarkeit der Rohmesswerte

Aus der Falldatei lassen sich über den Tuff-Viewer Messdaten als XML exportieren (Erfassungsbereich, Messbereich, Auslösegeschwindigkeit, Fotoposition). Die Zeitstempel für die erste und die letzte Messposition sind dabei identisch hinterlegt, sodass keine Zeitdifferenz vorliegt und eine unabhängige Nachberechnung der Geschwindigkeit aus diesen Daten nicht möglich ist. Eine Speicherung der Einzelmesswerte ist nach PTB-A 12.05 nicht vorgesehen. Diese systembedingte Begrenzung der Nachvollziehbarkeit ist Gegenstand mehrerer gerichtlicher Entscheidungen zum Zugang zu vollständigen Messdaten (siehe Urteilsübersicht). Die Statistikdatei und die vollständige Messreihe bleiben davon unberührt und liefern die oben beschriebenen Befunde.

Teilausschnitt XML-Daten, Poliscan FM1
Abbildung: Abbildung: Teilausschnitt XML-Daten, Poliscan FM1
Warum die vollständige Messreihe unverzichtbar ist: Die statistische Auswertung, die Prüfung des statischen Messbetriebs, die Fahrzeugverteilung sowie Schwenkwinkel und Erfassungsbereich lassen sich nur im Gesamtzusammenhang der Messreihe feststellen, nicht am einzelnen Beweisbild. Geprüft wird damit die Qualität sowohl des konkreten Falldatensatzes als auch der gesamten Messreihe. Aus diesem Grund ist die Herausgabe der vollständigen Messreihe für eine belastbare technische Prüfung von zentraler Bedeutung.

Mobile und stationäre Messung im Vergleich

Die häufigsten technischen Beanstandungen entstehen an aufstellungsabhängigen Parametern: Seitenabstand, Schwenkwinkel, Aufstellhöhe, Hindernisfreiheit und stabiler, statischer Stand des Geräts. Genau diese Parameter werden bei jeder mobilen oder teilstationären Messung vor Ort neu eingerichtet.

Aufstellungsabhängiger ParameterMobil / teilstationär (Stativ, Fahrzeugeinbau, Enforcement-Trailer)Stationär (fest installierte City-Säule)
Seitenabstand und Schwenkwinkelbei jedem Einsatz neu einzurichteneinmalig dauerhaft eingerichtet
Aufstellhöhe / Höhenprofilvon der konkreten Standortwahl abhängigbaulich fixiert
Hindernisfreiheit im Messfeldwechselnde Umgebung je Einsatzortdauerhaft geprüfte Umgebung
Statischer Stand während der Messungbei Stativ/Fahrzeug grundsätzlich prüfbedürftigkonstruktiv gesichert

Nach der gutachterlichen Erfahrung des Sachverständigenbüros werden bei mobilen und teilstationären Aufbauten häufiger aufstellungsbedingte technische Beanstandungen identifiziert als bei fest installierten stationären Anlagen. Dies ist keine Aussage über die Genauigkeit des Geräts selbst, sondern eine Folge der vor Ort jeweils neu herzustellenden Messgeometrie. Für die Verteidigung bedeutet das: Bei einer mobilen Messung lohnt die Anforderung der vollständigen Messreihe in besonderem Maße.

Relevante Gerichtsentscheidungen zum Zugang zu Messdaten

Mehrere Gerichte haben sich mit dem Zugang zu vollständigen Messdaten und mit der Verwertbarkeit von Messungen befasst, wenn dieser Zugang verweigert wurde:

  1. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 5. Juli 2019, Lv 7/17, Betroffene haben das Recht auf Zugang zu den vollständigen Messdaten; ohne diesen Zugang ist das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK) verletzt.
  2. Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2020, 3 OWi 6 SsBs 258/19, Die Verweigerung der Herausgabe von Rohmessdaten schränkt die Verteidigungsrechte ein und stellt die Verwertbarkeit der Messung in Frage.
  3. Amtsgericht Neunkirchen, Urteil vom 14. Januar 2020, 19 OWi 883/19, Freispruch, da die Messung mit dem Poliscan FM1 ohne vollständige Rohmessdaten nicht nachvollziehbar war.
  4. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. November 2019, 2 Ss-OWi 942/19, Ein standardisiertes Messverfahren kann nur dann als solches anerkannt werden, wenn die Messdaten nachprüfbar sind.
  5. Amtsgericht Kassel, Urteil vom 25. März 2021, 385 OWi, 9663 Js 19814/20, Messung nicht verwertbar, da die Rohmessdaten nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Fazit

Die Überprüfung einer Poliscan-FM1-Messung trennt eine formelle von einer technischen Ebene. Formell entscheidend sind Eichung, Personalqualifikation, Messstelle und die Dokumentation der Inbetriebnahme. Technisch geprüft werden Datenintegrität und Auswerterahmen, die Statistikdatei mit V85 und Verkehrsfrequenz, der statische Messbetrieb, die Fahrzeugverteilung im Erfassungsbereich, Schwenkwinkel, Aufstellhöhe, die Einzelmessungen je Fahrzeug sowie die Qualität des Falldatensatzes und der gesamten Messreihe. Da das System die Roh-Einzelmesswerte nicht vollständig speichert, kommt der lückenlosen Aktenlage und der vollständigen Messreihe besondere Bedeutung zu. Die häufigsten Befunde betreffen die Aufstellung bei mobilen und teilstationären Messungen. Ähnliche Prüfmuster gelten beim TraffiStar S350. Ein Überblick über den allgemeinen Ablauf der Begutachtung findet sich im Beitrag zum Blitzer-Gutachten bei Fehlmessungen sowie zum Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Auswerterahmen (Auswertehilfe) beim PoliScan FM1 und welche Bedeutung hat er für die Messung?
Der Auswerterahmen wird vom System automatisch gesetzt und bestimmt, welches Fahrzeug als messrelevant erfasst wird. Er ist nicht selbst Teil der Messwertbildung; seine Funktion besteht in der Zuordnung des Messwerts zum erfassten Fahrzeug. Für die Verwertbarkeit muss er definierte Kriterien erfüllen, Position vor dem Fahrzeug, Kennzeichen und Teile des Rades innerhalb des Rahmens, Höhe etwa 70 % über Fahrbahnniveau, Unterkante unterhalb der Radaufstandspunkte. Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien ist die Zuordnung in Frage zu stellen.
Welche Art von Bildern erzeugt der PoliScan FM1 und wie werden diese zur Beweisführung genutzt?
Der PoliScan FM1 erstellt Schwarz-Weiß-Bilder zur Dokumentation der Messsituation; sie zeigen das Fahrzeug, das Messfeld und die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Messung. Die Aufnahmen dienen als Beweis für den Verstoß; ihre Verwertbarkeit hängt jedoch auch von Bildqualität und Eindeutigkeit der Fahrzeug- bzw. Fahrerzuordnung ab.
Welche Messfehler können beim PoliScan Speed / PoliScan FM1 auftreten?
Auf der formellen Ebene betrifft dies vor allem fehlende oder unzureichende Nachweise zu Eingriffen am Gerät, zu Schulungs- und Multiplikatoren-Bescheinigungen sowie zur Dokumentation der Messstelle. Auf der technischen Ebene stehen aufstellungsbedingte Parameter im Vordergrund: Schwenkwinkel und Erfassungswinkel, Aufstellhöhe, Hindernisfreiheit, statischer Stand sowie Plausibilität des Auswerterahmens und Vollständigkeit der Messreihe.
Wie kann man die Rohmessdaten des PoliScan FM1 anfordern?
Eine vollständige Folge von Roh-Laufzeitwerten wird gemäß PTB-A 12.05 nicht gespeichert; gesichert werden der berechnete Geschwindigkeitswert und der signierte Falldatensatz. Über den Tuff-Viewer lassen sich Messdaten als XML exportieren, wobei die Zeitstempel für erste und letzte Messposition identisch hinterlegt sind und keine Zeitdifferenz aufweisen. Eine unabhängige Nachberechnung der Einzelmessung aus diesen Daten ist daher nicht möglich. Die vollständige Messreihe und die Statistikdatei sind anzufordern; sie ermöglichen die Auswertung der oben genannten Prüfpunkte.
Welche relevanten Urteile gibt es zum PoliScan FM1?
Mehrere Gerichte haben den Zugang zu vollständigen Messdaten als Voraussetzung einer wirksamen Verteidigung anerkannt, u. a. der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Lv 7/17), das OLG Koblenz (3 OWi 6 SsBs 258/19), das AG Neunkirchen (19 OWi 883/19), das OLG Frankfurt am Main (2 Ss-OWi 942/19) und das AG Kassel (385 OWi, 9663 Js 19814/20). Die ausführliche Übersicht findet sich oben im Abschnitt „Relevante Gerichtsentscheidungen".
Wie kann man Einspruch gegen eine Messung mit dem PoliScan FM1 einlegen?
Ein Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde schriftlich einzulegen. Erfolgsaussichten hängen von formellen und technischen Befunden ab. Sinnvoll ist die Akteneinsicht über einen verkehrsrechtlich spezialisierten Anwalt, gegebenenfalls verbunden mit einer technischen Prüfung durch ein Sachverständigengutachten auf Basis der vollständigen Messreihe.
Wie zuverlässig ist der PoliScan FM1?
Der Poliscan FM1 ist ein von der PTB zugelassenes, standardisiertes Messverfahren auf LiDAR-Basis. Ob eine konkrete Messung verwertbar ist, hängt nach gutachterlicher Erfahrung nicht vom Gerätetyp ab, sondern von der Einhaltung der Aufstell-, Bedien- und Eichvorgaben im Einzelfall. Prüfrelevant sind insbesondere Aufstellgeometrie, Schwenkwinkel, Hindernisfreiheit, statischer Stand und die Vollständigkeit der Dokumentation. Mehrere Gerichte haben den Zugang zur vollständigen Messreihe als Voraussetzung einer wirksamen Verteidigung anerkannt.
Wie genau ist der PoliScan (FM1) Speed?
Die Verkehrsfehlergrenze beträgt ±3 km/h bis 100 km/h und ±3 % darüber. Nach Erfahrung des Büros werden bei sorgfältiger Prüfung in einem erheblichen Anteil der bearbeiteten Fälle formelle oder technische Beanstandungen festgestellt, etwa Abweichungen bei Schwenkwinkel, Aufstellhöhe, Hindernisfreiheit oder Dokumentation. Eine pauschale Aussage über die Genauigkeit ist nicht möglich; maßgeblich ist die Einzelfallprüfung anhand von Akte, Falldaten und Messreihe.

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