Verkehrsmesstechnik
Poliscan FM1 Messfehler: Formelle & technische Prüfung
von M.Sc. Caner Aygün · 9. Oktober 2024 · Aktualisiert: Mai 2026

Der Poliscan FM1 von Vitronic (gesucht auch als „Poliscan Speed FM1 Messfehler") ist ein LiDAR-Geschwindigkeitsmessgerät, das auf dem Dreibeinstativ, im Fahrzeugeinbau, im Enforcement-Trailer und in der fest installierten City-Säule eingesetzt wird. Für die Verteidigung entscheidend ist die Unterscheidung zweier Prüfebenen: die formelle Prüfung (Aktenlage, Eichung, Personal, Messstelle, Inbetriebnahme) und die technische Prüfung (Falldaten, Messreihe und Statistikdatei). Dieser Beitrag beschreibt, welche Unterlagen beide Ebenen erfordern, an welchen Stellen Abweichungen entstehen und warum aufstellungsabhängige Fehler bei mobilen und teilstationären Messungen häufiger auftreten als bei stationären Anlagen.
Welche Dokumente und Daten werden für eine Prüfung beim Poliscan FM1 benötigt
Eine belastbare Überprüfung setzt voraus, dass die Unterlagen für beide Prüfebenen vollständig vorliegen. Fehlt ein Bestandteil, verschiebt sich die Bewertung von einer technischen Feststellung zu einer bloßen Plausibilitätsannahme.
Für die formelle Prüfung erforderlich
- Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
- Eichschein (mit Seriennummer, Eichgültigkeitsdauer, Softwareversion)
- Messprotokoll
- Nachweise über Eingriffe gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG (oder behördliche Erklärung über Eingriffsfreiheit)
- Schulungsnachweise des Messpersonals, getrennt für Messbetrieb und Auswertung
- Multiplikatoren-Bescheinigung der Lehrgangsleitung (bei nicht herstellerseitiger Schulung)
- Dokumentation der Messstelle (Lageskizze, Foto, Kartenmaterial) sowie Beschilderungsnachweis bzw. WVZ-/SBA-Protokolle
Für die technische Prüfung zusätzlich erforderlich
- Beweisbild im Originalformat (.tuff-Datei)
- vollständige Messreihe des Tattages im Originalformat (.tuff-Dateien)
- Schlüsseldatei (.tok) und zugehörige PIN zum Entschlüsseln im Tuff-Viewer
- Statistikdatei (.xml)

Formelle Prüfung vs. technische Prüfung, warum die Trennung entscheidend ist
Die formelle Prüfung klärt, ob die Messung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens formal erfüllt: gültige Eichung, qualifiziertes Personal, ordnungsgemäße Messstelle und dokumentierte Inbetriebnahme. Sie erfolgt anhand der Aktenlage.
Die technische Prüfung klärt, ob die konkrete Aufstellung und der Messbetrieb mit dem Messprinzip und den Herstellervorgaben vereinbar waren. Sie erfolgt anhand der Falldaten, der Messreihe und der Statistikdatei.
Beim Poliscan FM1 ist diese Trennung von besonderer Bedeutung, weil das Gerät systembedingt keine vollständige Folge von Roh-Laufzeitwerten speichert. Gemäß PTB-A 12.05 ist eine solche Speicherung nicht vorgesehen; gesichert werden der berechnete Geschwindigkeitswert und der signierte Falldatensatz. Eine vollständige Nachrechnung der Einzelmessung aus Roh-Positionsdaten ist daher nicht möglich. Gerade deshalb verlagert sich das Prüfgewicht auf die exakte Einhaltung der formalen, eichrechtlichen und aufstellungsbezogenen Vorgaben, Abweichungen dort lassen sich nicht durch eine nachträgliche Messung kompensieren.
Fehlerquellen: Formelle Prüfung
Die formelle Prüfung stützt sich auf vier Säulen: Eichung, Personal, Messstelle und Inbetriebnahme.
Eichung
Rein formal sind Beanstandungen am Eichschein selten, ein vollständig fehlender oder zum Tatzeitpunkt abgelaufener Eichschein kommt in der Praxis kaum vor. Häufiger sind zwei andere Konstellationen:
- Fehlender Eingriffsnachweis: Die beigezogene Akte enthält keinen chronologisch geführten Nachweis über Eingriffe nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG. Hier ist zu prüfen, ob eine behördliche Verwendererklärung über die Eingriffsfreiheit vorliegt, die diesen Nachweis ersetzt.
- Unzureichende Protokollierung der Sicherungszeichen: Das Messprotokoll dokumentiert den Zustand von Eichsiegeln und Sicherungszeichen nicht ordnungsgemäß. Deren Unversehrtheit ist gemäß Baumusterprüfbescheinigung (DE-17-M-PTB-0033, Revision 3) zwingende Voraussetzung für die Annahme eines standardisierten Verfahrens.
Qualifikation des Bedienpersonals
Gemäß PTB-A 12.05, Abschnitt 2.5, dürfen amtliche Messungen nur von geschultem Personal durchgeführt werden; die Schulung erfolgt durch den Hersteller oder durch Aus- und Fortbildungsstellen der Polizei und ist schriftlich zu bestätigen. In der Praxis liegen die häufigsten Defizite hier:
- Fremdschulung ohne Multiplikatoren-Nachweis: Erfolgt die Schulung nicht unmittelbar durch den Hersteller oder dessen autorisierte Stellen, sondern behördenintern, ist eine gültige Multiplikatoren-Bescheinigung der Lehrgangsleitung erforderlich. Diese wird herstellerseitig ausgestellt und besitzt nach Herstellerangaben üblicherweise eine Gültigkeit von drei Jahren.
- Auswertepersonal ohne Nachweis: Schulungsnachweise fehlen häufiger für die Auswertung der Falldaten als für den Messbetrieb vor Ort. Beide Tätigkeiten erfordern jedoch einen eigenen, gültigen Nachweis.
- Versionsbindung: Schulungszertifikate gelten versionsspezifisch, das heißt für dieselbe Software-Hauptversion der Messeinheit (z. B. 4.4.x) und des Referenz-Auswerteprogramms (Tuff-Viewer 3.58.x).
Messstelle und Umgebung
Geprüft werden Beschilderung und Aufstellsituation: die korrekte und sichtbare Ausschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung, die Einhaltung etwaiger landesrechtlicher Mindestabstände zwischen Verkehrszeichen und Messstelle sowie die Frage, ob das Gerät hinter einem Hindernis, zu hoch oder zu niedrig aufgestellt wurde. Grundlage sind Beschilderungsnachweis, WVZ-/SBA-Protokolle und die Dokumentation der Messstelle.
Inbetriebnahme
Die vollständige Inbetriebnahme ist nachträglich nicht in allen Einzelschritten rekonstruierbar, da die Bedienschritte nicht durchgängig gespeichert werden. Prüfbar ist jedoch, ob das Messprotokoll, insbesondere bei mobilen Messungen, die nach Vorgabe erforderlichen Angaben vollständig und korrekt enthält, etwa die Art der Schwenkwinkelbestimmung (automatisch/manuell) und den dokumentierten Seitenabstand.
Fehlerquellen: Technische Prüfung
Die technische Prüfung setzt voraus, dass über die Einzelfalldatei hinaus die vollständige Messreihe (.tuff), die Statistikdatei (.xml) sowie die Schlüsseldatei (.tok) mit PIN vorliegen. Sie umfasst die nachfolgenden Prüfschritte. Diese reichen von der Integrität der einzelnen Falldatei über die Plausibilität der konkreten Messung bis zur statistischen Auswertung der gesamten Messreihe, geprüft wird also sowohl die Qualität des Falldatensatzes des Betroffenen als auch, ob die Messreihe insgesamt Auffälligkeiten oder Ausreißer aufweist.
Datenintegrität der Falldatei
Die signierten und verschlüsselten Falldaten dürfen ausschließlich mit dem zertifizierten Referenz-Auswerteprogramm (Tuff-Viewer) entschlüsselt werden. Nach dem Öffnen werden drei Sicherheitssymbole eingeblendet, Wasserzeichen, Signatur und Verschlüsselung. Fehlt eines dieser Merkmale oder ist es durchgestrichen, ist die Falldatei als Beweismittel ungültig. Der Befund tritt selten auf, ist bei Vorliegen jedoch eindeutig.

Plausibilität des Auswerterahmens
Der Auswerterahmen (Auswertehilfe) ordnet den Messwert dem abgebildeten Fahrzeug zu; er ist nicht selbst Teil der Messwertbildung. Für eine plausible Zuordnung muss er definierte Kriterien erfüllen: Position vor dem Fahrzeug, Kennzeichen und Teile des Rades innerhalb des Rahmens, Höhe etwa 70 % über Fahrbahnniveau und Unterkante unterhalb der Radaufstandspunkte. Liegen bei einer Front- oder Heckmessung weder Rad noch Kennzeichen zumindest teilweise im Rahmen, oder befinden sich Teile anderer Verkehrsteilnehmer darin, ist die Zuordnung in Frage zu stellen. Geprüft wird zudem die automatische Fahrzeugklassifizierung (Pkw/Lkw), da bei unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten eine Fehlklassifizierung den maßgeblichen Grenzwert verschiebt.

Auswertung der Statistikdatei (V85, Verkehrsfrequenz)
Die Statistikdatei dokumentiert sämtliche im Messzeitraum erfassten Fahrzeuge und erlaubt die Bewertung der gesamten Messreihe. Ausgewertet werden insbesondere:
- die 85.-Perzentil-Geschwindigkeit (V85), der Wert, unterhalb dessen 85 % der erfassten Fahrzeuge fuhren; deutliche Abweichungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit können auf eine unzureichende Beschilderung oder besondere Streckeneigenschaften hindeuten,
- die Verkehrsfrequenz und der mittlere Zeitabstand der Fahrzeuge, woraus sich die Wahrscheinlichkeit von Abschattungseffekten durch vorausfahrende Fahrzeuge ableiten lässt,
- die Fotoverzugszeiten sowie die Vollständigkeit der Messreihe (Abgleich zwischen dokumentiertem Messbeginn/-ende und den vorhandenen Falldatensätzen).
Statischer Messbetrieb (Bildüberlagerung)
Laut Gebrauchsanweisung ist bei jeder Lageänderung des Geräts eine erneute Kalibrierung zwingend (Gebrauchsanweisung Poliscan FM1, Version 4.4.10, Abschnitt 4.1.1). Durch Überlagerung des ersten und des letzten Falldatensatzes derselben Kamera wird geprüft, ob das Gerät während des Messbetriebs in unveränderter Position verblieb. Eine „Verwischung" statischer Referenzobjekte, Schutzplanken, Fahrbahnmarkierungen oder die eingeblendete Datenleiste mit Datum, Uhrzeit und Geschwindigkeitslimit, zeigt eine Lageveränderung an, nach der ohne erneute Kalibrierung keine valide Messung mehr vorliegt.

Fahrzeugverteilung im Erfassungsbereich (Hindernisse, blinde Stellen)
Der Erfassungsbereich wird über ein kartesisches Koordinatensystem beschrieben. Über die erste Erfassungsposition jedes Fahrzeugs (positionVeryFirstMeasurement) wird je Fahrstreifen eine Kerndichteschätzung (Kernel Density Estimation, KDE) gelegt sowie eine zwei- und dreidimensionale Heatmap erstellt. Da der Sensor am Fahrbahnrand steht, sind spurabhängige Muster physikalisch erwartbar: sensornahe Spuren zeigen einen steilen, frühen Erfassungspeak, mittlere Spuren häufig eine bimodale Verteilung durch zeitweise Verdeckung, sensorferne Spuren eine breitere Streuung. Über eine zeitliche Sequenzierung (temporales Slicing) wird unterschieden, ob Erfassungslücken auf dynamische Verdeckung durch fließenden Verkehr oder auf ein permanentes Hindernis (z. B. Leitplanke, Böschung) zurückgehen. Atypische Muster, ohne plausiblen Verdeckungsmechanismus, sind Ansatzpunkt für eine vertiefte Ursachenanalyse.



Schwenkwinkel und Erfassungswinkel
Der horizontale Öffnungswinkel des LiDAR-Sensors ist auf etwa 45° begrenzt; außerhalb dieses Bereichs ist keine valide Erfassung möglich. Liegen die in der Messreihe dokumentierten Fahrzeugpositionen bei dem im Messprotokoll angegebenen Seitenabstand geometrisch außerhalb dieses 45°-Kegels, ist die Angabe zum Seitenabstand entweder unzutreffend oder es wurden Positionen außerhalb des vorgesehenen Erfassungsbereichs verarbeitet, beides ist begründungsbedürftig. Der herstellerseitig empfohlene maximale Schwenkwinkel beträgt, auch bei Seitenabständen über 5,0 m, 25°; eine Überschreitung lässt sich aus der räumlichen Verteilung der Erfassungspositionen rekonstruieren.

Aufstellhöhe und Höhenprofil
Für den Stativbetrieb ist eine Aufstellhöhe zwischen 0,5 m und 1,8 m (Toleranz ±10 cm) vorgegeben. Überschreitet die effektive Aufstellhöhe, unter Berücksichtigung des Höhenprofils der Fahrbahn, die zulässigen Vorgaben, kann das Gerät die Fahrzeuge nicht in der erforderlichen Qualität vollständig abtasten. Im ungünstigen Fall erfolgt die Abtastung an der reflektierenden Windschutzscheibe statt an der Fahrzeugfront, was die Geschwindigkeitsberechnung beeinflussen kann.

Einzelmessungen pro Fahrzeug
Für jedes Fahrzeug ist im Falldatensatz die Anzahl der Einzelmessungen dokumentiert; sie bilden die Grundlage der Geschwindigkeitsberechnung. Das System tastet den 45°-Bereich mit 100 Hz ab; die Geschwindigkeitsbildung erfolgt über eine Messstrecke von bis zu etwa 30 m. Die Messwerte entstehen aus „Treffern", reflektierten Signalen, deren Zahl von Reflexion, Absorption und Transmission der Fahrzeugoberfläche abhängt (matte oder dunkle Lackierungen reduzieren die Trefferzahl). Bei einer angenommenen Winkelauflösung von rund 0,25° (Referenz: TraffiStar S350 mit 0,28°) und einer effektiven Detektionsrate von etwa 40 % ergeben sich im Fernbereich etwa 2–3, im Nahbereich etwa 6–8 effektive Treffer pro Fahrzeug. Eine ungewöhnlich geringe Trefferzahl oder ein deutlicher Ausreißer gegenüber dem übrigen Datenbestand ist ein Hinweis auf Hindernisse, eine eingeschränkte Sichtlinie oder eine instabile Erfassung.
Fahrzeugbreiten
Über die Y1- und Y2-Koordinaten der ersten Erfassung lässt sich die laterale Ausdehnung der erfassten Fahrzeuge bestimmen. Dies dient der Plausibilisierung der Erfassung und der Abgrenzung benachbarter Fahrstreifen.
Begrenzte Nachvollziehbarkeit der Rohmesswerte
Aus der Falldatei lassen sich über den Tuff-Viewer Messdaten als XML exportieren (Erfassungsbereich, Messbereich, Auslösegeschwindigkeit, Fotoposition). Die Zeitstempel für die erste und die letzte Messposition sind dabei identisch hinterlegt, sodass keine Zeitdifferenz vorliegt und eine unabhängige Nachberechnung der Geschwindigkeit aus diesen Daten nicht möglich ist. Eine Speicherung der Einzelmesswerte ist nach PTB-A 12.05 nicht vorgesehen. Diese systembedingte Begrenzung der Nachvollziehbarkeit ist Gegenstand mehrerer gerichtlicher Entscheidungen zum Zugang zu vollständigen Messdaten (siehe Urteilsübersicht). Die Statistikdatei und die vollständige Messreihe bleiben davon unberührt und liefern die oben beschriebenen Befunde.

Mobile und stationäre Messung im Vergleich
Die häufigsten technischen Beanstandungen entstehen an aufstellungsabhängigen Parametern: Seitenabstand, Schwenkwinkel, Aufstellhöhe, Hindernisfreiheit und stabiler, statischer Stand des Geräts. Genau diese Parameter werden bei jeder mobilen oder teilstationären Messung vor Ort neu eingerichtet.
| Aufstellungsabhängiger Parameter | Mobil / teilstationär (Stativ, Fahrzeugeinbau, Enforcement-Trailer) | Stationär (fest installierte City-Säule) |
|---|---|---|
| Seitenabstand und Schwenkwinkel | bei jedem Einsatz neu einzurichten | einmalig dauerhaft eingerichtet |
| Aufstellhöhe / Höhenprofil | von der konkreten Standortwahl abhängig | baulich fixiert |
| Hindernisfreiheit im Messfeld | wechselnde Umgebung je Einsatzort | dauerhaft geprüfte Umgebung |
| Statischer Stand während der Messung | bei Stativ/Fahrzeug grundsätzlich prüfbedürftig | konstruktiv gesichert |
Nach der gutachterlichen Erfahrung des Sachverständigenbüros werden bei mobilen und teilstationären Aufbauten häufiger aufstellungsbedingte technische Beanstandungen identifiziert als bei fest installierten stationären Anlagen. Dies ist keine Aussage über die Genauigkeit des Geräts selbst, sondern eine Folge der vor Ort jeweils neu herzustellenden Messgeometrie. Für die Verteidigung bedeutet das: Bei einer mobilen Messung lohnt die Anforderung der vollständigen Messreihe in besonderem Maße.
Relevante Gerichtsentscheidungen zum Zugang zu Messdaten
Mehrere Gerichte haben sich mit dem Zugang zu vollständigen Messdaten und mit der Verwertbarkeit von Messungen befasst, wenn dieser Zugang verweigert wurde:
- Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 5. Juli 2019, Lv 7/17, Betroffene haben das Recht auf Zugang zu den vollständigen Messdaten; ohne diesen Zugang ist das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK) verletzt.
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2020, 3 OWi 6 SsBs 258/19, Die Verweigerung der Herausgabe von Rohmessdaten schränkt die Verteidigungsrechte ein und stellt die Verwertbarkeit der Messung in Frage.
- Amtsgericht Neunkirchen, Urteil vom 14. Januar 2020, 19 OWi 883/19, Freispruch, da die Messung mit dem Poliscan FM1 ohne vollständige Rohmessdaten nicht nachvollziehbar war.
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. November 2019, 2 Ss-OWi 942/19, Ein standardisiertes Messverfahren kann nur dann als solches anerkannt werden, wenn die Messdaten nachprüfbar sind.
- Amtsgericht Kassel, Urteil vom 25. März 2021, 385 OWi, 9663 Js 19814/20, Messung nicht verwertbar, da die Rohmessdaten nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Fazit
Die Überprüfung einer Poliscan-FM1-Messung trennt eine formelle von einer technischen Ebene. Formell entscheidend sind Eichung, Personalqualifikation, Messstelle und die Dokumentation der Inbetriebnahme. Technisch geprüft werden Datenintegrität und Auswerterahmen, die Statistikdatei mit V85 und Verkehrsfrequenz, der statische Messbetrieb, die Fahrzeugverteilung im Erfassungsbereich, Schwenkwinkel, Aufstellhöhe, die Einzelmessungen je Fahrzeug sowie die Qualität des Falldatensatzes und der gesamten Messreihe. Da das System die Roh-Einzelmesswerte nicht vollständig speichert, kommt der lückenlosen Aktenlage und der vollständigen Messreihe besondere Bedeutung zu. Die häufigsten Befunde betreffen die Aufstellung bei mobilen und teilstationären Messungen. Ähnliche Prüfmuster gelten beim TraffiStar S350. Ein Überblick über den allgemeinen Ablauf der Begutachtung findet sich im Beitrag zum Blitzer-Gutachten bei Fehlmessungen sowie zum Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Auswerterahmen (Auswertehilfe) beim PoliScan FM1 und welche Bedeutung hat er für die Messung?
Welche Art von Bildern erzeugt der PoliScan FM1 und wie werden diese zur Beweisführung genutzt?
Welche Messfehler können beim PoliScan Speed / PoliScan FM1 auftreten?
Wie kann man die Rohmessdaten des PoliScan FM1 anfordern?
Welche relevanten Urteile gibt es zum PoliScan FM1?
Wie kann man Einspruch gegen eine Messung mit dem PoliScan FM1 einlegen?
Wie zuverlässig ist der PoliScan FM1?
Wie genau ist der PoliScan (FM1) Speed?
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