Bußgeldkatalog

Bußgeld Abstand 2026: Tabelle, Punkte und Fahrverbot

von M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

1. Juli 2026 · Aktualisiert: Juli 2026

Zu dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Bußgeldtabelle Abstand 2026

Das Bußgeld für einen zu geringen Abstand richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und danach, wie stark der Abstand den halben Tachowert unterschreitet. Geahndet wird in der Regel ab mehr als 80 km/h. Die Bußgelder reichen von 75 bis 400 Euro, dazu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg und bei hohem Tempo Fahrverbote von einem bis drei Monaten. Maßgeblich ist stets, dass der Abstand nicht nur ganz vorübergehend unterschritten wurde.

Zu dichtes Auffahren gehört zu den am häufigsten geahndeten Verstößen auf der Autobahn und ist zugleich einer der teuersten. Dieser Beitrag zeigt die aktuellen Bußgeldtabellen für 2026, gestaffelt nach den drei Geschwindigkeitsbändern über 80, über 100 und über 130 km/h, erklärt anhand von Rechenbeispielen, wie der maßgebliche Abstand ermittelt wird, und ordnet aus Sachverständigensicht ein, wann sich ein Einspruch lohnt. Wie die Abstandsmessung technisch abläuft, ist im gleichnamigen Beitrag ausführlich beschrieben.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026. Autor: M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik, Verkehrsmesstechnik Nord GbR. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nach Paragraf 4 StVO nicht eingehalten wird. Als Bemessungsgrundlage dient die Faustregel vom halben Tacho, wonach der Abstand in Metern mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen sollte.

Der halbe Tachowert ist dabei keine starre gesetzliche Grenze, sondern eine vereinfachende Faustformel, an der sich die Bewertung orientiert. Bei 100 km/h entspricht der volle Sicherheitsabstand also etwa 50 Metern, bei 160 km/h rund 80 Metern. Für die Höhe des Bußgeldes kommt es darauf an, welchen Bruchteil dieses halben Tachowerts der tatsächlich gefahrene Abstand noch erreicht hat, ausgedrückt als weniger als 5/10, 4/10, 3/10, 2/10 oder 1/10.

Zwei Bedingungen sind entscheidend. Erstens wird ein Abstandsverstoß in der Regel erst ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h geahndet. Unterhalb dieser Schwelle bleibt es meist bei einem geringen Verwarnungsgeld von etwa 25 Euro ohne Punkte. Zweitens muss die Unterschreitung nicht nur ganz vorübergehend bestanden haben. Wer den Abstand nur kurz unterschreitet, etwa weil ein anderes Fahrzeug einschert oder unmittelbar vor einem Bremsvorgang, begeht in der Regel keinen ahndbaren Verstoß. Dieser Punkt ist einer der wichtigsten Ansätze der Verteidigung, mehr dazu im Beitrag zur Abstandsmessung.

Bußgeldtabelle Abstand bei mehr als 80 km/h

Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h beginnt das Bußgeld bei 75 Euro und einem Punkt und steigt mit zunehmender Unterschreitung des halben Tachowerts bis auf 320 Euro. In diesem Geschwindigkeitsband wird in der Regel noch kein Fahrverbot verhängt.

Abstand weniger alsBußgeldPunkteFahrverbot
5/10 des halben Tachowerts75 Euro1
4/10 des halben Tachowerts100 Euro1
3/10 des halben Tachowerts160 Euro1
2/10 des halben Tachowerts240 Euro1
1/10 des halben Tachowerts320 Euro1

Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung. Wer mit 82 km/h fährt, hat einen halben Tachowert von rund 41 Metern. Fünf Zehntel davon sind etwa 20,5 Meter. Wird bei 82 km/h ein Abstand von 20 Metern gemessen, liegt dieser knapp unter 5/10, sodass ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg zu erwarten sind.

Bußgeldtabelle Abstand bei mehr als 100 km/h

Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h bleiben die Bußgelder zwar auf gleicher Höhe wie im 80er-Band, ab einer Unterschreitung von 3/10 kommen jedoch ein zweiter Punkt und ein Fahrverbot hinzu. Bei sehr geringem Abstand drohen bis zu drei Monate Fahrverbot.

Abstand weniger alsBußgeldPunkteFahrverbot
5/10 des halben Tachowerts75 Euro1
4/10 des halben Tachowerts100 Euro1
3/10 des halben Tachowerts160 Euro21 Monat
2/10 des halben Tachowerts240 Euro22 Monate
1/10 des halben Tachowerts320 Euro23 Monate

Auch hierzu ein Beispiel. Bei 120 km/h beträgt der halbe Tachowert 60 Meter. Werden nur 18 Meter Abstand gemessen, entspricht das drei Zehnteln. Da die Geschwindigkeit über 100 km/h liegt, sind das 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Bußgeldtabelle Abstand bei mehr als 130 km/h

Bei mehr als 130 km/h sieht der Bußgeldkatalog die höchsten Sanktionen vor. Die Bußgelder reichen von 100 bis 400 Euro, und schon ab einer Unterschreitung von 3/10 drohen zwei Punkte und ein Fahrverbot, bei sehr geringem Abstand bis zu drei Monate.

Abstand weniger alsBußgeldPunkteFahrverbot
5/10 des halben Tachowerts100 Euro1
4/10 des halben Tachowerts180 Euro1
3/10 des halben Tachowerts240 Euro21 Monat
2/10 des halben Tachowerts320 Euro22 Monate
1/10 des halben Tachowerts400 Euro23 Monate

Als Beispiel dient eine Fahrt mit 140 km/h. Der halbe Tachowert beträgt hier 70 Meter. Werden nur 14 Meter Abstand gemessen, sind das zwei Zehntel. In diesem Band bedeutet das 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot.

Wie wird der maßgebliche Abstand berechnet?

Der maßgebliche Abstand ergibt sich aus dem Verhältnis des tatsächlich gefahrenen Abstands zum halben Tachowert. Man halbiert also die gefahrene Geschwindigkeit, das ergibt den vollen Sicherheitsabstand in Metern, und bestimmt dann, welchem Bruchteil davon der gemessene Abstand entspricht.

Die Rechnung ist einfacher, als sie klingt. Der halbe Tachowert ist die gefahrene Geschwindigkeit geteilt durch zwei, angegeben in Metern. Bei 100 km/h sind das 50 Meter, bei 130 km/h 65 Meter und bei 160 km/h 80 Meter. Ein gemessener Abstand von 3/10 bedeutet dann drei Zehntel dieses Werts. Bei 100 km/h wären 3/10 also 15 Meter, bei 130 km/h etwa 19,5 Meter.

Auf der Autobahn helfen die Leitpfosten am Fahrbahnrand bei der Einschätzung, denn sie stehen in der Regel 50 Meter auseinander. Wer bei 100 km/h weniger als einen Leitpfostenabstand zum Vordermann hält, unterschreitet bereits den vollen Sicherheitsabstand. Für die spätere Ahndung ist allerdings nicht die grobe Schätzung entscheidend, sondern der von der Messanlage ermittelte Wert.

Wichtig ist die Frage, welche Geschwindigkeit der Berechnung zugrunde gelegt wird. Maßgeblich ist die gefahrene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Gerade in den Grenzbereichen zwischen zwei Stufen kann die Zuordnung über die Höhe der Sanktion und über ein drohendes Fahrverbot entscheiden, weshalb eine genaue Prüfung in diesen Fällen besonders lohnt.

Wird beim Abstand eine Toleranz abgezogen?

Ja. Wie bei der Geschwindigkeitsmessung wird auch bei der Abstandsmessung eine Toleranz berücksichtigt, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Sie liegt je nach Verfahren häufig bei etwa 10 Prozent des gemessenen Abstands, dazu kommt eine Toleranz bei der Geschwindigkeit.

Bei den standardisierten Brückenverfahren sind diese Toleranzwerte bereits in der Auswertesoftware berücksichtigt, sodass der im Bescheid genannte Abstand der bereits zugunsten des Betroffenen korrigierte Wert ist. Dennoch lohnt in Grenzfällen die Prüfung, ob die Toleranz korrekt angesetzt und die richtige Geschwindigkeit zugrunde gelegt wurde, denn kleine Abweichungen können über die Sanktionsstufe entscheiden.

Was gilt bei einem Abstandsverstoß in der Probezeit?

Ein Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h gilt als A-Verstoß und löst in der Probezeit besondere Maßnahmen aus. Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und der Betroffene muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Das gilt zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, also zu Bußgeld, Punkten und einem etwaigen Fahrverbot. Gerade für Fahranfänger kann ein Abstandsverstoß damit weitreichende Folgen haben, weshalb sich eine Prüfung des Vorwurfs hier besonders lohnen kann.

Wann wird zu dichtes Auffahren zur Straftat?

In besonders schweren Fällen kann zu dichtes Auffahren über die Ordnungswidrigkeit hinaus zur Straftat werden. Wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos drängelt und dabei andere gefährdet, kann sich wegen Nötigung nach Paragraf 240 StGB strafbar machen.

In diesem Fall drohen nicht mehr nur Bußgeld und Fahrverbot, sondern eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat verläuft dabei entlang der Schwere und Dauer des Verhaltens. Geht es um einen solchen Vorwurf, ist neben der technischen Prüfung durch einen Sachverständigen die Vertretung durch einen Anwalt für Strafrecht beziehungsweise Verkehrsstrafrecht der richtige Weg.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen das Abstands-Bußgeld?

Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen und Anhaltspunkte für einen Mess- oder Auswertungsfehler bestehen. Da die Abstandsmessung stark von der Auswertung durch den Messbeamten abhängt und die kurze, nicht vorwerfbare Unterschreitung eine zentrale Rolle spielt, gibt es hier oft belastbare Ansatzpunkte.

Die Abstandsmessung erfolgt meist per Video von einer Autobahnbrücke oder aus einem nachfahrenden Fahrzeug, und die Fehler entstehen häufig nicht bei der Technik, sondern bei der Auswertung. Ein Sachverständiger prüft nach Akteneinsicht unter anderem die Vermessung der Messstrecke, die Auswertung des Videomaterials, die eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs und vor allem den zeitlichen Verlauf, also ob der Abstand dauerhaft oder nur kurzzeitig aufgrund der Verkehrssituation unterschritten wurde. Wie diese Verfahren technisch funktionieren, lesen Sie im Beitrag zur Abstandsmessung.

Die Aufgaben sind klar verteilt. Der Anwalt legt fristgerecht Einspruch ein und nimmt Akteneinsicht, der Sachverständige liefert die technische Bewertung. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid haben Sie 14 Tage ab Zustellung. Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten ist kostenlos, und in der Regel übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten. Ein Blitzer-Gutachten kann online beauftragt werden.

Fazit

Das Bußgeld für einen zu geringen Abstand hängt von der Geschwindigkeit und vom Anteil des Abstands am halben Tachowert ab. Es reicht von 75 bis 400 Euro, ab mehr als 100 km/h kommen zwei Punkte und Fahrverbote von einem bis drei Monaten hinzu. Maßgeblich ist eine nicht nur vorübergehende Unterschreitung.

Gerade weil bei hohem Tempo schnell ein Fahrverbot droht und die Messung stark von der Auswertung abhängt, lohnt sich bei einem Abstandsvorwurf die genaue Prüfung. Die Tabellen zeigen, was droht, die technische Prüfung zeigt, ob der Vorwurf berechtigt ist. Einen Überblick über weitere Verstöße gibt der Bußgeldkatalog 2026.

Häufige Fragen zum Bußgeld beim Abstand

Was kostet ein Abstandsverstoß 2026?
Das Bußgeld reicht von 75 bis 400 Euro, je nach Geschwindigkeit und Grad der Unterschreitung des halben Tachowerts. Ab mehr als 100 km/h kommen bei deutlicher Unterschreitung zwei Punkte und ein bis drei Monate Fahrverbot hinzu. Unter 80 km/h bleibt es meist bei einem kleinen Verwarnungsgeld.
Ab wann gibt es Punkte für zu geringen Abstand?
Ein Punkt wird bereits ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und einer Unterschreitung von weniger als 5/10 des halben Tachowerts eingetragen. Ab mehr als 100 km/h und weniger als 3/10 werden zwei Punkte fällig.
Ab wann droht ein Fahrverbot wegen zu dichten Auffahrens?
Ein Fahrverbot droht ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h und einer Unterschreitung von weniger als 3/10 des halben Tachowerts. Es reicht von einem Monat bis zu drei Monaten bei sehr geringem Abstand und hohem Tempo.
Wie berechnet sich der vorgeschriebene Abstand?
Als Faustregel gilt der halbe Tachowert in Metern. Bei 100 km/h sind das 50 Meter, bei 130 km/h 65 Meter. Für das Bußgeld kommt es darauf an, welchen Bruchteil dieses halben Tachowerts der gemessene Abstand noch erreicht.
Wird beim Abstand eine Toleranz abgezogen?
Ja. Je nach Verfahren wird häufig etwa 10 Prozent des gemessenen Abstands als Toleranz berücksichtigt, dazu eine Toleranz bei der Geschwindigkeit. Bei standardisierten Verfahren ist dieser Abzug bereits in der Auswertung enthalten.
Ist eine kurze Abstandsunterschreitung strafbar?
Nein, eine nur ganz vorübergehende Unterschreitung ist in der Regel nicht vorwerfbar, etwa wenn ein anderes Fahrzeug einschert oder unmittelbar vor einem Bremsvorgang. Vorwerfbar ist nur ein dauerhaftes zu dichtes Auffahren über eine relevante Strecke.
Kann zu dichtes Auffahren eine Straftat sein?
Ja. Wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos drängelt und dabei andere gefährdet, kann sich wegen Nötigung nach Paragraf 240 StGB strafbar machen. Dann drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe statt eines Bußgeldes.
Lohnt sich ein Einspruch gegen ein Abstands-Bußgeld?
Bei drohendem Fahrverbot oder Punkten und Anhaltspunkten für Mess- oder Auswertungsfehler lohnt sich die Prüfung oft. Ein Sachverständiger prüft die Auswertung, die Zuordnung und den zeitlichen Verlauf. Für den Einspruch haben Sie 14 Tage ab Zustellung.

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