Bußgeldverfahren

Toleranzabzug beim Blitzer: Höhe, Tabelle und Bedeutung

von M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

22. Mai 2026 · Aktualisiert: Juni 2026

Bußgeldbescheid mit der festgestellten Geschwindigkeit nach Toleranzabzug
Der Toleranzabzug beim Blitzer ist eine Messtoleranz, die von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen wird, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Bis 100 km/h beträgt er in der Regel 3 km/h, über 100 km/h 3 Prozent des Messwerts. Die Werte gehen auf die Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zurück und erscheinen im Bußgeldbescheid als festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug.

Praktisch jeder Geblitzte fragt sich, wie viel ihm abgezogen wird und ob der Abzug korrekt war. Dieser Beitrag erklärt die Höhe des Toleranzabzugs, zeigt eine Übersichtstabelle mit Beispielen, erläutert die Unterschiede innerorts und außerorts, geht auf höhere Toleranzwerte bei bestimmten Messverfahren ein und ordnet aus Sachverständigensicht ein, was der Toleranzabzug leistet und was nicht.

*Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. Autor: M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik, Verkehrsmesstechnik Nord GbR. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.*

Der Toleranzabzug ist ein fester Abzug von der gemessenen Geschwindigkeit, der mögliche Messungenauigkeiten des Blitzers ausgleicht. Erst nach diesem Abzug ergibt sich die Geschwindigkeit, die dem Betroffenen tatsächlich vorgeworfen wird und nach der sich die Sanktion richtet.

Kein Messgerät misst vollkommen exakt, deshalb wird zugunsten des Betroffenen eine Toleranz berücksichtigt. Das Messgerät ermittelt einen Rohwert, von dem die zuständige Bußgeldstelle den Toleranzabzug abzieht. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot ist also nicht der reine Messwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz.

Wie hoch ist der Toleranzabzug beim Blitzer?

Bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der Toleranzabzug in der Regel 3 km/h. Über 100 km/h werden 3 Prozent des Messwerts abgezogen. Das Ergebnis wird zugunsten des Betroffenen gerundet. Diese Richtwerte gehen auf die Vorgaben der PTB zurück und gelten für die gängigen standardisierten Messverfahren.

Die Grenze von 100 km/h entscheidet also, ob ein fester Wert oder ein prozentualer Wert abgezogen wird. Innerorts liegt die gemessene Geschwindigkeit fast immer unter 100 km/h, weshalb dort meist 3 km/h abgezogen werden. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen greift bei höheren Geschwindigkeiten der prozentuale Abzug von 3 Prozent.

Übersichtstabelle: Toleranzabzug nach Geschwindigkeit

Die folgende Tabelle zeigt die Höhe des Toleranzabzugs und Beispiele für die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Abzug.

Gemessene GeschwindigkeitToleranzabzugBeispiel (gemessen, vorwerfbar)
bis 100 km/h3 km/h51 km/h, ergibt 48 km/h
bis 100 km/h3 km/h73 km/h, ergibt 70 km/h
bis 100 km/h3 km/h95 km/h, ergibt 92 km/h
über 100 km/h3 Prozent130 km/h, ergibt rund 126 km/h
über 100 km/h3 Prozent160 km/h, ergibt rund 155 km/h
über 100 km/h3 Prozent200 km/h, ergibt rund 194 km/h

Bei den prozentualen Werten wird der Abzug zugunsten des Betroffenen gerundet. Bei 130 km/h entsprechen 3 Prozent 3,9 km/h, abgezogen werden also rund 4 km/h, sodass 126 km/h verbleiben. Der Toleranzabzug kann im Einzelfall sogar über eine Sanktionsgrenze entscheiden, etwa wenn er eine Überschreitung knapp unter die Schwelle für einen Punkt oder ein Fahrverbot drückt (siehe Bußgeldkatalog 2026).

Gilt der Toleranzabzug innerorts und außerorts gleich?

Der Toleranzabzug hängt nicht vom Ort ab, sondern allein von der gemessenen Geschwindigkeit. Ob Sie in einer Tempo-30-Zone, einer 50er-Zone oder außerorts geblitzt werden, ist für die Toleranz unerheblich. Entscheidend ist nur, ob die gemessene Geschwindigkeit unter oder über 100 km/h liegt.

Da innerorts in aller Regel deutlich unter 100 km/h gemessen wird, liegt der Abzug dort fast immer bei 3 km/h, unabhängig von der konkreten Zone. Außerorts und auf der Autobahn kann bei höheren Geschwindigkeiten der prozentuale Abzug greifen. Der scheinbare Unterschied zwischen innerorts und außerorts ergibt sich also nicht aus dem Ort selbst, sondern aus der dort üblichen Höhe der Geschwindigkeit. Hintergrundwissen zur Aufstellung der Geräte: Mindestabstände bei Geschwindigkeitsmessungen.

Wann gilt ein höherer Toleranzabzug?

Bei bestimmten Messverfahren wird ein höherer Toleranzabzug angesetzt als die üblichen 3 km/h oder 3 Prozent. Das betrifft vor allem Nachfahrmessungen und Videonachfahrsysteme, bei denen je nach Verfahren und Messstreckenlänge ein größerer Abzug üblich ist.

Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren, etwa mit Videonachfahrsystemen wie ProViDa 2000 Modular auf Autobahnen, besteht weitgehend Einigkeit, dass der übliche Abzug nicht ausreicht, weil zusätzliche Unsicherheiten hinzukommen. Wie hoch der Abzug dann konkret ausfällt, hängt vom eingesetzten System, von der Justierung und von der Länge der Messstrecke ab und ist im Einzelfall zu beurteilen. Auch wenn ein Messverfahren nicht als standardisiert gilt, kann ein höherer Sicherheitsabschlag erforderlich sein. Die genaue Höhe sollte anhand der Geräteunterlagen und der Rechtsprechung im Einzelfall geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Toleranzabzug und Verkehrsfehlergrenze?

Der Toleranzabzug ist der in der Praxis von der Bußgeldstelle abgezogene Wert. Die Verkehrsfehlergrenze ist die eichrechtlich zulässige Messabweichung des Geräts unter festgelegten Bedingungen. Beide hängen zusammen, denn der Toleranzabzug bildet die Verkehrsfehlergrenze des Geräts ab.

Für die gängigen standardisierten Geschwindigkeitsmessgeräte beträgt die Verkehrsfehlergrenze typischerweise 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber. Genau diese Werte spiegeln sich im praktischen Toleranzabzug wider. Die Verkehrsfehlergrenze beschreibt also die messtechnisch zulässige Abweichung, der Toleranzabzug überträgt sie auf den konkreten Fall, indem er vom Messwert abgezogen wird. Die gerätespezifischen Grenzen finden Sie in unseren Fachartikeln zu den einzelnen Messgeräten, etwa PoliScan FM1, TraffiStar S 350, ESO ES 8.0 oder VKS 4.5.

Wo finde ich den Toleranzabzug im Bußgeldbescheid?

Der Toleranzabzug ist im Bußgeldbescheid in der Regel ausgewiesen. In der Aufstellung des Tatbestands findet sich häufig die Angabe festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, oft neben dem eigentlichen Messwert.

So können Sie nachvollziehen, welcher Wert tatsächlich zugrunde gelegt wurde. Steht im Bescheid nur die vorwerfbare Geschwindigkeit, lässt sich der Messwert über den Toleranzabzug zurückrechnen. Weicht der ausgewiesene Abzug von den üblichen Werten ab, lohnt ein genauer Blick, ob die richtige Toleranz angesetzt und das passende Messverfahren zugrunde gelegt wurde.

Ersetzt der Toleranzabzug die Prüfung der Messung?

Nein. Der Toleranzabzug gleicht nur die normale, eichrechtlich erfasste Messungenauigkeit bei ordnungsgemäßem Betrieb aus. Er kompensiert keine Bedienfehler, keine fehlerhafte Aufstellung, keine fehlende oder abgelaufene Eichung und kein nicht standardisiertes Messverfahren.

Das ist der entscheidende Punkt aus Sachverständigensicht. Wurde die Toleranz korrekt abgezogen, heißt das nur, dass die übliche Messunsicherheit berücksichtigt wurde. Ob die Messung darüber hinaus überhaupt verwertbar war, ist eine eigene Frage. Ein verkehrsmesstechnisches Gutachten prüft daher zweierlei, erstens, ob der richtige Toleranzabzug für das eingesetzte Verfahren angesetzt wurde, und zweitens, ob die Messung selbst den Vorgaben zu Eichung, Aufstellung, Messprotokoll und Auswertung entsprach. Fehler in diesen Bereichen lassen sich nicht durch einen Toleranzabzug ausgleichen.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Der Toleranzabzug ist ein erster, automatischer Sicherheitsabschlag, aber kein Nachweis für die Richtigkeit einer Messung. Wer ein Fahrverbot, Punkte oder eine spürbare Geldbuße vor sich hat, sollte prüfen lassen, ob die Toleranz korrekt war und ob die Messung insgesamt verwertbar ist.

Sie sind Anwalt oder Anwältin und vertreten einen Mandanten nach einer Geschwindigkeitsmessung? Oder Sie sind selbst betroffen und möchten wissen, ob der Abzug und die Messung korrekt waren? Verkehrsmesstechnik Nord prüft Geschwindigkeitsmessungen unabhängig und gerichtsfest, bundesweit, anhand von Eichschein, Messprotokoll, Falldatensatz und Messreihe. In der Regel übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten. Eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten ist kostenlos. Vertiefend: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Häufige Fragen zum Toleranzabzug beim Blitzer

Wie hoch ist der Toleranzabzug beim Blitzer?
Bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der Toleranzabzug in der Regel 3 km/h. Über 100 km/h werden 3 Prozent des Messwerts abgezogen. Das Ergebnis wird zugunsten des Betroffenen gerundet.
Gilt der Toleranzabzug innerorts und außerorts gleich?
Ja. Der Abzug hängt nicht vom Ort ab, sondern von der gemessenen Geschwindigkeit. Innerorts liegt die Geschwindigkeit fast immer unter 100 km/h, daher meist 3 km/h. Über 100 km/h, etwa auf der Autobahn, gelten 3 Prozent.
Wie wird der Toleranzabzug bei über 100 km/h berechnet?
Es werden 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen und das Ergebnis wird zugunsten des Betroffenen gerundet. Bei 130 km/h sind das rund 4 km/h, sodass 126 km/h verbleiben. Bei 160 km/h verbleiben rund 155 km/h.
Wo steht der Toleranzabzug im Bußgeldbescheid?
In der Aufstellung des Tatbestands findet sich in der Regel die Angabe festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, oft neben dem Messwert. So lässt sich nachvollziehen, welcher Wert der Sanktion zugrunde gelegt wurde.
Wann gilt ein höherer Toleranzabzug?
Bei Nachfahrmessungen und Videonachfahrsystemen sowie bei nicht standardisierten Verfahren kann ein höherer Abzug erforderlich sein. Die genaue Höhe hängt vom System, der Justierung und der Messstrecke ab und ist im Einzelfall zu beurteilen.
Was ist der Unterschied zwischen Toleranzabzug und Verkehrsfehlergrenze?
Die Verkehrsfehlergrenze ist die eichrechtlich zulässige Messabweichung des Geräts, der Toleranzabzug ist der in der Praxis abgezogene Wert. Für standardisierte Geräte entsprechen sich beide, also 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber.
Wer gewährt den Toleranzabzug?
Der Toleranzabzug wird von der zuständigen Bußgeldstelle automatisch vom Messwert abgezogen, nach den allgemeinen Vorgaben der PTB. Der Betroffene muss ihn nicht beantragen, er ist Teil der Berechnung der vorwerfbaren Geschwindigkeit.
Macht ein zu geringer Toleranzabzug die Messung angreifbar?
Wurde ein zu geringer oder falscher Toleranzabzug angesetzt, etwa weil ein höherer Wert für das Verfahren nötig gewesen wäre, kann das die festgestellte Geschwindigkeit beeinflussen. Das sollte im Einzelfall geprüft werden, gegebenenfalls mit einem Sachverständigen.
Ersetzt der Toleranzabzug die Prüfung der Messung?
Nein. Der Toleranzabzug gleicht nur die normale Messunsicherheit aus. Bedienfehler, fehlerhafte Aufstellung, fehlende Eichung oder ein nicht standardisiertes Verfahren werden dadurch nicht kompensiert. Ein Gutachten prüft, ob die Messung insgesamt verwertbar war.

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