Bußgeldverfahren
Toleranzabzug beim Blitzer: Höhe, Tabelle und Bedeutung
von M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik
22. Mai 2026 · Aktualisiert: Juni 2026

Praktisch jeder Geblitzte fragt sich, wie viel ihm abgezogen wird und ob der Abzug korrekt war. Dieser Beitrag erklärt die Höhe des Toleranzabzugs, zeigt eine Übersichtstabelle mit Beispielen, erläutert die Unterschiede innerorts und außerorts, geht auf höhere Toleranzwerte bei bestimmten Messverfahren ein und ordnet aus Sachverständigensicht ein, was der Toleranzabzug leistet und was nicht.
*Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. Autor: M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik, Verkehrsmesstechnik Nord GbR. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.*
Was ist der Toleranzabzug beim Blitzer?
Der Toleranzabzug ist ein fester Abzug von der gemessenen Geschwindigkeit, der mögliche Messungenauigkeiten des Blitzers ausgleicht. Erst nach diesem Abzug ergibt sich die Geschwindigkeit, die dem Betroffenen tatsächlich vorgeworfen wird und nach der sich die Sanktion richtet.
Kein Messgerät misst vollkommen exakt, deshalb wird zugunsten des Betroffenen eine Toleranz berücksichtigt. Das Messgerät ermittelt einen Rohwert, von dem die zuständige Bußgeldstelle den Toleranzabzug abzieht. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot ist also nicht der reine Messwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz.
Wie hoch ist der Toleranzabzug beim Blitzer?
Bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der Toleranzabzug in der Regel 3 km/h. Über 100 km/h werden 3 Prozent des Messwerts abgezogen. Das Ergebnis wird zugunsten des Betroffenen gerundet. Diese Richtwerte gehen auf die Vorgaben der PTB zurück und gelten für die gängigen standardisierten Messverfahren.
Die Grenze von 100 km/h entscheidet also, ob ein fester Wert oder ein prozentualer Wert abgezogen wird. Innerorts liegt die gemessene Geschwindigkeit fast immer unter 100 km/h, weshalb dort meist 3 km/h abgezogen werden. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen greift bei höheren Geschwindigkeiten der prozentuale Abzug von 3 Prozent.
Übersichtstabelle: Toleranzabzug nach Geschwindigkeit
Die folgende Tabelle zeigt die Höhe des Toleranzabzugs und Beispiele für die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Abzug.
| Gemessene Geschwindigkeit | Toleranzabzug | Beispiel (gemessen, vorwerfbar) |
|---|---|---|
| bis 100 km/h | 3 km/h | 51 km/h, ergibt 48 km/h |
| bis 100 km/h | 3 km/h | 73 km/h, ergibt 70 km/h |
| bis 100 km/h | 3 km/h | 95 km/h, ergibt 92 km/h |
| über 100 km/h | 3 Prozent | 130 km/h, ergibt rund 126 km/h |
| über 100 km/h | 3 Prozent | 160 km/h, ergibt rund 155 km/h |
| über 100 km/h | 3 Prozent | 200 km/h, ergibt rund 194 km/h |
Bei den prozentualen Werten wird der Abzug zugunsten des Betroffenen gerundet. Bei 130 km/h entsprechen 3 Prozent 3,9 km/h, abgezogen werden also rund 4 km/h, sodass 126 km/h verbleiben. Der Toleranzabzug kann im Einzelfall sogar über eine Sanktionsgrenze entscheiden, etwa wenn er eine Überschreitung knapp unter die Schwelle für einen Punkt oder ein Fahrverbot drückt (siehe Bußgeldkatalog 2026).
Gilt der Toleranzabzug innerorts und außerorts gleich?
Der Toleranzabzug hängt nicht vom Ort ab, sondern allein von der gemessenen Geschwindigkeit. Ob Sie in einer Tempo-30-Zone, einer 50er-Zone oder außerorts geblitzt werden, ist für die Toleranz unerheblich. Entscheidend ist nur, ob die gemessene Geschwindigkeit unter oder über 100 km/h liegt.
Da innerorts in aller Regel deutlich unter 100 km/h gemessen wird, liegt der Abzug dort fast immer bei 3 km/h, unabhängig von der konkreten Zone. Außerorts und auf der Autobahn kann bei höheren Geschwindigkeiten der prozentuale Abzug greifen. Der scheinbare Unterschied zwischen innerorts und außerorts ergibt sich also nicht aus dem Ort selbst, sondern aus der dort üblichen Höhe der Geschwindigkeit. Hintergrundwissen zur Aufstellung der Geräte: Mindestabstände bei Geschwindigkeitsmessungen.
Wann gilt ein höherer Toleranzabzug?
Bei bestimmten Messverfahren wird ein höherer Toleranzabzug angesetzt als die üblichen 3 km/h oder 3 Prozent. Das betrifft vor allem Nachfahrmessungen und Videonachfahrsysteme, bei denen je nach Verfahren und Messstreckenlänge ein größerer Abzug üblich ist.
Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren, etwa mit Videonachfahrsystemen wie ProViDa 2000 Modular auf Autobahnen, besteht weitgehend Einigkeit, dass der übliche Abzug nicht ausreicht, weil zusätzliche Unsicherheiten hinzukommen. Wie hoch der Abzug dann konkret ausfällt, hängt vom eingesetzten System, von der Justierung und von der Länge der Messstrecke ab und ist im Einzelfall zu beurteilen. Auch wenn ein Messverfahren nicht als standardisiert gilt, kann ein höherer Sicherheitsabschlag erforderlich sein. Die genaue Höhe sollte anhand der Geräteunterlagen und der Rechtsprechung im Einzelfall geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Toleranzabzug und Verkehrsfehlergrenze?
Der Toleranzabzug ist der in der Praxis von der Bußgeldstelle abgezogene Wert. Die Verkehrsfehlergrenze ist die eichrechtlich zulässige Messabweichung des Geräts unter festgelegten Bedingungen. Beide hängen zusammen, denn der Toleranzabzug bildet die Verkehrsfehlergrenze des Geräts ab.
Für die gängigen standardisierten Geschwindigkeitsmessgeräte beträgt die Verkehrsfehlergrenze typischerweise 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber. Genau diese Werte spiegeln sich im praktischen Toleranzabzug wider. Die Verkehrsfehlergrenze beschreibt also die messtechnisch zulässige Abweichung, der Toleranzabzug überträgt sie auf den konkreten Fall, indem er vom Messwert abgezogen wird. Die gerätespezifischen Grenzen finden Sie in unseren Fachartikeln zu den einzelnen Messgeräten, etwa PoliScan FM1, TraffiStar S 350, ESO ES 8.0 oder VKS 4.5.
Wo finde ich den Toleranzabzug im Bußgeldbescheid?
Der Toleranzabzug ist im Bußgeldbescheid in der Regel ausgewiesen. In der Aufstellung des Tatbestands findet sich häufig die Angabe festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, oft neben dem eigentlichen Messwert.
So können Sie nachvollziehen, welcher Wert tatsächlich zugrunde gelegt wurde. Steht im Bescheid nur die vorwerfbare Geschwindigkeit, lässt sich der Messwert über den Toleranzabzug zurückrechnen. Weicht der ausgewiesene Abzug von den üblichen Werten ab, lohnt ein genauer Blick, ob die richtige Toleranz angesetzt und das passende Messverfahren zugrunde gelegt wurde.
Ersetzt der Toleranzabzug die Prüfung der Messung?
Nein. Der Toleranzabzug gleicht nur die normale, eichrechtlich erfasste Messungenauigkeit bei ordnungsgemäßem Betrieb aus. Er kompensiert keine Bedienfehler, keine fehlerhafte Aufstellung, keine fehlende oder abgelaufene Eichung und kein nicht standardisiertes Messverfahren.
Das ist der entscheidende Punkt aus Sachverständigensicht. Wurde die Toleranz korrekt abgezogen, heißt das nur, dass die übliche Messunsicherheit berücksichtigt wurde. Ob die Messung darüber hinaus überhaupt verwertbar war, ist eine eigene Frage. Ein verkehrsmesstechnisches Gutachten prüft daher zweierlei, erstens, ob der richtige Toleranzabzug für das eingesetzte Verfahren angesetzt wurde, und zweitens, ob die Messung selbst den Vorgaben zu Eichung, Aufstellung, Messprotokoll und Auswertung entsprach. Fehler in diesen Bereichen lassen sich nicht durch einen Toleranzabzug ausgleichen.
Was bedeutet das für Ihren Fall?
Der Toleranzabzug ist ein erster, automatischer Sicherheitsabschlag, aber kein Nachweis für die Richtigkeit einer Messung. Wer ein Fahrverbot, Punkte oder eine spürbare Geldbuße vor sich hat, sollte prüfen lassen, ob die Toleranz korrekt war und ob die Messung insgesamt verwertbar ist. Welche Geldbuße, wie viele Punkte und welches Fahrverbot im konkreten Fall drohen, zeigt der Bußgeldrechner 2026.
Sie sind Anwalt oder Anwältin und vertreten einen Mandanten nach einer Geschwindigkeitsmessung? Oder Sie sind selbst betroffen und möchten wissen, ob der Abzug und die Messung korrekt waren? Verkehrsmesstechnik Nord prüft Geschwindigkeitsmessungen unabhängig und gerichtsfest, bundesweit, anhand von Eichschein, Messprotokoll, Falldatensatz und Messreihe. In der Regel übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten. Eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten ist kostenlos. Vertiefend: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Häufige Fragen zum Toleranzabzug beim Blitzer
Wie hoch ist der Toleranzabzug beim Blitzer?
Gilt der Toleranzabzug innerorts und außerorts gleich?
Wie wird der Toleranzabzug bei über 100 km/h berechnet?
Wo steht der Toleranzabzug im Bußgeldbescheid?
Wann gilt ein höherer Toleranzabzug?
Was ist der Unterschied zwischen Toleranzabzug und Verkehrsfehlergrenze?
Wer gewährt den Toleranzabzug?
Macht ein zu geringer Toleranzabzug die Messung angreifbar?
Ersetzt der Toleranzabzug die Prüfung der Messung?
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