Messgeräte in der amtlichen Verkehrsüberwachung.

Übersicht aller in Deutschland eingesetzten Geräte zur amtlichen Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsmessung, geordnet nach Hersteller, Messprinzip und Einsatzvariante. Die Darstellung entspricht dem aktuellen Stand der Bauartzulassungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Hersteller im Überblick

9 Hersteller, 22 Geräte.

HerstellerSitzGeräteProfil
VITRONIC
Vitronic Machine Vision GmbH
Wiesbaden3 (PoliScan FM1, PoliScan F1 HP, PoliScan M1 HP)Profil
JENOPTIK
JENOPTIK Robot GmbH
Monheim am Rhein6 (TraffiStar S350, TraffiStar S330, TraffiStar S351, TraffiPhot S, TraffiPhot III, Multanova 6F)Profil
Kistler
Kistler Instrumente GmbH
Sindelfingen2 (eso ES 8.0, eso ES 3.0)Profil
Vidit Systems
Vidit Systems GmbH
Bingen am Rhein2 (VKS 4.5, VKS 3.0)Profil
Sensys Gatso
Sensys Gatso Deutschland GmbH
Hilden1 (GTC-GS 11)Profil
ternica systems
ternica systems GmbH
Arnstorf3 (VNS 1000, ProViDa 2000 Modular, ProLaser 4D)Profil
VDS Verkehrstechnik
VDS Verkehrstechnik GmbH
Löbau2 (M5 Speed, M5 Rad 3)Profil
RIEGL
RIEGL Laser Measurement Systems GmbH
Horn (Österreich)2 (FG 21-P, LR90-235/P)Profil
Laser Technology
Laser Technology Austria GmbH
Hundsheim (Österreich)1 (LTI 20/20 TruSpeed)Profil

Messgeräte im Überblick

Alle Geräte mit Filter.

Messprinzip
Einsatzvariante
Status

18 von 22 Geräten

FG 21-P

RIEGL

Laser (Pulslaufzeit)

Handlasermobil

Status: im Umlauf

Hintergrund

Was ist ein standardisiertes Messverfahren?

Ein standardisiertes Messverfahren ist eine durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassene und geeichte Messmethode, deren Funktionsweise, Aufbau und Bedienung in einer Gebrauchsanweisung verbindlich festgelegt sind. Die Rechtsprechung erkennt solche Verfahren ohne Einzelfallprüfung der Messmethodik an, sofern Eichung und Aufbau ordnungsgemäß erfolgt sind.

Die hier aufgeführten Geräte verfügen über eine gültige PTB-Bauartzulassung nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Maßgeblich für die Verwertbarkeit eines Messwerts ist die Einhaltung der Eichgültigkeitsdauer und der Aufstell- und Bedienvorschriften aus der jeweiligen Gebrauchsanweisung.

Häufige Fragen

FAQ: Messgeräte in der Verkehrsüberwachung.

Welche Messgeräte sind in Deutschland zur amtlichen Verkehrsüberwachung zugelassen?+

Zugelassen sind ausschließlich Messgeräte mit gültiger Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nach dem Mess- und Eichgesetz. Aktuell sind dies unter anderem PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0, VKS 4.5 und weitere Geräte der hier aufgeführten Hersteller.

Was bedeutet PTB-Bauartzulassung?+

Die Bauartzulassung ist die behördliche Genehmigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für einen bestimmten Messgerätetyp. Sie legt verbindlich fest, wie das Gerät aufgebaut, geeicht und bedient werden darf. Ohne gültige Bauartzulassung ist ein Messgerät im amtlichen Bußgeldverfahren nicht verwertbar.

Welches Messgerät war bei meiner Messung im Einsatz?+

Der eingesetzte Gerätetyp ist im Messprotokoll und auf dem Eichschein dokumentiert. Beide Unterlagen sind Bestandteil der Bußgeldakte und können im Rahmen der Akteneinsicht durch den Verteidiger angefordert werden. Aus dem Gerätetyp ergeben sich die anwendbaren Prüfkriterien.

Welche Messverfahren gelten als besonders fehleranfällig?+

Erfahrungsgemäß zeigen mobile Messsysteme wie PoliScan FM1, TraffiStar S350 oder ES 8.0 im praktischen Einsatz eine höhere Fehleranfälligkeit als rein stationäre Anlagen. Maßgeblich sind Aufstellungsfehler, Bedienfehler und Abweichungen von der Gebrauchsanweisung des Herstellers.

Wer prüft Messungen mit diesen Geräten technisch?+

Technische Plausibilitätsprüfungen und Rekonstruktionen erfolgen durch öffentlich bestellte Sachverständige für Verkehrsmesstechnik. Die Prüfung umfasst Aktenanalyse, Abgleich mit der Bauartzulassung, Auswertung der Falldaten und Bewertung der Einhaltung der Aufstell- und Bedienvorschriften.