Blitzer-Gutachten Rheinland-Pfalz: Sachverständigenprüfung
In Rheinland-Pfalz gilt ein Mindestabstand von 100 Metern zwischen Verkehrsschild und Messstelle, bei Geschwindigkeitstrichtern ist eine Verkürzung auf 50 Meter zulässig. Die obergerichtliche Rechtsprechung ist auf zwei Oberlandesgerichte aufgeteilt: das OLG Koblenz für den nördlichen Landesteil und das OLG Zweibrücken für die Pfalz. Wir begutachten Messungen aus Mainz, Koblenz, Trier, Ludwigshafen und der gesamten Pfalz — bundesweit digital von Hamburg aus.
Mindestabstand
100 m · 50 m bei Trichter
Zuständiges OLG
OLG Koblenz · OLG Zweibrücken
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Speyer
Rechtsgrundlagen
Geschwindigkeitsüberwachung in Rheinland-Pfalz: Rechtsgrundlagen
Der Mindestabstand beträgt grundsätzlich 100 Meter; bei einem Geschwindigkeitstrichter ist eine Verkürzung auf bis zu 50 Meter zulässig. Maßgebliche Vorschrift ist das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 20.07.2022 — Richtlinie über die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung.
Gerichte & Bußgeldstellen
Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz
Zwei Oberlandesgerichte sind arbeitsteilig zuständig: das OLG Koblenz für den nördlichen und mittleren Landesteil einschließlich Koblenz, Mainz und Trier; das OLG Zweibrücken für die Pfalz einschließlich Ludwigshafen, Kaiserslautern und Pirmasens.
Für die Bearbeitung der Geschwindigkeitsverstöße ist überwiegend die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Messgeräte
Häufig eingesetzte Messgeräte in Rheinland-Pfalz
Auf den überregionalen Autobahnabschnitten A1, A3, A6, A61 und A63 sind stationäre Anlagen und mobile Lasermessgeräte verbreitet; in den Ballungsräumen kommen zusätzlich semi-stationäre Anhängermessungen zum Einsatz.
Was wir prüfen
Was wir bei einer rheinland-pfälzischen Messung prüfen
Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Bei Messungen nach Geschwindigkeitstrichter prüfen wir die korrekte Verkettung der Vorgängerschilder und die Plausibilität der Verkürzung. Mehr im Beitrag Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren.
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Häufige Fragen
Was Kanzleien und Betroffene in Rheinland-Pfalz fragen.
Gilt in Rheinland-Pfalz ein Mindestabstand?
Ja, 100 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle; bei einem Geschwindigkeitstrichter ist eine Verkürzung auf bis zu 50 Meter zulässig. Maßgeblich ist das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 20.07.2022.
Welches OLG entscheidet in Rheinland-Pfalz?
Zwei OLGs arbeitsteilig: OLG Koblenz für den nördlichen und mittleren Landesteil, OLG Zweibrücken für die Pfalz. Maßgeblich ist der Tatort.
Wie wirkt sich ein Geschwindigkeitstrichter aus?
Bei einem Geschwindigkeitstrichter mit schrittweiser Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine Verkürzung des Abstands auf bis zu 50 Meter zulässig. Die korrekte Verkettung der Vorgängerschilder ist ein wesentlicher Prüfaspekt im Gutachten.
Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?
Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.
Wie lange dauert ein Gutachten?
3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.
Werden die Kosten übernommen?
Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.
Angrenzende Bundesländer
Auch in Nachbarländern aktiv.
Verkehrsmesstechnik Nord · bundesweit
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