Blitzer-Gutachten Bremen: Sachverständigenprüfung

In Bremen gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Geschwindigkeits­beschränkungsschild und Messstelle, mit der zusätzlichen Vorgabe, dass nicht unmittelbar vor oder hinter der Beschränkung gemessen werden darf. Für Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen ist das Hanseatische Oberlandes­gericht Bremen zuständig. Als Stadtstaat mit dem Stadtgebiet Bremen sowie dem geografisch getrennten Bremerhaven ist Bremen klein in der Fläche, aber im Verkehrsaufkommen — insbesondere am Containerhafen und auf der A1 / A27 — bedeutsam.

Mindestabstand

150 m · nicht unmittelbar vor/hinter Beschränkung

Zuständiges OLG

Hanseatisches OLG Bremen

Bußgeldstelle

Stadtamt Bremen

Rechtsgrundlagen

Geschwindigkeits­überwachung in Bremen: Rechtsgrundlagen

Der Mindestabstand beträgt 150 Meter und darf nicht unmittelbar vor oder hinter der Beschränkung erfolgen. Maßgebliche Vorschrift ist die Dienst­anweisung Verkehrs­überwachung und Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlicht­messverfahren, Version V2 / Stand 18.01.2021.

Gerichte & Bußgeldstellen

Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Bremen

Das Hanseatische Oberlandes­gericht Bremen ist für alle Rechts­beschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Stadtstaat zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte Bremen und Bremerhaven.

Für die Bearbeitung der Geschwindigkeits­verstöße ist überwiegend das Stadtamt Bremen sowie die Bußgeldstelle in Bremerhaven zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungs­dauer von vier bis sechs Wochen.

Messgeräte

Häufig eingesetzte Messgeräte in Bremen

Im Stadtgebiet kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen an Hauptverkehrs­achsen und mobile Lasermessgeräte zum Einsatz; auf der A1 und A27 sind zudem Video-Nachfahrten durch Polizei­fahrzeuge relevant.

Was wir prüfen

Was wir bei einer Bremer Messung prüfen

Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetrieb­nahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Mehr Details im Beitrag Sachverständigen­gutachten im OWi-Verfahren.

Kooperation

Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.

Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Häufige Fragen

Was Kanzleien und Betroffene in Bremen fragen.

Gilt in Bremen ein Mindestabstand für Blitzer?

Ja, 150 Meter, mit der Maßgabe, dass nicht unmittelbar vor oder hinter der Beschränkung gemessen werden darf. Maßgeblich ist die Dienst­anweisung Verkehrs­überwachung, Version V2 / Stand 18.01.2021.

Welches OLG entscheidet in Bremen?

Das Hanseatische Oberlandes­gericht Bremen ist für Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Stadtstaat zuständig.

Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?

Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch — Hamburg-Bremen in der Regel ein Werktag — oder über unser Partner-Portal.

Welche Messgeräte werden in Bremen eingesetzt?

Stationäre Anlagen an Hauptverkehrs­achsen, mobile Lasermessgeräte (PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0) sowie Video-Nachfahrten mit ProViDa 2000 Modular auf A1 und A27.

Wie lange dauert ein Gutachten?

3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.

Werden die Kosten übernommen?

Mit Verkehrsrechtsschutz­versicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.

Angrenzende Bundesländer

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