Blitzer-Gutachten Berlin: Sachverständigenprüfung Ihrer Messung
In Berlin gilt eine zweistufige Mindestabstands-Regelung: 75 Meter vor und nach Verkehrsschildern sowie 150 Meter vor und nach Ortstafeln. Anders als die übrigen Bundesländer hat Berlin als Stadtstaat kein Oberlandesgericht, sondern das Kammergericht — die historisch gewachsene Bezeichnung des Berliner OLGs. Wir begutachten Messungen aus allen Berliner Bezirken — vom Innenstadtring über die Stadtautobahn A100 bis zu den Außenbezirken — bundesweit digital von Hamburg aus.
Mindestabstand
75 m an Schildern · 150 m an Ortstafeln
Zuständiges OLG
Kammergericht Berlin
Bußgeldstelle
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Rechtsgrundlagen
Geschwindigkeitsüberwachung in Berlin: Rechtsgrundlagen
Die Berliner Regelung sieht 75 Meter Mindestabstand vor und nach Verkehrsschildern sowie 150 Meter vor und nach Ortstafeln vor. Maßgeblich ist die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 6/2010 über die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen.
Zuständiges Gericht und Bußgeldstelle in Berlin
Zuständiges Gericht und Bußgeldstelle in Berlin
Das Kammergericht (KG) Berlin ist als Berliner Pendant zum Oberlandesgericht für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin.
Für die Bearbeitung der Geschwindigkeitsverstöße ist überwiegend das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Messgeräte
Häufig eingesetzte Messgeräte in Berlin
In der Hauptstadt kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen und mobile Lasermessgeräte zum Einsatz; auf der Stadtautobahn A100 und den ein- und ausführenden Schnellstraßen sind Video-Nachfahrten durch Polizeifahrzeuge relevant.
Was wir prüfen
Was wir bei einer Berliner Messung prüfen
Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Bei der zweistufigen Berliner Regelung (75 m / 150 m) ist die Art der Beschilderung — reguläres Verkehrsschild oder Ortstafel — ein zentraler Prüfaspekt. Mehr im Beitrag Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren.
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Häufige Fragen
Was Kanzleien und Betroffene in Berlin fragen.
Gilt in Berlin ein Mindestabstand für Blitzer?
Ja, zweistufig: 75 Meter vor und nach Verkehrsschildern sowie 150 Meter vor und nach Ortstafeln. Maßgeblich ist die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 6/2010.
Warum hat Berlin ein Kammergericht statt eines OLG?
Das Kammergericht ist die historisch gewachsene Bezeichnung des Berliner Oberlandesgerichts — eine Besonderheit, die nur für Berlin gilt. Funktional entspricht das KG einem OLG; es ist für alle Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen zuständig.
Was ist der Unterschied zwischen 75 m und 150 m?
75 Meter gelten bei regulären Verkehrsschildern (z. B. einer Tempo-30- oder Tempo-50-Beschilderung). 150 Meter gelten bei Ortstafeln, die das Ortsende oder den Ortsbeginn markieren.
Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?
Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.
Wie lange dauert ein Gutachten?
3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.
Werden die Kosten übernommen?
Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.
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