Blitzer-Gutachten Hessen: Sachverständigenprüfung Ihrer Messung
In Hessen gilt ein Mindestabstand von 100 Metern zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild und Messstelle. Für Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als zentrale Instanz für das gesamte Land zuständig. Wir begutachten Messungen aus Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und dem gesamten Rhein-Main- und Mittelhessen-Bereich — bundesweit digital von Hamburg aus.
Mindestabstand
100 m
Zuständiges OLG
OLG Frankfurt am Main
Bußgeldstelle
Regierungspräsidium Kassel – Zentrale Bußgeldstelle
Rechtsgrundlagen
Geschwindigkeitsüberwachung in Hessen: Rechtsgrundlagen
Der Mindestabstand beträgt 100 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgebliche Vorschrift ist der Erlass „Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" vom 05.02.2015 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.
Gerichte & Bußgeldstellen
Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Hessen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist als zentrale Instanz für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem gesamten Bundesland zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die hessischen Amts- und Landgerichte.
Für die Bearbeitung der polizeilich erfassten Geschwindigkeitsverstöße ist überwiegend die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Messgeräte
Häufig eingesetzte Messgeräte in Hessen
Im Rhein-Main-Gebiet mit den hochbelasteten Autobahnabschnitten A3, A5 und A661 kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen und mobile Lasermessgeräte zum Einsatz.
Was wir prüfen
Was wir bei einer hessischen Messung prüfen
Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Mehr im Beitrag Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren: Ablauf und Kosten.
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Häufige Fragen
Was Kanzleien und Betroffene in Hessen fragen.
Gilt in Hessen ein Mindestabstand für Blitzer?
Ja, 100 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgeblich ist der Erlass vom 05.02.2015 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.
Welches OLG entscheidet in Hessen?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Land Hessen zuständig.
Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?
Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.
Welche Messgeräte werden in Hessen häufig eingesetzt?
PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0, ProViDa 2000 Modular sowie Gatso GTC-GS11 in semi-stationärer Anhänger-Ausführung — insbesondere auf den hochbelasteten Autobahnabschnitten der A3, A5 und A661.
Wie lange dauert ein Gutachten?
3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.
Werden die Kosten übernommen?
Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.
Angrenzende Bundesländer
Auch in Nachbarländern aktiv.
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