Über uns

Sachverständigenbüro für Verkehrsmesstechnik in Hamburg.

Verkehrsmesstechnik Nord ist ein Sachverständigenbüro für Verkehrsmesstechnik mit Sitz in Hamburg, gegründet am 1. Juli 2022. Wir überprüfen Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen aus Bußgeldverfahren: neutral, nachvollziehbar und ausschließlich anhand belegbarer Vorgaben. Unsere Gutachten richten sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie an Betroffene, die eine Messung sachverständig prüfen lassen möchten.

Wer wir sind

Verkehrsmesstechnik Nord ist ein junges, inhabergeführtes Büro. Hinter ihm stehen zwei Personen, die sich fachlich ergänzen: ein technisch-wissenschaftlicher und ein IT- und prozessnaher Hintergrund. Diese Kombination prägt die Art, wie wir prüfen: technisch fundiert und zugleich darauf ausgerichtet, dass eine Feststellung im Verfahren standhält.

Die Idee zum Büro entstand aus der Praxis. Über Jahre hinweg entstand im Umfeld einer Strafrechtskanzlei der wiederkehrende Eindruck, dass viele Gutachten zu Verkehrsmessungen ihr eigentliches Ziel verfehlen: Sie überzeugen das Gericht nicht, weil sie entweder zu oberflächlich bleiben oder sich in einem spekulativen Bereich verlieren, den niemand mehr nachvollziehen kann. Daraus wurde der Anspruch, diesen Weg besser zu machen, mit Gutachten, die das Gericht mittragen kann.

Die Inhaber

Caner Aygün, M.Sc., Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

Caner Aygün, M.Sc.

Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

Caner Aygün hat ein ingenieurwissenschaftliches Studium (M.Sc.) mit verkehrstechnischem Schwerpunkt absolviert und bringt fundierte technische Methodik in die Auswertung ein. Sein Blick gilt der sauberen, überprüfbaren Herleitung jeder Feststellung, von der Falldatenanalyse bis zur Bewertung anhand der einschlägigen Vorgaben.

Simon Özcan, Leiter Sachbearbeitung & Aktenauswertung

Simon Özcan

Leiter Sachbearbeitung & Aktenauswertung

Simon Özcan ist IT-Experte und Programmierer. Über Jahre hat er im IT-Bereich einer Strafrechtskanzlei gearbeitet und kam dort regelmäßig mit Gutachten aus Ordnungswidrigkeitenverfahren in Berührung. Aus dieser Schnittstelle von Recht und Technik stammt sein Verständnis dafür, worauf es im Verfahren ankommt, und der Antrieb, die digitale Auswertung von Mess- und Falldaten methodisch und nachvollziehbar aufzubauen.

Unsere Haltung

Wir prüfen Messungen; wir bekämpfen keine Behörden. Das ist der Kern unserer Arbeit und der Grund, warum wir so prüfen, wie wir prüfen.

Ein Gutachten, das von vornherein alles in Frage stellt (den Staat, die Messbeamtinnen und -beamten, die Behörden), verliert vor Gericht seine Wirkung. Aus zahlreichen Rücksprachen mit Partnerkanzleien wissen wir: Sobald ein Gutachten nicht mehr neutral ist, sondern reflexhaft jede Messung für unbrauchbar erklärt, legt das Gericht es zur Seite. Genau das wollen wir nicht. Wir wahren unsere Integrität, damit unser Name für ein Gutachten steht, das ernst genommen wird.

Deshalb arbeiten wir nicht im hochspekulativen Bereich. Wir treffen Aussagen, die greifbar, überprüfbar und nachempfindbar sind, von der Gegenseite wie vom Gericht. Maßstab sind nicht Vermutungen, sondern die tatsächlichen Vorgaben.

Unsere Grundsätze

Vier Grundsätze für ein verwertbares Gutachten.

01

Klare Aussagen statt offener Endformulierungen.

Wir verzichten bewusst auf vage Formeln. Wo eine Bewertung möglich ist, treffen wir sie und benennen sie deutlich.

02

Keine Spekulation, nur Belegbares.

Wir formulieren nicht in einem hochspekulativen Bereich, den Richterinnen und Richter nicht nachvollziehen können. Jede Feststellung muss greifbar, überprüfbar und nachempfindbar sein.

03

Prüfung an den tatsächlichen Vorgaben.

Maßstab sind die PTB-Vorgaben, das MessEG samt MessEV, die Herstellervorgaben und Baumusterprüfbescheinigungen sowie die anerkannten technischen Grundlagen.

04

Aufgebaut für schnelle Lesbarkeit.

Unsere Gutachten sind so strukturiert, dass kein Suchen nach möglichen Schwachstellen nötig ist. Ein klares Übersichtsblatt und eine zusammenfassende Schlussfolgerung führen direkt zum Ergebnis.

Bewertungsmaßstab

Faire Mitte statt 0 oder 1.

Ein Gutachten, das nur zwischen „alles in Ordnung" und „alles falsch" kennt, verliert vor Gericht an Glaubwürdigkeit. Wir stufen Feststellungen daher in drei Kategorien ab: differenziert genug, dass das Gericht die Bewertung mittragen kann, klar genug, dass keine Auslegung übrig bleibt.

Stufe 1

Eingehalten

Vorgaben erfüllt, kein Beanstandungsgrund.

Stufe 2

Beanstandung

Abweichung erkennbar, Bewertung im Einzelfall.

Stufe 3

Erheblicher Mangel

Substantielle Verletzung der Vorgaben.

Je nach Art und Gewicht der Feststellungen reicht das Ergebnis von einer als nicht verwertbar einzustufenden Messung, etwa bei erheblichen Mängeln, bis hin zum Ansetzen höherer Verkehrsfehlergrenzen, wenn Indizien für Normabweichungen vorliegen, die zwar nicht erheblich sind, aber Einfluss auf die Messung gehabt haben können.

Wie wir arbeiten

Wir prüfen ausschließlich anhand des Materials, das im Verfahren digital zur Verfügung steht: der Bußgeldakte, der Falldaten, der Messreihe, der Statistikdatei sowie etwaiger Bild- und Videodaten. Sachverständige erhalten bei Gutachten dieser Art weder das Messgerät noch die Messstelle zur eigenen Inaugenscheinnahme. Genau deshalb ist methodische Disziplin entscheidend: Jede Feststellung muss aus den vorliegenden Daten und den geltenden Vorgaben hergeleitet und für Dritte überprüfbar sein.

Diese Grundlage bestimmt auch unseren Maßstab. Wir gleichen die Messung mit dem ab, was verbindlich gilt: dem Mess- und Eichgesetz, der Mess- und Eichverordnung, den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, den Gebrauchsanweisungen und Baumusterprüfbescheinigungen der Hersteller sowie dem anerkannten Stand der Technik. Eine Übersicht der gängigen Verfahren finden Sie in unserer Messgeräte-Übersicht. Was sich daran nicht belegen lässt, behaupten wir nicht.

Sie vertreten Mandantinnen und Mandanten im Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren? Wir liefern Blitzer-Gutachten, die Sie ohne Übersetzungsaufwand verwenden können: mit einem Übersichtsblatt vorweg, einer klaren dreistufigen Bewertung und einer Schlussfolgerung, die das Ergebnis direkt benennt. Eine erste Einschätzung zur Erfolgsaussicht einer Überprüfung geben wir Ihnen vorab.

Häufige Fragen zu Verkehrsmesstechnik Nord.

Seit wann gibt es Verkehrsmesstechnik Nord?

Das Büro wurde am 1. Juli 2022 gegründet und ist inhabergeführt. Es prüft Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen aus Bußgeldverfahren bundesweit anhand der vorliegenden Akten- und Falldaten.

Sind Ihre Gutachten neutral?

Ja. Wir prüfen die Messung anhand der geltenden Vorgaben und stellen nicht reflexhaft jede Messung in Frage. Eine Feststellung treffen wir nur, wenn sie sich aus den Daten und den Vorgaben belegen lässt. Diese Neutralität ist Voraussetzung dafür, dass ein Gutachten vor Gericht ernst genommen wird.

Nach welchem Maßstab prüfen Sie?

Maßstab sind das Mess- und Eichgesetz (MessEG), die Mess- und Eichverordnung (MessEV), die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), die Gebrauchsanweisungen und Baumusterprüfbescheinigungen der Hersteller sowie der anerkannte Stand der Technik.

Erhalten Sie das Messgerät oder die Messstelle zur Ansicht?

Nein. Bei Gutachten dieser Art steht Sachverständigen weder das Messgerät noch die Messstelle zur eigenen Inaugenscheinnahme zur Verfügung. Die Prüfung erfolgt vollständig auf Basis der digital vorliegenden Akten-, Fall- und Messdaten.

Was bedeutet die dreistufige Bewertung?

Feststellungen werden in drei Stufen eingeordnet: „Eingehalten“ (kein Beanstandungsgrund), „Beanstandung“ (Abweichung erkennbar, Bewertung im Einzelfall) und „Erheblicher Mangel“ (substantielle Verletzung der Vorgaben). Diese Abstufung macht das Ergebnis für das Gericht nachvollziehbar.

An wen richten sich Ihre Gutachten?

Primär an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht, daneben an Betroffene, die eine Messung sachverständig prüfen lassen möchten.