Wir prüfen Messungen; wir bekämpfen keine Behörden. Das ist der Kern unserer Arbeit und der Grund, warum wir so prüfen, wie wir prüfen.
Ein Gutachten, das von vornherein alles in Frage stellt (den Staat, die Messbeamtinnen und -beamten, die Behörden), verliert vor Gericht seine Wirkung. Aus zahlreichen Rücksprachen mit Partnerkanzleien wissen wir: Sobald ein Gutachten nicht mehr neutral ist, sondern reflexhaft jede Messung für unbrauchbar erklärt, legt das Gericht es zur Seite. Genau das wollen wir nicht. Wir wahren unsere Integrität, damit unser Name für ein Gutachten steht, das ernst genommen wird.
Konkret heißt das auch: Ein Gutachten, das seinen Hauptpunkt darauf stützt, dass die Rohmessdaten nicht herausgegeben oder gespeichert wurden, halten wir für wenig zielführend. Diese Thematik ist auf Ebene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kaum zu klären, sie ist seit Langem bekannt und stellt keinen individuellen Befund zum konkreten Fall dar. Die Frage, ob die Nichtspeicherung der Einzelmesswerte rechtmäßig ist, gehört nicht in unser technisches Gutachten, sie ist verfassungs- und obergerichtlich zu klären. Unser Beitrag ist ein anderer: Wir arbeiten beleghafte, individuelle Mess- oder Bedienfehler an der konkreten Messung heraus, dort, wo das Verfahren tatsächlich zu führen ist.
Deshalb arbeiten wir nicht im hochspekulativen Bereich. Wir treffen Aussagen, die greifbar, überprüfbar und nachempfindbar sind, von der Gegenseite wie vom Gericht. Maßstab sind nicht Vermutungen, sondern die tatsächlichen Vorgaben.