Blitzer-Gutachten Sachsen: Sachverständigenprüfung Ihrer Messung
In Sachsen gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild und Messstelle. Für Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen ist das Oberlandesgericht Dresden als zentrale Instanz für das gesamte Land zuständig. Wir begutachten Messungen aus Dresden, Leipzig, Chemnitz und dem gesamten Land — bundesweit digital von Hamburg aus.
Mindestabstand
150 m
Zuständiges OLG
OLG Dresden
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz
Rechtsgrundlagen
Geschwindigkeitsüberwachung in Sachsen: Rechtsgrundlagen
Der Mindestabstand beträgt 150 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgebliche Vorschrift ist die Verwaltungsvorschrift Verkehrsüberwachung vom 21.05.2014 (SächsABl. S. 759), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24.11.2023 (SächsABl. SDr. S. S 243).
Gerichte & Bußgeldstellen
Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Sachsen
Das Oberlandesgericht Dresden ist als zentrale Instanz für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Land Sachsen zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte des Landes.
Für die polizeilich erfassten Geschwindigkeitsverstöße ist überwiegend die Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Messgeräte
Häufig eingesetzte Messgeräte in Sachsen
Auf den Autobahnen (A4, A14, A17, A38, A72) und den Bundesstraßen kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen, mobile Lasermessgeräte sowie semi-stationäre Anhängermessungen zum Einsatz.
Was wir prüfen
Was wir bei einer sächsischen Messung prüfen
Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Mehr im Beitrag Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren.
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Häufige Fragen
Was Kanzleien und Betroffene in Sachsen fragen.
Gilt in Sachsen ein Mindestabstand für Blitzer?
Ja, 150 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgeblich ist die VwV Verkehrsüberwachung vom 21.05.2014 in der Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 24.11.2023.
Welches OLG entscheidet in Sachsen?
Das Oberlandesgericht Dresden ist als zentrale Instanz für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus Sachsen zuständig.
Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?
Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.
Welche Messgeräte werden in Sachsen eingesetzt?
PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0 und Gatso GTC-GS11 — auf Autobahnen (A4, A14, A17) und Bundesstraßen.
Wie lange dauert ein Gutachten?
3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.
Werden die Kosten übernommen?
Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.
Angrenzende Bundesländer
Auch in Nachbarländern aktiv.
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