Blitzer-Gutachten Mecklenburg-Vorpommern: Sachverständigenprüfung

In Mecklenburg-Vorpommern besteht aktuell keine starre Mindestabstands-Vorgabe — der frühere Erlass vom 22.12.1995, der einen Abstand von 100 Metern innerorts und 250 Metern auf Autobahnen vorsah, wurde aufgehoben. Für Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen ist das Oberlandes­gericht Rostock zuständig. Wir begutachten Messungen aus Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und der gesamten Küste sowie aus dem Hinterland — bundesweit digital von Hamburg aus.

Mindestabstand

Keine starre Vorgabe (Einzelfallprüfung)

Zuständiges OLG

OLG Rostock

Bußgeldstelle

Zentrale Bußgeldstelle des Landes

Rechtsgrundlagen

Geschwindigkeits­überwachung in Mecklenburg-Vorpommern: Rechtsgrundlagen

Der frühere Erlass zur Geschwindigkeits­überwachung im öffentlichen Straßenverkehr vom 22.12.1995 wurde aufgehoben. Eine Nachfolge­regelung mit konkreter Meter-Angabe ist nach öffentlich verfügbaren Quellen nicht erlassen worden.

Praktisch bedeutet das: Wie in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Baden-Württemberg ist die Messstelle im Einzelfall verkehrstechnisch zu begründen. Eine pauschale Unverwertbarkeit allein wegen kurzen Abstands besteht nicht; relevante Anhaltspunkte ergeben sich aus der konkreten Beschilderungs- und Messsituation. Vergleichende Angaben im Beitrag Mindestabstände bei Geschwindigkeits­messungen.

Gerichte & Bußgeldstellen

Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Oberlandes­gericht Rostock ist für alle Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte des Landes.

Für die polizeilich erfassten Geschwindigkeits­verstöße ist die Zentrale Bußgeldstelle zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungs­dauer von vier bis sechs Wochen.

Messgeräte

Häufig eingesetzte Messgeräte in Mecklenburg-Vorpommern

Insbesondere auf den Tourismus-relevanten Bundesstraßen und Autobahnabschnitten (A19, A20, A24) sind mobile und semi-stationäre Messsysteme im Einsatz.

Was wir prüfen

Was wir bei einer MV-Messung prüfen

Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung. Bei fehlender starrer Mindestabstands-Vorgabe ist die verkehrstechnische Begründbarkeit der Messstelle ein zentraler Prüfaspekt. Mehr im Beitrag Sachverständigen­gutachten im OWi-Verfahren: Ablauf und Kosten.

Kooperation

Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.

Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Häufige Fragen

Was Kanzleien und Betroffene in Mecklenburg-Vorpommern fragen.

Gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein Mindestabstand für Blitzer?

Nein, eine starre Meter-Vorgabe besteht aktuell nicht. Der frühere Erlass vom 22.12.1995 mit 100 Metern innerorts und 250 Metern auf Autobahnen wurde aufgehoben. Die Messstelle muss verkehrstechnisch begründbar sein.

Welches OLG entscheidet in MV?

Das Oberlandes­gericht Rostock ist für alle Rechts­beschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Land zuständig.

Was bedeutet die Aufhebung des Mindestabstands für mein Verfahren?

Die Aufhebung bedeutet nicht, dass beliebig kurze Distanzen zulässig sind. Maßgeblich ist die verkehrstechnische Begründbarkeit der Messstelle. Ungewöhnlich kurze Distanzen oder eine ungeeignete Beschilderungs­situation können auch ohne starre Vorgabe konkrete Prüfanlässe sein.

Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?

Digital von Hamburg aus. Aktenversand erfolgt postalisch oder über unser Partner-Portal.

Wie lange dauert ein Gutachten?

3 bis 5 Werktage nach Eingang der Beweismittel. Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle typischerweise 4 bis 6 Wochen.

Werden die Kosten übernommen?

Mit Verkehrsrechtsschutz­versicherung regelmäßig vollständig. Seit 2025 Partner von DEURAG und ALLRECHT.

Angrenzende Bundesländer

Auch in Nachbarländern aktiv.

Verkehrsmesstechnik Nord · bundesweit

Gutachten für Mecklenburg-Vorpommern jetzt beauftragen.

Akte direkt online einreichen oder vorab Kontakt aufnehmen. Eine erste Einschätzung ist kostenfrei.