Verkehrsmesstechnik
Punkte in Flensburg 2026: System, Grenzen und Abbau
von M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik
13. August 2026 · Aktualisiert: August 2026

Punkte in Flensburg werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert und bewerten Verkehrsverstöße nach ihrer Schwere mit einem bis drei Punkten. Ab vier Punkten folgt eine Ermahnung, ab sechs eine Verwarnung, ab acht der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Punkt wird nach zweieinhalb Jahren getilgt, zwei Punkte nach fünf, drei Punkte nach zehn Jahren. Ein Abbau ist nur eingeschränkt möglich.
Fast jeder Autofahrer hat schon von den Punkten in Flensburg gehört, doch die genauen Regeln sind vielen unklar. Dieser Beitrag erklärt ausführlich, wie das Fahreignungs-Bewertungssystem funktioniert, wie viele Punkte es für welchen Verstoß gibt, ab wann welche Maßnahme droht, wie lange Punkte gespeichert bleiben, wie sich Punkte abbauen lassen und wie Sie Ihren Punktestand erfahren.
*Zuletzt aktualisiert: August 2026. Autor: M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik, Verkehrsmesstechnik Nord GbR. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.*
Was sind Punkte in Flensburg?
Punkte in Flensburg sind Einträge im Fahreignungsregister, das vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird. Das zugrunde liegende Fahreignungs-Bewertungssystem ist in Paragraf 4 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt und gilt in seiner heutigen Form seit dem 1. Mai 2014.
Das Register erfasst Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Ziel ist es, wiederholt oder schwer auffällige Fahrer zu erkennen und stufenweise auf sie einzuwirken, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Umgangssprachlich ist von den Punkten in Flensburg die Rede, weil das Kraftfahrt-Bundesamt dort seinen Sitz hat.
Das seit 2014 geltende System hat das frühere Verkehrszentralregister mit seiner Skala bis 18 Punkten abgelöst. Seither reicht die Skala von einem bis acht Punkten, und die Bewertung richtet sich allein nach der Schwere des einzelnen Verstoßes. Nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag, sondern nur solche, die der Gesetzgeber als eintragungspflichtig einstuft. Kleinere Verstöße wie geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben punktefrei.
Wie viele Punkte gibt es für welchen Verstoß?
Die Zahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Es gibt einen Punkt für eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte für Straftaten, die mit einem Entzug der Fahrerlaubnis verbunden sind.
| Punkte | Wofür | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 Punkt | eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeit ohne Fahrverbot | Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Rotlichtverstoß, zu geringer Abstand |
| 2 Punkte | grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Entzug | hohe Geschwindigkeitsüberschreitung mit Fahrverbot, qualifizierter Rotlichtverstoß |
| 3 Punkte | Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis | Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht mit schwerem Schaden, Nötigung |
Als Faustregel gilt, dass ein Punkt eingetragen wird, sobald die Regelbuße mindestens 60 Euro beträgt. Genau deshalb ist die Grenze bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bei 21 km/h zu viel erreicht, denn dort beginnt der Bußgeldkatalog mit einem Punkt. Welche Überschreitung wie viele Punkte und welches Bußgeld nach sich zieht, können Sie im Detail unserem Bußgeldkatalog 2026 entnehmen, wo alle Stufen für Geschwindigkeit, Abstand und Rotlicht übersichtlich aufgeführt sind.
Welche Verstöße bringen 1, 2 oder 3 Punkte?
Ob ein Verstoß einen, zwei oder drei Punkte bringt, hängt von seiner Schwere ab. Ein Punkt steht für eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Entzug, drei Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Die folgenden Tabellen zeigen die häufigsten Verstöße im Überblick.
Die genannten Bußgelder sind die Regelsätze für den Pkw und können im Einzelfall abweichen. Die vollständigen Werte mit allen Stufen für Geschwindigkeit, Abstand und Rotlicht finden Sie im Bußgeldkatalog 2026, wo Sie das zu erwartende Bußgeld mit dem Bußgeldrechner auch direkt berechnen können.
Verstöße mit 1 Punkt
Einen Punkt gibt es für eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit betreffen, in der Regel ab einer Regelbuße von 60 Euro.
| Verstoß | Bußgeld (Regelsatz Pkw) |
|---|---|
| Geschwindigkeit 21 bis 30 km/h zu schnell | ab 100 Euro |
| Handy am Steuer ohne Gefährdung | 100 Euro |
| Einfacher Rotlichtverstoß, unter 1 Sekunde Rot | 90 Euro |
| Zu geringer Abstand ab mehr als 80 km/h | ab 75 Euro |
| Missachtung des Rechtsfahrgebots mit Gefährdung | ab 100 Euro |
Verstöße mit 2 Punkten
Zwei Punkte gibt es für besonders grobe Ordnungswidrigkeiten, die meist mit einem Fahrverbot verbunden sind, sowie für Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis.
| Verstoß | Bußgeld oder Folge |
|---|---|
| Geschwindigkeit ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts | mit Fahrverbot |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß, über 1 Sekunde Rot | 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot |
| Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | ab 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot |
| Handy am Steuer mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 150 bis 200 Euro |
| Alkohol am Steuer 0,5 bis 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit) | 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot |
| Zu geringer Abstand bei hohem Tempo und deutlicher Unterschreitung | mit Fahrverbot |
Verstöße mit 3 Punkten
Drei Punkte gibt es für Verkehrsstraftaten, bei denen in der Regel auch die Fahrerlaubnis entzogen wird. Hier droht statt eines Bußgeldes eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
| Verstoß | Einordnung |
|---|---|
| Alkohol ab 1,1 Promille, Trunkenheit im Verkehr | Straftat nach Paragraf 316 StGB |
| Fahren unter Drogeneinfluss als Straftat | Straftat |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht | Straftat nach Paragraf 142 StGB |
| Nötigung im Straßenverkehr | Straftat nach Paragraf 240 StGB |
| Illegales Kraftfahrzeugrennen | Straftat nach Paragraf 315d StGB |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | Straftat nach Paragraf 21 StVG |
Auffällig ist der Zusammenhang zwischen Punkten und Bußgeld. Ein Punkt kommt fast immer genau dann hinzu, wenn das Bußgeld mindestens 60 Euro erreicht, und ein zweiter Punkt, sobald ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Wie hoch das Bußgeld im konkreten Fall ausfällt und ob ein 1 Monat Fahrverbot droht, zeigt der Bußgeldkatalog 2026 im Detail. Und weil die Punkte erst mit dem rechtskräftigen Bescheid entstehen, lässt sich mit einer erfolgreichen Anfechtung der Messung nicht nur das Bußgeld, sondern auch der Punkt vermeiden.
Ab wann drohen Ermahnung, Verwarnung und Entzug?
Das Fahreignungs-Bewertungssystem läuft in Stufen ab. Bei einem bis drei Punkten wird der Verstoß nur vorgemerkt. Bei vier bis fünf Punkten folgt eine schriftliche Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine kostenpflichtige Verwarnung und bei acht Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis.
| Punktestand | Maßnahme |
|---|---|
| 1 bis 3 Punkte | Vormerkung, keine Maßnahme, keine behördliche Mitteilung |
| 4 bis 5 Punkte | schriftliche Ermahnung, Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar |
| 6 bis 7 Punkte | schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung, Hinweis auf den drohenden Entzug |
| 8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist von mindestens sechs Monaten |
In der ersten Stufe erfahren Sie von den Punkten nur, wenn Sie selbst nachfragen, denn eine automatische Mitteilung gibt es nicht. Mit der Ermahnung ab vier Punkten weist die Behörde erstmals auf den Punktestand hin und darauf, dass bei acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Mit der Verwarnung ab sechs Punkten wird die Lage ernst, denn ein freiwilliger Abbau ist dann nicht mehr möglich. Erreichen Sie acht Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten ist eine Neuerteilung möglich, die häufig mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und im Ergebnis mit einem vollständigen Neuerwerb des Führerscheins verbunden ist.
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?
Wie lange ein Punkt gespeichert bleibt, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit wird nach zweieinhalb Jahren getilgt, zwei Punkte nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren. Jeder Punkt verfällt einzeln.
| Punkte | Tilgungsfrist |
|---|---|
| 1 Punkt (Ordnungswidrigkeit) | 2,5 Jahre |
| 2 Punkte (Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Entzug) | 5 Jahre |
| 3 Punkte (Straftat mit Entzug) | 10 Jahre |
Ein entscheidender Vorteil des seit 2014 geltenden Systems ist, dass die Fristen unabhängig voneinander laufen. Früher konnte ein neuer Verstoß dazu führen, dass auch alle älteren Einträge länger gespeichert blieben, diese sogenannte Tilgungshemmung gibt es nicht mehr. Heute verfällt jeder Punkt für sich, sobald seine eigene Frist abgelaufen ist, unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit neue Punkte hinzugekommen sind. Zur eigentlichen Tilgungsfrist kommt eine Überliegefrist von einem Jahr, in der der Eintrag zwar nicht mehr für Maßnahmen zählt, aber aus verwaltungstechnischen Gründen noch im Register bleibt.
Wie kann man Punkte in Flensburg abbauen?
Punkte lassen sich nur eingeschränkt abbauen. Wer höchstens fünf Punkte hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen, allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab sechs Punkten ist kein Abbau über das Seminar mehr möglich.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und kostet je nach Anbieter etwa 200 bis 400 Euro. Der Abbau ist bewusst begrenzt, damit das System seine Warnfunktion behält. Wichtig ist der Zeitpunkt, denn das Seminar lohnt sich nur, solange Sie höchstens fünf Punkte haben. Wer wartet, bis er sechs Punkte erreicht, verliert diese Möglichkeit endgültig, denn dann greift nur noch die automatische Tilgung nach Ablauf der jeweiligen Frist.
Alle anderen Wege, die kommerzielle Anbieter mitunter versprechen, gibt es nicht. Punkte lassen sich weder gegen Geld löschen noch durch andere Tricks entfernen. Der einzige aktive Weg ist das Fahreignungsseminar im genannten Rahmen, ansonsten hilft nur das Verstreichen der Tilgungsfrist.
Wie erfährt man seinen Punktestand?
Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Es gibt drei Wege, nämlich online mit der Ausweisfunktion des Personalausweises, schriftlich per Post oder persönlich vor Ort in Flensburg. Alle drei Wege sind gebührenfrei.
Die Online-Abfrage über die Registerauskunft des Kraftfahrt-Bundesamts setzt einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion voraus und liefert das Ergebnis sofort als PDF zum Herunterladen. Der schriftliche Antrag per Post dauert in der Regel etwa eine Woche. Bei der persönlichen Auskunft in Flensburg erhalten Sie den Auszug direkt vor Ort oder auf Wunsch per Post. Da eine automatische Mitteilung fehlt, ist die eigene Abfrage der einzige Weg, den aktuellen Stand sicher zu kennen.
Ein Hinweis zur Vorsicht: Die Auskunft ist ausschließlich beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos. Kommerzielle Anbieter, die für eine angebliche Schnellabfrage Geld verlangen, sind nicht die amtliche Quelle. Das Fahreignungsregister ist zudem bundesweit, ein Umzug ändert daran nichts, lediglich die zuständige Führerscheinstelle wechselt mit dem Wohnort.
Was haben Punkte mit einem Bußgeldbescheid zu tun?
Punkte in Flensburg entstehen fast immer durch einen Bußgeldbescheid. Wird darin ein eintragungspflichtiger Verstoß festgestellt, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, kommt zum Bußgeld auch ein Punkt hinzu. Wer den Bescheid erfolgreich anficht, kann daher nicht nur das Bußgeld, sondern auch die Punkte und ein etwaiges Fahrverbot vermeiden.
Genau hier liegt ein oft übersehener Zusammenhang. Die Punkte sind keine eigenständige Strafe, sondern die Folge des rechtskräftigen Bußgeldbescheids. Solange der Bescheid nicht rechtskräftig ist, werden auch keine Punkte eingetragen. Wird die zugrunde liegende Messung als fehlerhaft nachgewiesen und das Verfahren eingestellt, entfallen mit dem Bußgeld auch die Punkte. Der Weg zur Vermeidung von Punkten führt also über den fristgerechten Einspruch und die Prüfung der Messung.
An dieser Stelle kommt die technische Überprüfung ins Spiel. In rund zwei von drei geprüften Fällen finden wir technische oder formelle Fehler in der Messung. Ein Sachverständigengutachten prüft nach Akteneinsicht, ob Eichung, Aufstellung, Messprotokoll und Messreihe den Vorgaben entsprachen. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid haben Sie 14 Tage ab Zustellung. Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten ist kostenlos, und in der Regel übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten. Die Grundlagen der Prüfung lesen Sie im Beitrag zum Blitzer-Gutachten, die Rolle der Messtoleranz im Beitrag zum Toleranzabzug beim Blitzer. Wie viele Punkte im konkreten Fall drohen, zeigt der Bußgeldkatalog 2026.
Fazit
Punkte in Flensburg bewerten Verkehrsverstöße mit einem bis drei Punkten, ab vier folgt eine Ermahnung, ab sechs eine Verwarnung, ab acht der Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte verfallen einzeln nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren, und ein Abbau ist nur bei höchstens fünf Punkten möglich.
Da Punkte fast immer aus einem Bußgeldbescheid folgen, ist der wirksamste Schutz vor einem Eintrag die Prüfung der zugrunde liegenden Messung. Wer einen fehlerhaften Bescheid erfolgreich anficht, vermeidet Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zugleich.
Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg
Ab wann drohen Punkte in Flensburg?
Wie viele Punkte gibt es für zu schnelles Fahren?
Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?
Kann man Punkte in Flensburg abbauen?
Wie kann ich meinen Punktestand abfragen?
Kostet die Punkteabfrage etwas?
Verlängern neue Punkte die Löschung alter Punkte?
Kann ich Punkte durch einen Einspruch vermeiden?
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