Verkehrsmesstechnik

RIEGL FG21-P: Funktionsweise, Messfehler und Verteidigung

von M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

1. Juni 2026 · Aktualisiert: Juli 2026

Lasermessgerät RIEGL FG21-P auf einem Stativ bei der Geschwindigkeitsmessung

Das RIEGL FG21-P ist ein Handlasermessgerät des österreichischen Herstellers RIEGL, das die Geschwindigkeit über wiederholte Distanzmessungen mit gepulsten Infrarot-Laserimpulsen ermittelt. Es ist für Messungen von 0 bis 250 km/h auf einer Entfernung von 30 bis 1000 Metern zugelassen und erstellt keine Foto- oder Videodokumentation. Als standardisiertes Messverfahren gilt es nur, wenn die vorgeschriebenen Tests korrekt durchgeführt wurden. Die Toleranz beträgt 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber.

Das RIEGL FG21-P gehört zu den in Deutschland häufig eingesetzten Lasermessgeräten. Weil es aus der Hand oder vom Stativ auf große Distanz misst und dabei kein Beweisfoto erstellt, ist die nachträgliche Überprüfung besonders wichtig. Dieser Beitrag erklärt ausführlich die Funktionsweise, die vorgeschriebenen Tests, die typischen Fehlerquellen, die relevante Rechtsprechung und die Frage, wann sich eine sachverständige Prüfung lohnt.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026. Autor: M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik, Verkehrsmesstechnik Nord GbR. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Das RIEGL FG21-P ist ein Handlasermessgerät, das die Geschwindigkeit nach dem Laufzeitprinzip bestimmt. Ein Impulsgenerator steuert ein Halbleiterlasersystem, das eine Serie kurzer Infrarot-Lichtimpulse aussendet. Aus der Laufzeit der am Fahrzeug reflektierten Impulse berechnet das Gerät fortlaufend die Entfernung und daraus die Geschwindigkeit.

Der technische Ablauf ist gut nachvollziehbar. Die vom Gerät ausgesandten Lichtimpulse werden über eine Sendeoptik gebündelt, treffen auf das Zielfahrzeug und gelangen nach der Reflexion über die Empfangsoptik auf eine Fotodiode, die das Licht in ein elektrisches Signal umwandelt. Eine Auswerteeinrichtung misst das Zeitintervall zwischen dem ausgesandten und dem empfangenen Impuls. Da sich Licht mit bekannter Geschwindigkeit ausbreitet, ergibt sich daraus die Entfernung zum Fahrzeug. Verändert sich diese Entfernung im Verlauf der Messung, berechnet das Gerät aus der Änderung und der dafür benötigten Zeit die Geschwindigkeit. Eine einzelne Messung dauert in der Regel etwa 0,4 Sekunden.

Das Gerät ist für einen Geschwindigkeitsbereich von 0 bis 250 km/h und für Messentfernungen von 30 bis 1000 Metern zugelassen und arbeitet bei Umgebungstemperaturen zwischen minus 10 und plus 50 Grad. Es darf frei aus der Hand, abgestützt, aufgelegt oder auf einem Stativ betrieben werden, auch Messungen aus einem Fahrzeug heraus durch die Scheibe sind zulässig. Auf dem Display kennzeichnet ein Pluszeichen den zufließenden und ein Minuszeichen den abfließenden Verkehr. Wichtig ist, dass die vom Gerät angezeigte Entfernung selbst nicht geeicht ist, geeicht ist der Geschwindigkeitswert.

Welche Besonderheit hat das RIEGL FG21-P?

Die entscheidende Besonderheit des RIEGL FG21-P ist, dass es weder blitzt noch filmt. Es entsteht kein Beweisfoto und keine Videoaufzeichnung, festgehalten wird die Messung nur im Messprotokoll. Dadurch ist die Messung objektiv im Nachhinein nur eingeschränkt nachvollziehbar.

Diese Eigenart hat erhebliche praktische Folgen. Weil das Gerät auf große Distanz misst, bemerkt der Betroffene die Messung im Moment oft gar nicht, angehalten wird er erst danach zur Feststellung der Personalien. Da kein Foto existiert, das den Messwert einem bestimmten Fahrzeug zuordnet, stützt sich der Vorwurf allein auf die Angaben des Messbeamten und die Dokumentation im Messprotokoll. Ob die Messung ordnungsgemäß abgelaufen ist und ob der Messwert dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wurde, lässt sich deshalb häufig nur nachträglich klären, etwa durch genaue Auswertung der Bußgeldakte und durch die Befragung der Messbeamten.

Auch gespeicherte Rohmessdaten im Sinne eines später nachprüfbaren Datensatzes liegen bei diesem Verfahren nicht vor. Genau dieser Umstand hat in der Rechtsprechung eine Rolle gespielt, mehr dazu im Abschnitt zur Rechtsprechung und im Beitrag zu den Rohmessdaten. Für die Verteidigung bedeutet die fehlende Fotodokumentation, dass der Prüfung des Messprotokolls, der Einhaltung der Bedienvorschriften und der Plausibilität der Zuordnung eine besonders große Bedeutung zukommt.

Welche vier Tests sind vor der Messung vorgeschrieben?

Vor jeder Messreihe und nach jedem Standortwechsel schreibt die Bedienungsanleitung des RIEGL FG21-P mehrere Funktionstests vor, insbesondere einen Selbsttest, einen Displaytest, einen Visiertest und eine Kontrollmessung auf ein feststehendes Ziel. Erst wenn diese Tests erfolgreich durchgeführt wurden, darf die amtliche Messung beginnen.

Die Tests sichern, dass das Gerät einwandfrei funktioniert und die Zieloptik korrekt ausgerichtet ist. Der Selbsttest prüft die Elektronik und startet automatisch per Knopfdruck. Der Displaytest kontrolliert, ob alle Anzeigesegmente vollständig und korrekt dargestellt werden, damit kein Messwert falsch abgelesen wird. Der Visiertest stellt sicher, dass die im Zielfernrohr sichtbare Zielmarke tatsächlich mit der Richtung des ausgesandten Laserstrahls übereinstimmt, was gerade auf große Entfernung entscheidend ist. Die Kontrollmessung auf ein feststehendes Ziel muss null Kilometer pro Stunde ergeben und belegt, dass das Gerät keine Scheinbewegung erzeugt.

Für die Verteidigung ist dieser Punkt zentral. Werden die Tests nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert, liegt ein Verstoß gegen die Bedienungsanleitung vor. Die Folge kann sein, dass die Messung nicht mehr als standardisiert gilt und im Einzelfall eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt. Die Rechtsprechung hat dies ausdrücklich bestätigt, insbesondere für den Displaytest. Ob die Tests tatsächlich durchgeführt wurden, lässt sich meist nur über das Messprotokoll und die Befragung der Messbeamten klären.

Welche Messfehler und Fehlerquellen gibt es beim RIEGL FG21-P?

Da beim RIEGL FG21-P kein Foto entsteht und auf große Distanz gemessen wird, ist die häufigste Fehlerquelle die falsche Zuordnung des Messwerts zu einem Fahrzeug. Hinzu kommen unterlassene oder fehlerhafte Tests, eine dejustierte Visieroptik sowie geräte- und geometriebedingte Effekte wie der Abgleiteffekt und die Aufweitung des Messstrahls.

Die Zuordnungssicherheit hängt stark von der Entfernung ab. Bei Personenkraftwagen gilt die Zuordnung bei mittigem Anvisieren bis zu einer Entfernung von etwa 300 Metern als gewährleistet. Ab dieser Distanz geht auch bei sorgfältigem Zielen ein Teil der messwirksamen Laserstrahlen am Fahrzeug vorbei, sodass die sichere Zuordnung nur dann gegeben ist, wenn sich über den gesamten Messzeitraum kein weiteres Fahrzeug im Zielerfassungsbereich befunden hat. Bei Motorrädern wird die Zuordnung wegen der kleineren Reflexionsfläche bereits ab etwa 150 Metern kritisch. Auf große Distanz kann daher der Wert eines dahinter oder daneben fahrenden Fahrzeugs erfasst worden sein.

Ein weiterer Punkt ist die Ausrichtung der Visieroptik. Ist sie dejustiert, zeigt die Zielmarke nicht mehr genau dorthin, wohin der Laserstrahl tatsächlich geht. Nach einer nicht repräsentativen Erhebung des ADAC bei den Eichämtern sollen zwischen einem und sieben Prozent der zur Eichung vorgestellten Geräte dejustiert gewesen sein. Eine solche Dejustierung kann dazu führen, dass ein anderes als das angevisierte Fahrzeug gemessen wird.

Hinzu kommen zwei geometrieabhängige Effekte, die vor allem auf Distanz und bei kleinen Zielen bedeutsam sind. Der Abgleiteffekt entsteht, wenn statt einer nahezu senkrechten Fläche eine schräge Seitenfläche anvisiert wird, wodurch der Laserstrahl abgleiten und ein falsches Ergebnis liefern kann. Deshalb sind bei Pkw das Kennzeichen, bei Krädern der Scheinwerfer und bei Lkw der Aufbau anzuvisieren, während Seitenflächen ausdrücklich nicht angemessen werden dürfen. Der zweite Effekt ist die Aufweitung des Messstrahls über die Entfernung. Da der Strahl mit zunehmender Distanz breiter wird, kann er auf große Entfernung mehrere Objekte erfassen, was besonders bei der Messung von Motorrädern kritisch ist. Ob ein solcher Effekt im konkreten Fall eine Rolle gespielt hat, lässt sich über eine Rekonstruktion der Messgeometrie beurteilen, also über den Anvisierwinkel, die Entfernung und die Aufweitung des Strahls.

Nicht zu Messfehlern, sondern nur zu einer verringerten Reichweite führen dagegen Nebel, Regen, Schneefall oder verschmutzte Kennzeichen. Unter solchen Bedingungen kommt eine Messung entweder korrekt oder gar nicht zustande. Auch die bei Radarmessungen möglichen Knickstrahl- und Doppelreflexionen sind bei Lasermessungen technisch ausgeschlossen. Ob im Einzelfall ein Fehler vorliegt, ist stets verfahrens- und einzelfallbezogen zu beurteilen und lässt sich erst nach vollständiger Akteneinsicht klären.

Wird beim RIEGL FG21-P eine Toleranz abgezogen?

Ja. Wie bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird auch beim RIEGL FG21-P eine Toleranz abgezogen. Bis 100 km/h beträgt sie 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Maßgeblich für das Bußgeld ist der Wert nach diesem Abzug.

Der Toleranzabzug gleicht die eichrechtlich erfasste Messunsicherheit bei ordnungsgemäßem Betrieb aus und wird von der Behörde bereits im Bescheid berücksichtigt. Er ersetzt jedoch keine Prüfung der Messung, denn er deckt keine Bedienfehler, keine Dejustierung und keine fehlerhafte Zuordnung ab. Wie der Toleranzabzug im Detail funktioniert, lesen Sie im Beitrag zum Toleranzabzug beim Blitzer.

Was sagt die Rechtsprechung zum RIEGL FG21-P?

Die Rechtsprechung erkennt das RIEGL FG21-P grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren an, knüpft dies aber an die ordnungsgemäße Durchführung der vorgeschriebenen Tests. Mehrere Entscheidungen betreffen den Displaytest, das fehlende Beweisfoto und die Frage des Vier-Augen-Prinzips.

Zur Standardisierung und zu den Tests hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, dass eine Messung nicht mehr als standardisiert gilt, wenn der vorgeschriebene Displaytest nicht gemäß der Bedienungsanleitung durchgeführt wurde. In einer weiteren Linie hat dasselbe Gericht betont, dass allgemeine Einwände gegen das Gerät, etwa zum Abgleiteffekt oder zur Aufweitung des Messstrahls, für sich genommen noch keine Unverwertbarkeit begründen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen Fehler im Einzelfall vorgetragen werden. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat für den Fall eines konkret gerügten Messfehlers bei der Zielerfassung von Motorrädern in größerer Entfernung verlangt, dass das Urteil darlegt, welche Anforderungen die Bedienungsanleitung hierzu stellt und ob sie eingehalten wurden.

Uneinheitlich beurteilt wird das sogenannte Vier-Augen-Prinzip, also die Frage, ob der Messwert neben dem Messbeamten auch von einem Protokollführer abgelesen werden muss. Während etwa das Amtsgericht Sigmaringen dies bei fehlenden Lichtbildern für erforderlich hielt, hat das Oberlandesgericht Stuttgart ein zwingendes Vier-Augen-Prinzip verneint. Das Oberlandesgericht Köln hat zudem klargestellt, dass die Übertragung des angezeigten Messwerts in das Protokoll durch die bedienende Person nicht generell unzuverlässig ist. Das fehlende Foto und die nicht gespeicherten Rohmessdaten haben in einer regional begrenzten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken zur Einstellung geführt, diese Linie ist jedoch nicht bundesweit übertragbar.

Aus diesen Entscheidungen ergibt sich ein klares Bild für die Verteidigung. Entscheidend sind fast immer die Einhaltung der Bedienvorschriften und die konkrete, auf den Einzelfall bezogene Benennung möglicher Fehler. Pauschale Einwände genügen nicht, wohl aber ein durch ein Sachverständigengutachten belegter, konkreter Anhaltspunkt. Diese Ausführungen sind eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung, die rechtliche Bewertung im Einzelfall obliegt einem Anwalt.

Wann lohnt sich die Prüfung einer RIEGL-FG21-P-Messung?

Die Prüfung lohnt sich beim RIEGL FG21-P besonders oft, weil kein Beweisfoto existiert und die Zuordnung sowie die Bedienung eng an Vorgaben gebunden sind. Gerade bei Messungen auf große Distanz, bei Motorrädern oder bei drohendem Fahrverbot bestehen häufig belastbare Ansatzpunkte.

Ein Sachverständiger prüft nach Akteneinsicht, ob die vorgeschriebenen Tests durchgeführt und dokumentiert wurden, ob die Aufstellung und der Messbetrieb den Vorgaben entsprachen, ob das Messprotokoll vollständig ist und ob die Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug plausibel ist. Bei kritischen Entfernungen lässt sich die Messgeometrie rekonstruieren, also der Anvisierwinkel, die Entfernung und die Aufweitung des Strahls, um zu beurteilen, ob eine sichere Zuordnung überhaupt möglich war. Weil bei diesem Gerät kein Foto vorliegt, kommt der genauen Auswertung des Messprotokolls und der Angaben der Messbeamten eine besondere Bedeutung zu.

Die Aufgaben sind dabei klar verteilt. Der Anwalt legt fristgerecht Einspruch ein und nimmt Akteneinsicht, der Sachverständige liefert die technische Bewertung. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid haben Sie 14 Tage ab Zustellung. Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten ist kostenlos, und in der Regel übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten. Die allgemeinen Grundlagen der technischen Prüfung lesen Sie im Beitrag zum Blitzer-Gutachten.

Fazit

Das RIEGL FG21-P ist ein Handlasermessgerät, das ohne Beweisfoto auf große Distanz misst. Es gilt als standardisiert, aber nur bei korrekt durchgeführten Tests, und weist typische Fehlerquellen bei der Zuordnung, der Ausrichtung und der Messgeometrie auf.

Weil die Messung objektiv nur eingeschränkt nachvollziehbar ist und stark von der ordnungsgemäßen Bedienung abhängt, lohnt sich bei einem Vorwurf die genaue Prüfung durch einen Sachverständigen, insbesondere bei großer Entfernung, bei Motorrädern oder bei drohendem Fahrverbot.

Häufige Fragen zum RIEGL FG21-P

Wie funktioniert das RIEGL FG21-P?
Das RIEGL FG21-P ist ein Handlasermessgerät, das gepulste Infrarot-Laserimpulse aussendet und aus deren Laufzeit fortlaufend die Entfernung zum Fahrzeug misst. Aus der Änderung der Entfernung über die Zeit berechnet es die Geschwindigkeit. Eine Messung dauert in der Regel etwa 0,4 Sekunden.
Macht das RIEGL FG21-P ein Beweisfoto?
Nein. Das Gerät blitzt nicht und filmt nicht, es entsteht kein Beweisfoto und keine Videoaufzeichnung. Die Messung wird nur im Messprotokoll festgehalten, weshalb die Zuordnung des Messwerts allein auf den Angaben des Messbeamten und dem Protokoll beruht.
Welche Tests sind vor einer Messung mit dem RIEGL FG21-P vorgeschrieben?
Vor jeder Messreihe und nach jedem Standortwechsel sind mehrere Tests vorgeschrieben, insbesondere Selbsttest, Displaytest, Visiertest und eine Kontrollmessung auf ein feststehendes Ziel. Erst nach erfolgreicher Durchführung darf die amtliche Messung beginnen.
Welche Messfehler sind beim RIEGL FG21-P möglich?
Häufig ist die falsche Zuordnung des Messwerts, vor allem auf große Distanz. Hinzu kommen unterlassene oder fehlerhafte Tests, eine dejustierte Visieroptik, der Abgleiteffekt beim Anvisieren von Seitenflächen und die Aufweitung des Messstrahls, besonders bei Motorrädern.
Wird beim RIEGL FG21-P eine Toleranz abgezogen?
Ja. Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Maßgeblich für das Bußgeld ist der Wert nach Toleranzabzug, den die Behörde bereits im Bescheid berücksichtigt.
Ist das RIEGL FG21-P ein standardisiertes Messverfahren?
Ja, es gilt in der Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren, allerdings nur, wenn die vorgeschriebenen Tests und die Bedienvorschriften eingehalten wurden. Wurde etwa der Displaytest nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann die Standardisierung entfallen.
Ab welcher Entfernung wird die Messung mit dem RIEGL FG21-P unsicher?
Bei Personenkraftwagen gilt die Zuordnung bis etwa 300 Metern als gewährleistet, darüber wird sie kritischer. Bei Motorrädern wird die sichere Zuordnung wegen der kleineren Reflexionsfläche bereits ab etwa 150 Metern kritisch.
Gilt beim RIEGL FG21-P das Vier-Augen-Prinzip?
Das ist in der Rechtsprechung uneinheitlich. Einige Gerichte halten bei fehlenden Lichtbildern ein Ablesen durch einen zweiten Beamten für erforderlich, andere verneinen ein zwingendes Vier-Augen-Prinzip. Das sollte im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.
Kann man eine Messung mit dem RIEGL FG21-P anfechten?
Ja. Da kein Foto vorliegt und die Bedienung eng an Vorgaben gebunden ist, bestehen oft Ansatzpunkte. Ein Sachverständiger prüft Tests, Aufstellung, Messprotokoll und Zuordnung. Für den Einspruch haben Sie 14 Tage ab Zustellung.
Was bedeutet der Abgleiteffekt beim RIEGL FG21-P?
Der Abgleiteffekt entsteht, wenn statt einer nahezu senkrechten Fläche eine schräge Seitenfläche anvisiert wird. Der Laserstrahl kann dann abgleiten und ein falsches Ergebnis liefern. Deshalb sind Kennzeichen, Scheinwerfer oder Aufbau anzuvisieren, nicht die Seitenflächen.

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