Verkehrsmesstechnik

Riegl FG21-P Messfehler: Handlasermessung gerichtsfest prüfen

von M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

1. Juni 2026 · Aktualisiert: Juni 2026

Riegl FG21-P Handlasermessgerät zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr

Das Riegl FG21-P ist ein handgehaltenes Laser-Geschwindigkeitsmessgerät, das die Geschwindigkeit über eine Folge von Entfernungsmessungen bestimmt. Es erzeugt bauartbedingt kein Beweisfoto und keine signierte Falldatei. Die Prüfung stützt sich deshalb auf die gültige Eichung, die vorgeschriebenen Funktionstests, die Messdokumentation und die Qualifikation des Bedienpersonals.

Maßgeblich sind die PTB-Anforderungen PTB-A 12.06 für Laserhandmessgeräte (Mai 2022), die innerstaatliche Bauartzulassung mit dem Zulassungszeichen 18.11/98.09 sowie die Gebrauchsanweisung in der 5. Auflage (Dezember 2008) samt Ergänzung vom 11.12.2014. Weil bei einer Handlasermessung die Zielzuweisung allein beim Messbeamten liegt, hängt die Verwertbarkeit stark von bedien- und umgebungsabhängigen Einflüssen ab. Dieser Beitrag erklärt, wie das Gerät misst, welche Messfehler auftreten und was ein Sachverständiger prüft.

*Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. Autor: M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik, Verkehrsmesstechnik Nord GbR. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.*

Was ist das Riegl FG21-P?

Das Riegl FG21-P ist ein Laserhandmessgerät der RIEGL Laser Measurement Systems GmbH aus Österreich. Es bestimmt die Geschwindigkeit mittelbar aus einer Folge schnell aufeinanderfolgender Entfernungsmessungen zum anvisierten Fahrzeug. Es ist das am weitesten verbreitete Gerät dieser Bauart.

Als handgehaltene Laserpistole wird das Gerät vom Messbeamten auf das Fahrzeug gerichtet und über die Visiereinheit anvisiert. Im Unterschied zu stationären Messsystemen mit Dokumentationseinheit erzeugt das Riegl FG21-P kein Bilddokument und keine signierte Falldatei. Eine fortlaufende geräteinterne Speicherung der Einzelmesswerte ist nicht vorgesehen, eine datenbasierte Rekonstruktion des konkreten Messvorgangs daher nicht möglich. Ein verwandtes Gerät desselben Herstellers ist der Riegl LR90-235P, ebenfalls ein Laserhandmessgerät.

Wie funktioniert die Handlasermessung mit dem Riegl FG21-P?

Das Riegl FG21-P sendet nach dem Auslösen eine Serie kurzer Infrarot-Laserimpulse auf das Fahrzeug. Aus der Laufzeit zwischen Sende- und Empfangsimpuls wird fortlaufend die Entfernung bestimmt. Aus der zeitlichen Änderung dieser Entfernung berechnet das Gerät die Geschwindigkeit.

Die Messung dauert typischerweise 0,4 Sekunden, längstens 1 Sekunde. Ankommender Verkehr erhält ein positives, abfließender Verkehr ein negatives Vorzeichen. Die Folge der Entfernungswerte muss strengen Gleichmäßigkeitskriterien entsprechen, andernfalls annulliert das Gerät die Messung automatisch. Ist die Reflexion zu schwach, bricht der Vorgang ab und es erfolgt keine Geschwindigkeitsanzeige. Geschwindigkeit und Entfernung werden anschließend auf einem seitlichen LED-Display und einer in die Optik eingespiegelten Anzeige dargestellt.

Welche technischen Daten und Grenzwerte gelten?

Das Riegl FG21-P misst im Entfernungsbereich von 30 bis 1000 Metern und im Geschwindigkeitsbereich von 0 bis 250 km/h. Die Verkehrsfehlergrenzen betragen 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent oberhalb von 100 km/h.

ParameterWert
Entfernungsbereich30 m bis 1000 m
Geschwindigkeitsmessbereich0 km/h bis 250 km/h
Verkehrsfehlergrenzen±3 km/h bis 100 km/h, ±3 % oberhalb 100 km/h
Nomineller Messstrahldurchmesser2 mrad, also 0,2 m je 100 m
Zulässiger Winkelbereich des Messstrahls3 mrad x 3 mrad, also 0,3 m x 0,3 m je 100 m
Zielerfassungsbereich5 mrad
VisiereinrichtungZielfernrohr mit 6-facher Vergrößerung, beleuchtete Kreismarke
Messdauertypischerweise 0,4 s, längstens 1 s

Unterhalb von 30 Metern zeigt das Gerät keine Geschwindigkeit an. Oberhalb von 1000 Metern kennzeichnet es das Vorzeichen mit zwei horizontalen Balken, weil solche Werte amtlich nicht gewertet werden dürfen. Angezeigte Werte über 250 km/h sind nach der Ergänzung zur Gebrauchsanweisung wie 250 km/h zu behandeln. Bei Werten über 100 km/h wird der zulässige größte Fehler zugunsten der betroffenen Person auf den nächsten ganzen km/h-Wert aufgerundet und vom angezeigten Wert abgezogen. Beispiele: Bei angezeigten 95 km/h werden 3 km/h abgezogen, vorwerfbar bleiben 92 km/h. Bei angezeigten 160 km/h ergeben 3 Prozent rund 4,8 km/h, aufgerundet 5 km/h, vorwerfbar bleiben 155 km/h.

Welche Fehlerquellen treten beim Riegl FG21-P auf?

Die wichtigsten Fehlerquellen sind bedien- und umgebungsabhängig: der Anvisierwinkel mit dem Cosinus-Effekt, der Abgleit- und Stufeneffekt an schrägen oder gestuften Flächen, eine unsichere Zielzuordnung bei mehreren Fahrzeugen, die Entfernungslage, eine instabile Zielhaltung sowie eine falsch zugeordnete Höchstgeschwindigkeit an der Ortsgrenze.

Anvisierwinkel und Cosinus-Effekt

Je größer der Winkel zwischen der Laserachse und der Fahrtrichtung ist, desto stärker fällt der angezeigte Geschwindigkeitswert gegenüber der tatsächlichen Geschwindigkeit zu niedrig aus. Eine rechnerische Korrektur dieses Cosinus-Effekts ist bei diesem Messsystem nicht vorgesehen. Der Messbeamte muss deshalb eine möglichst frontale Ausrichtung auf das Fahrzeug anstreben. Bei seitlicher Geräteposition ist der Effekt besonders zu beachten.

Abgleiteffekt und Stufeneffekt

Treffen die Laserimpulse auf schräge oder gestufte Fahrzeugflächen, kann es zu Messwertverfälschungen kommen. Diese als Abgleit- und Stufeneffekt bezeichneten Einflüsse sind bei handgeführten Lasern ein bekanntes Fehlerpotenzial. Bei einem vergleichbaren Gerät wurde der Abgleiteffekt zuletzt gerichtlich als Grund für nicht ausschließbare Messwertverfälschungen herangezogen.

Zielzuordnung und mehrere Fahrzeuge im Zielerfassungsbereich

Eine gültige Messung setzt voraus, dass sich während der gesamten Messdauer nur ein einziges Fahrzeug im Zielerfassungsbereich befindet. Befinden sich mehrere Fahrzeuge darin, ist die Zuordnung des Messwerts zum richtigen Fahrzeug nicht gewährleistet. Die mitangezeigte Messentfernung lässt sich zur Plausibilisierung der Zuordnung heranziehen.

Entfernungslage und Reichweite

Amtlich verwertbar sind nur Messungen im Bereich von 30 bis 1000 Metern. Liegt die Messung außerhalb dieses Bereichs, ist der Wert nicht wertbar. Die dokumentierte Messentfernung ist deshalb ein wichtiger Prüfpunkt. Mit zunehmender Entfernung wächst zugleich der vom Messstrahl erfasste Bereich, was die sichere Zuordnung erschweren kann.

Zielhaltung und unbewegte Messposition

Während des gesamten Messvorgangs ist derselbe Bereich des Fahrzeugs anzuvisieren und stabil zu halten. Da die Geschwindigkeit aus der Änderung der Zielentfernung abgeleitet wird, muss die Messposition gegenüber der Fahrbahn unbewegt sein. Eine unruhige Zielführung oder eine Bewegung der Messposition kann das Ergebnis beeinflussen.

Falsch zugeordnete Höchstgeschwindigkeit an der Ortsgrenze

Ein in der Praxis bedeutsamer Fehler entsteht, wenn der Messbeamte aus einer geschlossenen Ortschaft heraus in einen Bereich außerhalb der geschlossenen Ortschaft misst, der Bewertung aber die innerorts geltende Höchstgeschwindigkeit zugrunde legt, oder umgekehrt. Maßgeblich ist die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Position des gemessenen Fahrzeugs zum Messzeitpunkt, nicht am Standort des Messbeamten. Ob die zugrunde gelegte Höchstgeschwindigkeit zur tatsächlichen Fahrzeugposition passt, ist deshalb ein eigener Prüfpunkt.

Welche Funktionstests muss der Messbeamte durchführen?

Vor dem Messbetrieb sind vier Funktionstests vorgeschrieben: der geräteinterne Selbsttest, der Displaytest, der Visiertest und der Nulltest. Werden diese Tests nicht erfolgreich abgeschlossen, ist das Gerät nicht messbereit.

Der Selbsttest prüft Softwareversion, Versorgungsspannung, Gerätetemperatur und die internen Gerätefunktionen. Der Displaytest lässt alle Anzeigesegmente aufleuchten und wieder erlöschen. Der Visiertest kontrolliert die Ausrichtung der Zieleinrichtung. Der Nulltest überprüft die Geschwindigkeits- und Entfernungsmessung an einem feststehenden Ziel innerhalb des zulässigen Entfernungsbereichs, dabei ist als Geschwindigkeit der Wert 0 km/h mit Richtungsvorzeichen zu erwarten. Ob diese Tests durchgeführt und dokumentiert wurden, ist ein zentraler Prüfpunkt.

Warum ist die Dokumentation bei der Handlasermessung so wichtig?

Weil das Riegl FG21-P kein Beweisbild und keine Falldatei erzeugt, kommt der Standort- und Messdokumentation des Messbeamten und der Dokumentation der Testobjekte besondere Bedeutung zu. Verkehrsmesstechnik Nord fordert diese Unterlagen bei einer Handlasermessung grundsätzlich im Vorfeld an.

Diese Dokumentation ist nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber oft die einzige Grundlage, um nachzuvollziehen, von welcher Position aus und in welche Richtung gemessen wurde und welche Zielobjekte für Visier- und Nulltest dienten. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Messbeamte am konkreten Tatzeitpunkt häufig nicht mehr an die genaue Messsituation erinnert und geräteseitig kein Messbild vorliegt, an dem sich die Situation rekonstruieren ließe. Fehlt die Dokumentation, ist die technische Rekonstruktion eingeschränkt, was in die Bewertung einfließt.

Im Rahmen der Akteneinsicht fordert das Sachverständigenbüro daher regelmäßig insbesondere an:

  • Erweiterte Standort- und Messdokumentation des Messbeamten, also Aufstellposition und Zielrichtung, vorzugsweise als Karteneintrag über Google Maps oder OpenStreetMap, zur Rekonstruktion der Mess- und Zielgeometrie.
  • Erweiterte Dokumentation der für Visier- und Nulltest verwendeten Zielobjekte nach Art, Lage und Entfernung, vorzugsweise mit Karten- oder Lichtbildbezug.

Wie lässt sich die Messsituation rekonstruieren und plausibilisieren?

Aus der erweiterten Standort- und Messdokumentation lässt sich die konkrete Mess- und Zielgeometrie nachbilden. Daraus ergibt sich, wie plausibel die Messung ist und ob die Umstände die Messunsicherheit erhöhen. Hohes Verkehrsaufkommen, eine Messung in eine Kurve hinein, große Entfernungen und schlechte Sicht sind typische Risikofaktoren.

Mehrere Konstellationen erhöhen die Unsicherheit einer Handlasermessung spürbar. Bei hohem Verkehrsaufkommen steigt das Risiko, dass sich mehr als ein Fahrzeug im Zielerfassungsbereich befindet und die Zuordnung nicht eindeutig ist. Wird in eine Kurve hinein gemessen, verändert sich der Anvisierwinkel über den Messverlauf, was den Cosinus-Effekt verstärken kann. Eine Messung über eine große Entfernung, etwa rund 500 Meter auf ein Motorrad mit nachfolgendem Verkehr, verbindet mehrere Risiken: eine kleine Zielfläche, einen weiten erfassten Bereich und mögliche weitere Fahrzeuge in der Ziellinie. Hinzu kommen die Wetter- und Sichtbedingungen am Messtag, etwa Regen, Nebel oder Gegenlicht, die die Zielerfassung und die Zielhaltung beeinträchtigen können.

Die Rekonstruktion der Messsituation prüft daher, ob Aufstellposition, Zielrichtung, Entfernung, Fahrzeugart und Verkehrslage zu einer eindeutigen und belastbaren Messung passen. Je mehr dieser Faktoren ungünstig zusammentreffen, desto höher ist die verbleibende Unsicherheit und desto genauer ist die Messung zu hinterfragen.

Was prüft ein Sachverständigengutachten beim Riegl FG21-P?

Das Gutachten prüft die gültige Eichung mit unversehrten Sicherungszeichen, die Durchführung und Dokumentation der Funktionstests, die Vollständigkeit und Konsistenz der Messdokumentation sowie die Qualifikation des Bedienpersonals. Eine datenbasierte Rekonstruktion der Einzelmessung ist bauartbedingt nicht möglich.

Da keine signierte Falldatei und keine Einzelmesswerte gespeichert werden, verlagert sich das Prüfgewicht auf die formale und technische Prüfbarkeit anhand der Regelwerke. Geprüft werden unter anderem die Eichgültigkeit zum Tatzeitpunkt, die Plausibilität von Messentfernung und Anvisiergeometrie im Hinblick auf den Cosinus-Effekt, der Ausschluss einer zweiten Zielreflexion, die Rekonstruktion der Messsituation aus der Standortdokumentation sowie die Übereinstimmung der zugrunde gelegten Höchstgeschwindigkeit mit der tatsächlich an der Fahrzeugposition geltenden Begrenzung.

Ist die Handlasermessung ein standardisiertes Messverfahren?

Das Riegl FG21-P ist von der PTB zugelassen und wird grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt. Bei handgeführten Lasern hängt die Anerkennung im Einzelfall jedoch davon ab, dass Messwertverfälschungen ausgeschlossen werden können. Entscheidungen zu vergleichbaren Geräten zeigen das deutlich.

Die folgenden Entscheidungen betreffen nicht das Riegl FG21-P selbst, sondern andere handgeführte Lasermessgeräte. Sie verdeutlichen, warum eine sorgfältige formale und technische Prüfung bei dieser Bauart wichtig ist. Das Gerät LEIVTEC XV3 wurde 2021 nach Feststellung unzulässiger Messwertabweichungen durch die PTB zur Aussetzung empfohlen und wird seither praktisch nicht mehr eingesetzt. Beim Gerät LTI 20/20 TruSpeed wurde der Status als standardisiertes Messverfahren zuletzt gerichtlich in Frage gestellt.

  • BayObLG, Beschluss vom 12.08.2021, 202 ObOWi 880/21: Das Messgerät LEIVTEC XV3 ist gegenwärtig nicht als standardisiertes Messverfahren anzusehen.
  • OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2021, 2 Ss (OWi) 69/21: gegenwärtig keine Einordnung des LEIVTEC XV3 als standardisiertes Messverfahren.
  • AG Bad Saulgau, Beschluss vom 01.04.2021, 1 OWi 25 Js 28777/19: Einstellung des Bußgeldverfahrens nach Paragraph 47 Abs. 2 OWiG bei einer Messung mit dem LEIVTEC XV3.
  • AG Singen, Urteil vom 13.10.2025, 6 OWi 51 Js 30287/24: Freispruch, das LTI 20/20 TruSpeed wird derzeit nicht als standardisiertes Messverfahren angesehen, da Messwertverfälschungen im Zusammenhang mit dem Abgleiteffekt nicht ausgeschlossen werden können.

Was kann ein Gutachten für Ihren Fall leisten?

Ein verkehrsmesstechnisches Gutachten prüft die Eichung, die Funktionstests, die Messdokumentation und die Anvisiergeometrie der Handlasermessung. Es deckt formale und technische Mängel auf und liefert die belegbare Tatsachengrundlage für die Verteidigung.

Sie sind Anwalt oder Anwältin und vertreten einen Mandanten mit dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch eine Handlasermessung? Oder Sie sind selbst betroffen und möchten wissen, ob die Messung korrekt war? Verkehrsmesstechnik Nord prüft Messungen mit dem Riegl FG21-P und vergleichbaren Geräten unabhängig und gerichtsfest, bundesweit. In der Regel übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten. Eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten ist kostenlos.

Häufige Fragen zum Riegl FG21-P

Was ist das Riegl FG21-P?
Das Riegl FG21-P ist ein handgehaltenes Laser-Geschwindigkeitsmessgerät der RIEGL Laser Measurement Systems GmbH aus Österreich. Es bestimmt die Geschwindigkeit aus einer Folge von Entfernungsmessungen und erzeugt bauartbedingt kein Beweisfoto und keine Falldatei.
Wie genau misst das Riegl FG21-P?
Die Verkehrsfehlergrenze beträgt 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 Prozent oberhalb von 100 km/h. Bei Werten über 100 km/h wird die Toleranz zugunsten der betroffenen Person auf den nächsten ganzen km/h-Wert aufgerundet und abgezogen.
Welche Fehlerquellen gibt es beim Riegl FG21-P?
Typische Fehlerquellen sind der Anvisierwinkel mit dem Cosinus-Effekt, der Abgleit- und Stufeneffekt an schrägen Flächen, eine unsichere Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Zielerfassungsbereich, eine Messung außerhalb des zulässigen Entfernungsbereichs, eine instabile Zielhaltung sowie eine falsch zugeordnete Höchstgeschwindigkeit an der Ortsgrenze.
Welche Unterlagen fordert der Sachverständige bei einer Handlasermessung an?
Da kein Messbild vorliegt, fordert das Sachverständigenbüro grundsätzlich im Vorfeld eine erweiterte Standort- und Messdokumentation an, also Aufstellposition und Zielrichtung als Karteneintrag, sowie die Dokumentation der für Visier- und Nulltest verwendeten Zielobjekte nach Art, Lage und Entfernung.
Erhöhen Verkehr, Kurve oder große Entfernung die Messunsicherheit?
Ja. Hohes Verkehrsaufkommen erschwert die eindeutige Zuordnung, eine Messung in eine Kurve verändert den Anvisierwinkel und verstärkt den Cosinus-Effekt, und große Entfernungen auf kleine Ziele wie Motorräder erhöhen das Risiko zusätzlich. Auch schlechte Sicht und Wetter spielen eine Rolle.
Was ist der Cosinus-Effekt bei einer Lasermessung?
Der Cosinus-Effekt beschreibt, dass ein schräger Anvisierwinkel zur Fahrtrichtung den angezeigten Geschwindigkeitswert zu niedrig ausfallen lässt. Eine rechnerische Korrektur ist beim Riegl FG21-P nicht vorgesehen, deshalb ist eine möglichst frontale Ausrichtung anzustreben.
Was bedeutet der Abgleiteffekt und der Stufeneffekt?
Abgleiteffekt und Stufeneffekt entstehen, wenn die Laserimpulse auf schräge oder gestufte Fahrzeugflächen treffen. Dabei kann der Messwert verfälscht werden. Bei einem vergleichbaren Handlaser wurde der Abgleiteffekt gerichtlich als Grund für nicht ausschließbare Messwertverfälschungen anerkannt.
Erzeugt das Riegl FG21-P ein Beweisfoto?
Nein. Das Riegl FG21-P erzeugt bauartbedingt kein Beweisbild und keine signierte Falldatei. Die Überprüfung stützt sich daher auf die Eichung, die Funktionstests, die Messdokumentation des Messbeamten und die Qualifikation des Bedienpersonals.
In welchem Entfernungsbereich misst das Riegl FG21-P?
Amtlich verwertbar sind Messungen im Entfernungsbereich von 30 bis 1000 Metern. Unterhalb von 30 Metern wird keine Geschwindigkeit angezeigt. Oberhalb von 1000 Metern sind die Messwerte nicht wertbar.
Ist die Handlasermessung ein standardisiertes Messverfahren?
Das Riegl FG21-P ist PTB-zugelassen und wird grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt. Entscheidungen zu vergleichbaren Geräten wie dem LEIVTEC XV3 und dem LTI 20/20 TruSpeed zeigen jedoch, dass die Anerkennung von der Fehlerfreiheit im Einzelfall abhängt.
Was ist der Unterschied zwischen Riegl FG21-P und LR90-235P?
Beide sind Laserhandmessgeräte der RIEGL Laser Measurement Systems GmbH. Das FG21-P ist das am weitesten verbreitete Gerät dieser Reihe. Der LR90-235P ist ein weiteres Riegl-Handlasermessgerät. Die konkrete Bauart und Zulassung sind jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung das Gutachten?
In der Regel übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten eines Gutachtens im Bußgeldverfahren. Verkehrsmesstechnik Nord rechnet in vielen Fällen direkt mit dem Versicherer ab. Eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten ist kostenlos.

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